G14 - Postpoliosyndrom

  • Hallo zusammen,

    aktuell habe ich einen Fall vorliegen in dem ein Postpoliosyndrom (PPS / G14) diagnostiziert wurde.
    PAt. wird aufgenommen mit Bein- und Gesäßschmerzen, Gangunsicherheit, Hypästhesie.

    Nach DKR müsste ich ja G14 als HD wählen, da zu Grunde liegende Ursache des Ganzen.
    Nur führt mich dies in die DRG 961Z Unzulässige Hauptdiagnose.

    Wie soll ich in diesem Fall weiter vorgehen?
    Das Primärsymptom als HD und G14 als ND? ?(?(?(

    in freudiger Erwartung einer (er)klärenden Antwort,

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Hallo F15.2,

    vielleicht hilft hier DKR D004d Syndrome weiter: "Wenn es für ein Syndrom in den ICD-10-Verzeichnissen einen spezifischen Kode gibt, so ist er für dieses Syndrom zu verwenden. Grundsätzlich ist dabei die Definition der Hauptdiagnose zu beachten, so dass bei einer im Vordergrund stehenden spezifischen Manifestation des Syndroms (z.B. Herzfehler) die Kodierung des Behandlungsanlasses zur Hauptdiagnose wird (siehe DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)."

    Da G14 als HD unzulässig, werden sie als HD wohl eine Manifestation nehmen müssen. Macht für mich auch Sinn, da die Behandlung eigentlich auch nur rein symptomatisch ist, wie hier beschrieben.

    MfG findus

    MfG findus