Aufforderung Falldialog von Krankenhaus aus

  • Hallo liebe Forumgemeinde,

    ich habe meien Schulungsunterlagen und die neue Verordnung durchgewälzt aber nichts brauchbares gefunden.

    Wir als Klinik möchten gerne einen Falldialog starten. Es wurde noch keine Prüfung eingeleitet, der Fall steht zur Abrechnung bei uns. Es ist eine Fallkonstellation die garantiert geprüft wird. Laut Gesetz kann das KH auch einen Falldialog starten. Aber ab wann? Erst wenn die Krankenkasse eine Auffälligkeitsanzeige übermittelt hat und somit eine Prüfung eingeleitet wurde? Aber damit ist dem Krankenkhaus schon oft die Möglichkeit genommen einen Falldialog zu starten, da die Kasse ja schon ihr Vorgehen mitteilt und meistens ist das die direkte Beauftragung des MDK. Da habe ich doch nie eine Chance als Krankenhaus einzugreifen.

    Denke ich zu kompliziert?


    MFG

    Lisa

  • Hallo,

    meiner Meinung nach kann das Krankenhaus tatsächlich erst zum Falldialog auffordern, wenn die Krankenkasse eine Auffälligkeitsanzeige übermittelt. Ich denke auch, dass man dadurch in vielen Fällen keine Chance auf einen Falldialog hat, da der MDK sofort eingeschaltet wird. Man könnte es ja aber versuchen. Ggf. zieht die Kasse die Beauftragung dann ja zurück. Immerhin spart die Kasse 300€, wenn schon aus dem Falldialog die korrekt Abrechnung hervorgeht und nicht der MDK diese feststellt. Meine Erfahrung ist, dass die Kassen zur Zeit auch noch unsicher sind in der Umsetzung und Kommunikationsangebote selten abgelehnt werden.

    Liebe Grüße
    Herzchen

  • Hallo Zusammen,

    ich glaub man darf da nicht zu kompliziert denken. Am einfachsten ist es den zuständigen Mitarbeiter der Kasse anzurufen und die Unklarheiten der Rechnungslegung im Vorhinein zu besprechen, Wohlmöglich bleib einem dadurch viel Aufwand erspart und alle sind zufrieden.

    Viele Grüße

  • Hallo,

    der günstigste Weg ist eigentlich, dass Sie eine generelle Absprache (falls gewünscht) mit der Kasse treffen, dass grundsätzlich die Fälle im Falldialog besprochen werden. Damit bekommen Sie dann die Prüfmitteilung der KK entsprechend als Aufforderung zum Falldialog.

    Falls es nur der Einzelfall ist, der besprochen werden soll, würde ich die Prüfmitteilung abwarten und dann die KK kontaktieren. Mit einer Ansprache vor Rechnungslegung, stoßen Sie die KK auf eine Prüfung.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660