8-987 Berechnung 2 std. Mehraufwand

  • Hallo,

    ich weiß nicht ob dieses schonmal disskutiert wurde, suche und google brachten mich nicht weiter.
    Sollte dieses der falsche Thread sein, bitte verschieben.

    Zum Anliegen:

    Haben eine Disskussion (Haus intern), bzgl der kodierung der 8-987. Argumentation ist, das der zeitliche Aufwand von 120 Min nicht erreicht wird und daher die OPS nicht kodiert werden kann/darf ?(

    Frage: Gibt es eine Berechnungsbeispiel/ Muster für die 120 Minuten, bei der OPS 8-987x.???

    ;(?( Bin mir nun etwas unsicher, wie man sowas berechnen könnte! oder ist da doch was dran?

    Pat werden ja schon isoliert und der pflegerische Aufwand ist da. Aber wie berechne ich dieses.
    Gibt es irgendwo erfahrungswerte?

    Bin für jeden Hinweis dankbar.

    Sonnige-frühlings-grüße
    Onid

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    wenn bei Ihnen intern festgestellt wird, das 120 min nicht erreicht werden, hilft Ihnen auch kein externes Berechnungsbeispiel. Sie müssen intern Ihre Aufwände darstellen und diese berechnen. Der MDK/sonstiger Prüfer will ja dann auch von Ihnen nachgewiesen bekommen, dass bei Ihnen die 120 min. anfallen. Welche Maßnahmen hier zu berücksichtigen sind, finden Sie in der OPS-Beschreibung. Haben Sie noch etwas, was dort nicht aufgezählt ist, aber direkt mit der Behandlung zu tun hat, nehmen Sie das auch bei der Berechnung mit rein.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag

    Es gibt einen MRE-Bogen zur Erfassung der Komplexbehandlung.

    - In diesem ist ein Basisblock definiert. Für diesen Basisblock werden 100 Minuten angesetzt.
    - In einem weiteren "patientenabhängigen" Block können sie dann weitere Maßnahmen erfassen und einen ebenfalls hinterlegten Durchschnittswert ansetzen.
    - Weitere Leistungen können Sie dann noch im Modul "zusätzliche" Leistungen erheben. Dort müssen Sie jedoch selbst die Durchführungszeiten eintragen.

    Dieser Bogen ist zumindest in Hessen von den Kostenträgern und dem MDK abzeptiert. Die benötigten 120 Minuten sind mit diesem Bogen "relativ" einfach nachweisbar.

    Ich wünsche noch einen angenehmen Nachmittag.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Guten Morgen!

    Im OPS steht unter den Hinweisen u.a.:

    -antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens täglich

    -mindestens tägliche Fußbodendesinfektion

    Bedeutet dies dass ich Tage ohne Ganzkörperwaschung oder ohne Fußbodendesinfektion nicht zählen darf?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Moin!

    Bei nicht intakter Haut (z.B. Ulcus cruris bei einem Patienten der mehrere Monate behandelt wurde und wegen der Hautverhältnisse nicht tgl. gewaschen wurde) werden dann die Tage ohne Waschung mitgezählt?

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Moin,

    wenn die medizinische Begründung plausibel ist und ggf. andere Maßnahmen zur Antisepsis vorgenommen wurden, mag das mitzählen, da bin ich allerdings letztlich überfragt.

    Gruß

    PM

  • Hallo!

    Vielleicht kann ich helfen:

    Es gilt immer der genau Wortlaut. im OPS ist vor der Liste der Maßnahmen genannt:

    "Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: "

    Das bedeutet: Es müssen nicht alle angegebenen Maßnahmen erfüllt werden von dieser Liste. Diese Maßnahmen sind als "Beispiel" aufgeführt, die Liste ist also auch nicht abschließend!

    Eine tägliche Leistung aller dieser Maßnahmen ist nicht erforderlich. Die Summe aller genannten Maßnahmen muss aber mindestens 2 h betragen.

    Die OPS ist damit eine Kombination aus 3 Punkten, die als Mindestmerkmal erfüllt sein müssen UND dazu Maßnahmen mit mindestens 2 h Aufwand pro Tag. Welche auch immer.

    Das geht auch gar nicht anders, denn wie wollen Sie denn den Zeitaufwand für eine nicht durchgeführte Waschung überhaupt zählen ?

    Viele Grüße

    SKoch

  • Hallo!

    Genau das verwirrt mich. Einerseits steht oben "z.B."

    Dann aber am Beispiel der Ganzkörperwaschung "mindestens täglich"

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Hallo zusammen,

    wenn man sich die FAQ des DIMDI hierzu ansieht, scheint mir doch die Auffassung von Gefäßchirurg korrekt zu sein, sofern sich nicht aus den Vorgaben des RKI ein Zwang zur Durchführung einzelner Maßnahmen ergibt (soweit ich das erkennen kann, ist nach den Empfehlungen der KRINKO bzgl der Ganzkörperwaschung nur bei bestimmten Erregern überhaupt ein signifikanter Benefit nachgewiesen)...

    MfG, RA Berbuir