Hallo Forumsmitglieder,
erbitte Hilfe zur Kodierung der Hauptdiagnose bei HIV, weil ich Verständnisschwierigkeiten der Kodierrichtlinie 0101 habe.
Folgender Fall: ein Patient wird mit Kopfschmerzen bei bekannter HIV-Infektion aufgenommen. Es findet sich eine Meningitis, die als Manifestation der HIV-Infektion gesehen wird. Es erfolgt eine antibiotische Behandlung, keine antiretrovirale Therapie.
Die Kodierrichtlinie sagt:
"Reihenfolge und Auswahl der Kodes:
Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist, die HIV-Krankheit ist, ist der entsprechende Kode aus B20–B24 (außer B23.0) oder O98.7 (siehe auch DKR 1510 Komplikationen in der Schwangerschaft (Seite 119)) als Hauptdiagnose zu verwenden. Ein Beispiel hierfür ist ein Patient, der stationär zur antiretroviralen Chemotherapie der HIV-Erkrankung aufgenommen wird.
Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthalts des Patienten verantwortlich ist, eine Manifestation der bereits bekannten HIV-Krankheit ist, ist die Manifestation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus B20–B24 (außer B23.0) ist als Nebendiagnose anzugeben.
Beispiel 2: HD B37.0 Candida-Stomatitis, ND B20 Infektiöse und parasitäre Krankheit infolge HIV-Krankheit "
Nach dem Beispiel 2 würde ich hier als HD die Meningitis wählen, als ND die B20.
Die Kodierrichtlinie verstehe ich aber hinsichtlich des Textes zur Wahl der Kodes B20 - B24 (außer B23.0) o. O98.7 als HD nicht.
Was ist hier mit "die HIV-Krankheit" gemeint? Lediglich eine AIDS-definierende Erkrankung (z.B. Soorösophagitis)? Oder kann auch eine Meningitis, wie im o.g. Fall, mit B20 zur HD werden, wenn eine retrovirale Therapie erfolgt? Zumal im ICD zur "HIV-Krankheit" (B20-B24) das Inklusivum "Symptomatische HIV-Infektion" vermerkt ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Medman2