DRG-Relevanz der Beatmungsdauer

  • Hallo Forum,

    Unter http://www.kodiertip.de/hmv.htm findet Ihre eine kleine Zusammenstellung der von der Beatmungsdauer beeinflußten DRGs.

    Quintessenz:

    :rotate: Beatmung bis 24 Stunden ist überhaupt nicht gruppierungsrelevant

    :rotate: Insgesamt 31 DRGs sind potentiell von einer über 24stündigen Beatmung abhängig

    :rotate: von diesen 31 DRGs fallen 22 auf Neugeborenen-DRGs

    :rotate: Für "Nicht-Neugeborene" gibt es nur 9 DRGs die von der Beatmungsdauer abhängen!

    Stimmt das so ?

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Kleiner Nachtrag:

    Da der DRG-Algorithmus nach einem festgelegten Schema durchlaufen wird, und nach MDC-Ermittlung in der Regel früh in die beatmungsabhängigen DRGs verzweigt wird (weil kostenintensiv), darf nicht unerwähnt bleiben, daß auch andere DRGs darüberhinaus indirekt von der Kodierung der Beatmungsdauer abhängen können.

    Würde z.B. eine bestimmte Fallkonstellation aufgrund der kodierten Beatmungsdauer in die
    DRG F40Z Kreislaufsystemerkrankungen mit Beatmung
    eingruppiert, so würde sich natürlich ohne Kodierung der Beatmungsdauer (oder Tracheostomie) eine gänzlich andere DRG ergeben.

    Diese gänzlich andere DRG ist somit auch indirekt von einer Kodierung der Beatmungsdauer abhängig!
    (Beatmungsdauer größer 24 Stunden -> DRG F40Z)
    (keine Beatmungsdauer oder bis 24 Stunden -> DRG xy)

    mfG

    Christoph Hirschberg

  • Die Datei http://www.kodiertip.de/hmv.htm wurde aktualisiert.

    So 100% zufrieden bin ich mit den Formulierung bzgl. "Relevanz" noch nicht (wo ich doch die DKR so wortnah auslege und kritisiere).

    Natürlich hängen auch andere DRGs von der Beatmungsdauer ab (und zwar davon, daß keine Beatmungsdauer vorliegt, bzw. von einer Beatmungsdauer zwischen 0 (!) und 24 Stunden)!

    Ich hoffe, dass das aus der Seite hervorgeht ? (Feedback ?)

    mfG

    Christoph Hirschberg
    (Limburg, stark bewölkt :( )

  • Liebe Mitstreiter,

    ich muss mich jetzt mal outen als die, die offensichtlich immer noch nichts kapiert hat:

    kodiert wird die Beatmung doch auf jeden Fall, auch wenn es nur 1 Stunde war (OPS dann eben 8-718.0).

    Zu verschiedenen DRG´s führt sie in Australien nur, wenn sie über 24 Stunden andauerte, also erst ab 8-718.1, dann auch nur in einigen DRG´s (siehe Liste Hirschberg).

    Bei über 96 Stunden und/oder Tracheostomie (außer HNO-Eingriffe) greift die Pre-DRG A06.

    Ob dies in Deutschland so bleibt, werden die Kalkulationen ergeben. Vielleicht liegt bei uns die Beatmungsgröße, die einen Kostensprung verursacht, in manchen DRG´s ja anders als in Australien. Da die genauen Stunden im 301-er Datensatz vorgeschrieben sind, kann das InEK dies bei den statistischen Suchläufen mit testen.

    Stehe ich irgendwie auf dem Schlauch? Ich gebe zu, es ist mir etwas peinlich, solche dusseligen Fragen mitten im Internet zu plazieren, aber c´est la vie..

    Mit der Bitte um Nachsicht
    Patricia?( ?( ?(
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Zitat


    Original von PatKlein:
    Liebe Mitstreiter,

    ich muss mich jetzt mal outen als die, die offensichtlich immer noch nichts kapiert hat:

    kodiert wird die Beatmung doch auf jeden Fall, auch wenn es nur 1 Stunde war (OPS dann eben 8-718.0).

    8) Mein Standpunkt: 8)

    Auf jeden Fall! Einzige Ausnahme ist laut DKR 1001a die Beatmung im Rahmen einer Operationsanästhesie.

    Eine postoperative Nachbeatmung müßte (das ist mein Standpunkt) laut DKR 1001a auch mit einem Kode aus 8-718 kodiert werden, wobei hier die DKR 1001a bei erstmaligem lesen eine andere Zielrichtung suggeriert.
    Folgt man jedoch genau dem Wortlaut der DKR so fällt auch die postoperative Nachbeatmung unter "Beatmung in der Intensivbehandlung" und ist also zu kodieren!
    Einige Kodierer wollen mir hier nicht folgen, obwohl doch damit deutlich bessere Daten zu gewinnen wären, die Regel praktikabler umsetzbar ist und die Eingruppierung via AR-Algorithmus nicht beeinträchtigt würde.

