Polytraumaversorgung - ambulante Abrechnung

  • Hallo allerseits,

    schauen wir uns doch mal die Abrechnungsseite an: eine "ambulante" Abrechnung bedeutet in der Praxis doch fast immer die Abrechnung einer Notfallpauschale zu Lasten der KV (ausgenommen NRW, wo der Landesvertrag in solchen Fällen explizit die Abrechnung einer vorstationären Abklärungsbehandlung vorsieht).

    Der Leistungsinhalt der Notfallpauschale (EBM 01210 bzw. 01212) umfasst das, was im organisierten ärztlichen Notfalldienst erbracht werden kann, und nicht mehr. Bei Allem, was darüber hinausgeht, handelt es sich somit offensichtlich um Leistungen, welche (bei einem Notfall) die besonderen Mittel des Krankenhauses erfordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach