HIV als Hauptdiagnose

  • Hallo Forumsmitglieder,

    erbitte Hilfe zur Kodierung der Hauptdiagnose bei HIV, weil ich Verständnisschwierigkeiten der Kodierrichtlinie 0101 habe.

    Folgender Fall: ein Patient wird mit Kopfschmerzen bei bekannter HIV-Infektion aufgenommen. Es findet sich eine Meningitis, die als Manifestation der HIV-Infektion gesehen wird. Es erfolgt eine antibiotische Behandlung, keine antiretrovirale Therapie.

    Die Kodierrichtlinie sagt:
    "Reihenfolge und Auswahl der Kodes:
    Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist, die HIV-Krankheit ist, ist der entsprechende Kode aus B20–B24 (außer B23.0) oder O98.7 (siehe auch DKR 1510 Komplikationen in der Schwangerschaft (Seite 119)) als Hauptdiagnose zu verwenden. Ein Beispiel hierfür ist ein Patient, der stationär zur antiretroviralen Chemotherapie der HIV-Erkrankung aufgenommen wird.

    Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist, eine Manifestation der bereits bekannten HIV-Krankheit ist, ist die Manifestation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus B20–B24 (außer B23.0) ist als Nebendiagnose anzugeben.

    Beispiel 2: HD B37.0 Candida-Stomatitis, ND B20 Infektiöse und parasitäre Krankheit infolge HIV-Krankheit "


    Nach dem Beispiel 2 würde ich hier als HD die Meningitis wählen, als ND die B20.


    Die Kodierrichtlinie verstehe ich aber hinsichtlich des Textes zur Wahl der Kodes B20 - B24 (außer B23.0) o. O98.7 als HD nicht.

    Was ist hier mit "die HIV-Krankheit" gemeint? Lediglich eine AIDS-definierende Erkrankung (z.B. Soorösophagitis)? Oder kann auch eine Meningitis, wie im o.g. Fall, mit B20 zur HD werden, wenn eine retrovirale Therapie erfolgt? Zumal im ICD zur "HIV-Krankheit" (B20-B24) das Inklusivum "Symptomatische HIV-Infektion" vermerkt ist.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    hier ist die Meningitis die HD und die B20 die ND; so ist es in den Kodierrichtlinien geregelt.

    HIV-Krankheit ist hier in Abgrenzung zu HIV-Infektion zu sehen; also der Pat. ist erkrankt, hat AIDS.
    Gruß
    B.W.

  • Hallo Kodierer 2905,

    nett, mal wieder von Ihnen zu hören. Nach dem Beispiel der DKR 0101 stimme ich mit Ihnen überein, habe aber unverändert mt der Formulierung der DKR Schwierigkeiten:

    "HIV-Krankheit (AIDS) – B20, B21, B22, B23.8, B24
    Zur Kodierung von Patienten mit einer HIV-assoziierten Erkrankung (dies kann eine AIDS-definierende Erkrankung sein oder nicht) stehen folgende Kodes zur Verfügung:
    B20 Infektiöse und Parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]
    ..."

    Da steht, dass eine HIV-assoziierte Erkrankung (AIDS-definierend oder nicht), also auch eine HIV-assoziierte Infektion (z.B. auch die nicht AIDS-definierende orale Candidiasis), z.B. mit B20 kodierbar ist. Zudem findet sich auch im ICD zur "HIV-Krankheit" (B20-B24) das Inklusivum "Symptomatische HIV-Infektion".

    Nach den Ausführungen ist "HIV-Krankheit" dann aber nicht synonym mit AIDS. Oder mache ich da einen Denkfehler?

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medmann2,

    vielleicht mache ich es mir auch zu einfach.
    Ich hatte die DKR so verstanden, dass es zunächst das akute HIV-Infektionssyndrom gibt, dann kommt die Z21 die HIV-Infektion (ohne Krankheit) und dann die HIV-Krankheit.
    Diesen Hinweis: "Zur Kodierung von Patienten mit einer HIV-assoziierten Erkrankung (dies kann eine AIDS-definierende Erkrankung sein oder nicht) stehen folgende Kodes zur Verfügung:" hatte ich so verstanden, dass es AIDS-definierende Erkrankungen gibt (braucht man zur Definition Stadium 3 und 4), dass es aber auch andere Krankheiten gibt, die HIV-assoziiert sind und auch diese können in Kombination mit dem HIV-Kode verschlüsselt werden.

    Viele Grüße
    B.W.

  • Hallo Kodierer2905,

    habe ich auch so verstanden (nach WHO-Definition)

    Akutes Infektionssyndrom (B23.0)

    1 Asymptomatisch >= 500 CD4+ (Z21)
    Asymptomatische Erkrankung(en)
    2 Milde Symptome 350–499 CD4+ (B20-B24, ohne B23.8)
    Für dieses Stadium definierte Erkrankung, z. B. Herpes zoster
    3 Fortgeschrittene Symptome < 350 CD4+ (B20-B24, ohne B23.8)
    Für dieses Stadium definierte Erkrankung, z. B. orale Haarzellleukoplakie
    4 (AIDS) Schwerwiegende Symptome < 200 CD4+, <15 % CD4+ (B20-B24, ohne B23.8)
    oder mindestens eine AIDS-definierenden Erkrankung

    2 - 4 entspricht HIV-Krankheit

    Wie soll ich dann aber die Kodierrichtlinie verstehen:
    Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist, die HIV-Krankheit ist, ist der entsprechende Kode aus B20–B24 (außer B23.0) oder O98.7 (siehe auch DKR 1510 Komplikationen in der Schwangerschaft (Seite 119)) als Hauptdiagnose zu verwenden.

    Da ist doch mit dem dann folgenden Teil ein gedanklicher/formulatorischer Knoten, weil zwischen HIV-Krankheit und Manifestation der Krankheit unterschieden wird, aber z.B. ein Mundsoor nach o.g. als HIV-Krankheit, nach u.g. aber auch als Manifestation bezeichnet wird.

    Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist, eine Manifestation (?!?) der bereits bekannten HIV-Krankheit ist, ist die Manifestation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus B20–B24 (außer B23.0) ist als Nebendiagnose anzugeben.

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    ich mache es mir einfacher. Mundsoor ist eine HIV-definierende Krankheit und auch eine Manifestation. Jetzt mal rein hypothetisch: ein Pat. wird zur retroviralen Therapie aufgenommen und hat zwar auch einen Mundsoor, der hat aber die Aufnahme nicht veranlasst, dann ist die HIV-Krankheit mit Kode B20 als HD zu verschlüsseln.
    Kommt es jetzt aber zur Behandlung des Mundsoors, dann ist dieser HD und B20 ND.
    Wenn eine HIV assoziierte Krankheit vorliegt, die nicht einer HIC-definierenden Krankheit entspricht, dann darf trotzdem ein Kode aus B20-B24 verwendet werden.

    Vielleicht sollte man mal einen Vorschlag machen, diese DKR klarzustellen, um den gedanklichen/formulatorischen Knoten zu lösen. ;)

    Viele Grüße
    B.W.

  • Hallo Kodierer2905,

    ich gehe davon aus, dass Sie statt "Kommt es jetzt aber zur Behandlung des Mundsoors" "Kommt er jetzt aber zur Behandlung des Mundsoors" meinen.

    Mal abgeshen davon, dass Mundsoor keine AIDS-definierene Erkrankung ist, wenn ich das in Wikipedia und in der WHO-Publikation, Seite 18 richtig verstanden habe, ist Ihre Darstellung ungleich verständlicher und auch wohl das, was in der DKR 0101 zum Ausdruck gebracht werden soll. Die Kodierrichtlinie ist leider, wie andere (z.B. DKR 1105) auch, wenig verständlich und in sich aufgrund begrifflicher Inkonsistenz widersprüchlich.

    Vielleicht ließt ja Herr Dr. Heimig unseren Thread und hat ein Einsehen.

    Viele Grüße

    Medman2

    Einmal editiert, zuletzt von medman2 (28. März 2015 um 10:43)

  • Guten Morgen medman2,

    Sie haben mit beidem Recht; ich meinte natürlich "er" und nicht "es" und nur die Candidose des Ösophagus oder der Lunge sind HIV-definierende Erkrankungen - da hab ich wohl nicht bis zu Ende gelesen.
    Hinsichtlich der Änderung der Kodierrichtlinien: "die Hoffnung stirbt zuletzt", aber - da es ja nicht das InEK alleine ist - das die Änderungen in den Kodierrichtlinien beschließt, glaube ich nicht wirklich daran.

    Viele Grüße
    B.W.