Zweizeitiger Endoprothesenwechsel Zusatzkode

  • Hallo zusammen,

    kann der Zusatzkode 5-829.n nur bei zweizeitigem Wechsel der Endoprothese innerhalb eines Aufenthaltes oder auch bei Explantation im ersten Fall und Implantation im zweiten Fall kodiert werden?

    Laut OPS-Text ist hier kein weiterer Hinweise zu finden:
    Die Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation ist gesondert zu kodieren (5-829.n)
    5-829.n Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation
    Exkl.: Einzeitiger Wechsel einer Endoprothese
    Hinw.: Dieser Kode ist ein Zusatzkode. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren.

    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    auch bei einem 2. Aufenthalt.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Liebes Forum,
    war es eigentlich schon immer so, dass dieser Kode 5-829.n bei bestimmten Konstellationen in eine andere DRG triggert?

    Danke und viele Grüße! Elodie

  • Hallo Zusammen,

    ich mach einfach mal hier weiter, passt irgendwie zum Thema.

    Bei einem Patienten wurde im Dezember eine Hybrid-Hüft-TEP bei Empyem ausgebaut und eine Sonderprothese (Spacer) implantiert.

    Im März erfolgte ein Prothesenwechsel mit Ausbau der Spaceprothese und Implantation einer Hybrid-TEP, kodiert wurde das mit dem OPS 5-821.62 (Wechsel einer Totalendoprothese, Sonderprothese am Hüftgelenk in Totalendoprothese, hybrid (teilzementiert)). Soweit so gut.

    Unser Problem ist nun der QS Bogen, der Operateur sagt natürlich, es sei ein zweizeititger Wechsel. Aber im Datensatz des des aktuellen Falles ist nur der OPS für den Wechsel. Und darum will der QS Bogen nur den einzeitigen Wechsel zulassen.

    Machen wir was falsch?

    Schönen Gruß aus Unna

    Heribert Hypki

  • Hallo Herr Hypki,

    nach meinem Verständnis ist ein Spacer keine Endo- oder Sonderprothese sondern ein Abstandhalter und wird beim Einbau mit 5-829.9 kodiert, nebst dem Kode für die Entfernung der Hüft-TEP 5-821.7 . Da der Spacer nicht als Prothese zu sehen ist, kann ein einzeitiger Wechselkode nicht korrekt sein.

    Bei der zweiten OP dann 5-829.g für den Spacerausbau, den OPS für den Einbau der neuen TEP 5-820.02 und die 5-829.n für den zweizeitigen Wechsel. Auch hier wieder: Da der Spacer keine Prothese ist, kann der einzeitige Wechselkode hier nicht korrekt sein.

    Gruß

    Zwart

    Einmal editiert, zuletzt von Zwart (16. April 2019 um 15:38)

  • Sehe ich auch so wie Zwart: Kein Wechselkode, sondern über Zusatzkodes regeln.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo ins Forum,

    ich möchte wegen einer ähnlichen Frage das Thema hier aufgreifen. Meine Frage bezieht sich auf den OPS 5-822.9* Implantation einer Sonderprothese am Kniegelenk. Leider konnte ich mir mit der Suchfunktion bisher meine Frage nicht beantworten.

    Rechtfertigt die Implantation einer modularen Endoprothese (Voraussetzungen für OPS 5-829.k* erfüllt) die Verwendung des OPS 5-822.9* (Implantation Sonderprothese).

    Die Frage stellt sich speziell bei einer einseitigen (in meinem Fall nur tibialen) Versorgung mit einer modularen Prothese.

    Der Hintergrund der Frage ist die resultierende DRG I43B. Der OPS 5-822.h* (femoral und tibial schaftverankerte Prothese) ist bei einer einseitigen Schaftverankerung aufgrund des OPS-Hinweises ja nicht zu verwenden.

    Vielen Dank und freundlichen Gruß

    Achim Faber

  • Foristen,

    ich würde gerne diese Frage aus aktuellen Anlass noch einmal aufgreifen. Ist eine modulare Prothese immer oder in besonderen Fällen auch eine Sonderprothese?

    Gruß

    merguet

  • Schwierige Frage, ist m. W. noch nicht näher beleuchtet worden. Man kann das natürlich so sehen, denn das Inklusivum mit Langschaft- und Tumorprothese muß nicht unbedingt abschließend sein, und wenn man die Tumorendoprothese als Sonderprothese mit Zusatzkode 5-829.c kodiert, warum dann nicht auch die modulare Endoprothese? Auf der anderen Seite könnte man natürlich sagen, daß der Mehraufwand für die modulare Endoprothese über den Zusatzkode abgebildet ist und daher die Kodierung der Sonderprothese nicht mehr gerechtfertigt ist. Kurzum, das ist in sich nicht konsistent und bleibt dann der eigenen Argumentationskraft gegenüber MDK/vor dem SG überlassen. Aber so weit waren Sie sicherlich auch allein gekommen. Vielleicht hat kann noch jemand anderes hierzu ein paar Überlegungen beitragen?

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo, Merguet,

    wir haben uns mangels anderer Definitionen bei der Kodierung von Sonderprothesen immer von den Inklusiva leiten lassen:

    Hüfte: Inkl. Langschaft- oder Tumorprothese

    Knie: Tumorprothese, bis Version 2016 auch CAD-CAM-Prothesen

    Die Frage der Modularität ist davon unabhängig zu betrachten.

    Um Ihre Frage Ist eine modulare Prothese immer oder in besonderen Fällen auch eine Sonderprothese? zu beantworten:

    Es kommt darauf an ;)

    AnMa