    Zitat


    Zu verschiedenen DRG´s führt sie in Australien nur, wenn sie über 24 Stunden andauerte, also erst ab 8-718.1, dann auch nur in einigen DRG´s (siehe Liste Hirschberg).

    M.E. Korrekt.

    Zitat


    Bei über 96 Stunden und/oder Tracheostomie (außer HNO-Eingriffe) greift die Pre-DRG A06.

    Im Prinzip ja. Aber es gibt weitere Ausnahmen.

    (A)
    Die Entscheidung für die DRGs

    A01Z Lebertransplantation
    A02Z Transplantation multipler Organe
    A03Z Lungentransplantation
    A04Z Knochenmarktransplantation
    A05Z Herztransplantation
    A40Z ECMO ohne Herz- OPs

    sind der DRG A06Z vorgelagert. In diese DRGs wird also gruppiert, auch wenn eine Beatmungsdauer über 95 Stunden kodiert ist.

    (B)
    Bei Neugeborenen wird vor der Entscheidung für die DRG A06Z in die MDC 15 verzweigt und dort eine Eingruppierung vorgenommen.
    D.h. für Neugeborene wird auch bei über 95stündiger Beatmung nicht in die DRG A06Z eingruppiert.

    (C)
    Wenn im Falldatensatz Kriterien für die
    MDC 21 - Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen (W01-W61; X01-X64)
    vorliegen, so erfolgt der weitere Entscheidungsprozess innerhalb dieser MDC und die DRG A06Z kann nicht mehr erreicht werden!

    (D)
    Wenn im Falldatensatz Kriterien für die
    MDC 22 - Verbrennungen (Y01-Y62)
    vorliegen, so kann nicht in die DRG A06Z eingruppiert werden (selbst bei über 95stündiger Beatmung nicht). Es erfolgt dann in der Regel eine Eingruppierung in eine DRG der MDC 22.

    (E)
    Wenn im Falldatensatz Kriterien vorliegen für die
    MDC 05 - Erkrankungen und Störungen des Kreislaufsystems (F01-F75)
    und
    der Patient < 16 Jahre alt ist,
    so kann nicht in die DRG A06Z eingruppiert werden (selbst bei über 95stündiger Beatmung nicht). Es erfolgt dann in der Regel eine Eingruppierung in eine DRG der MDC 05, z.B. in die
    DRG F40Z Kreislaufsystemerkrankungen mit Beatmung
    und zwar auch bei über 95stündiger Beatmung.

    ( :nuke: Wirklich erstaunlich die Eingruppierung von Patienten mit Falldaten für die MDC 05 und einer Beatmungsdauer > 95 Stunden:
    Alter < 16 Jahre -> DRG aus MDC 05
    Alter >= 16 Jahre -> A06Z )

    Zitat


    Stehe ich irgendwie auf dem Schlauch?

    Nein, ganz und garnicht. Es ist nur nicht so, daß jede Beatmung über 95 Stunden sofort in die DRG A06Z rutscht.
    Ich finde allerdings keinen Hinweis, warum nicht auch die HNO-Patienten mit Tracheostomie in die A06Z rutschen sollten...

    Bin sehr dankbar für die Anregung und werde obigen Sermon mit in die hmv-Seite einflechten ;).

    freundliche Grüße

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 05.10.2001 editiert. ]

  • liebe ng&acute;ler,

    ich möchte herrn hirschberg auch hier widersprechen. ich verstehe inzwischen die ableitung, die beatmung auf der intensivstation solle verschlüsselt werden, da die kdr 1001a eine scharfe trennung vermeidet.
    im nächsten absatz heißt es dagegen: wenn die beatmung während der op beginnt und länger als 24 h dauert, dann wird sie kodiert.
    dadurch soll doch wohl der unterschied zu beatmung (...) im rahmen der anästhesie wird als ein integraler bestandteil des eingriffes gesehen und deshalb nichtmit 8-718.0 (...) kodiert.

    auch die formulierung im nächsten satz. (z.B. nach einer kopfverletzung oder einer verbrennung wird kodiert, auch wenn sie weniger als 24h dauert.

    welchen sinn sollte dann diese unterscheidung machen?

    ich bin also bezüglich der kodierung beatmeter intensivpatienten anderer meinung als pat klein und christoph hirschberg.

    ich gebe ja zu, daß ich interpretationsarbeit leiste, den eigentlich die verabschieder des senfs hätten leisten sollen.

    mein vorschlag daher: ich lasse im lauf des tages anfrage an roeder, dimdi und dkg los und berichte an dieser stelle von deren interpretation.

    gruß

    peter merguet


    [ Dieser Beitrag wurde von merguet am 04.10.2001 editiert. ]

  • Lieber Herr merguet,

    das mit der Anfrage finde ich am sinnvollsten, vielleicht klärt es uns alle etwas auf. Trotzdem muss ich noch mal fragen: schließen Sie Ihre Interpretation allein aus dem Satz auf Seite 56: &quot;Eine Beatmung, die während einer Operation beginnt und länger als 24 h dauert, muss hier kodiert werden.&quot;?
    Ich würde daraus jetzt noch nicht zwingend schließen, dass die Beatmungen unter 24 Stunden nicht kodiert werden dürfen. Im Gegenteil, aus dem Folgesatz: &quot;Bei mehreren Beatmungsepisoden während eines stat. Aufenthaltes sind die Beatmungsstudnen zu addieren.&quot; würde ich jetzt schließen, dass eh alle Beatmungsstunden kodiert werden und zuletzt aufaddiert werden können (danach richtet sich dann der OPS bei Entlassung).
    Vielen Dank Herrn Hirschberg für den dezidierten &quot;Ritt&quot; durch den Kodierungsalgorithmus, hat ja doch wieder für mich eine ganze Menge Durchblick gebracht. Und zeigt einem auch immer wieder, wo deutsche Korrekturen ansetzen müssen.
    Schönen Gruss
    Patricia:kangoo:
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Zitat


    Original von C-Hirschberg:
    (C)
    Wenn im Falldatensatz Kriterien für die
    MDC 21 - Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen (W01-W61; X01-X64)
    vorliegen, so erfolgt der weitere Entscheidungsprozess innerhalb dieser MDC und die DRG A06Z kann nicht mehr erreicht werden!

    Hier muß ich mich korrigieren:

    Die MDC 21 - Verletzungen, Vergiftungen und toxische Wirkungen von Drogen mit den darin enthaltenen ADRGs W01-W61 und X01-X64 muß differenziert betrachtet werden:

    Die ADRGs W01-W61 beziehen sich auf polytraumatisierte Patienten. Für diese ADRGs bewirkt sowohl die Kodierung einer über 24stündigen als auch über 95stündigen Beatmung die Eingruppierung in die W01Z. (Ausnahme: W60 wird überhaupt nicht von der Beatmungsdauer tangiert)

    Im Gegensatz dazu wird für die übrigen ADRGs X01-X64 nur bei einer zusätzlich kodierten über 95stündigen Beatmungsdauer wie gewohnt in die A06Z eingruppiert.

    Sorry.

    Christoph Hirschberg


    [ Dieser Beitrag wurde von C-Hirschberg am 05.10.2001 editiert. ]

  • liebe pat klein,

    sie sprechen in der tat ein problem an, das hier versteckt ist:

    wie sollen codierende (ärztInnnen?) prospektiv erkennen, ob beatmung > 24 h wird oder durch reintubation(en)vieleicht > 24 h werden könnte. gleiches gilt im übrigen für die anzahl verabreichter blutpräparate, wahrscheinlich auch noch für weitere aspekte, die sich meinem anästhesie-scheuklappenblick entziehen. wer integriert die daten ?? das (medizin-)controlling ?

    an alle zum stand der &quot;ermittlungen&quot;:
    herr roeder hat sich gemeldet und angekündigt zu unserer frage im laufe der woche stellung zu nehmen, möchte sich mit seiner arbeitsgruppe detailliert einarbeiten.
    dimdi und dkg haben bisher nicht reagiert.

    gruß peter merguet

  • da bin ich doch über meine eigene argumentation gestolpert: folgerichtig wäre ja eine reintubation nicht &quot;während der operation&quot; begonnen und müsste somit immer mit der 8-718 ff codiert werden, auch wenn < 24 h.

    peter merguet

  • :uhr: Beatmungsdauer :uhr:

    Meine Seite zur Beatmungsdauer im AR-DRG-system unter

    http://www.kodiertip.de/hmv.htm

    wurde völlig überarbeitet. Die von mir ungeschickt gewählten Formulierungen bezüglich &quot;Relevanz&quot; führten teilweise zu Mißverständnissen. Insbesondere findet Ihr hier jetzt eine praxisrelevante Tabelle, die die Auswirkungen der Beatmungsdauer auf die DRG-Findung zusammenfaßt.

    Die Datei ist übrigens auch problemlos ohne Modifikationen fürs Intranet geeignet (keine Grafiken, keine externen Files).

    Vielen Dank an Frau Dr. Klein, die mir klar gemacht hat, daß meine Formulierungen derart unglücklich gewählt waren.

    Fehler bitte direkt an mich mailen. Auch für Anregungen bin ich sehr dankbar.

    mfG

    Christoph Hirschberg