Guten Morgen Zusammen,
ich habe eine kurze Frage:
Entspricht die Kostenzusage der Krankenkassen per DTA für die stationäre Behandlung einem Verwaltungsakt?
Vielen Dank!
Guten Morgen Zusammen,
ich habe eine kurze Frage:
Entspricht die Kostenzusage der Krankenkassen per DTA für die stationäre Behandlung einem Verwaltungsakt?
Vielen Dank!
Guten Tag
§ 118 Satz 1 AO und § 31 Satz 1 SGB X
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
und
http://www.krankenkasseninfo.de/zahlen-fakten/…/Verwaltungsakt
Verwaltungsakt ist eine Handlungsform der öffentlichen Verwaltung. Unter diesem Begriff versteht man jede hoheitliche Maßnahme, die z.B. eine Krankenkasse zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft. So ist zum Beispiel die Mitteilung über die Beitragshöhe, die Gewährung oder Ablehnung einer Leistung ein solcher Verwaltungsakt.
Gruß
E Rembs
zur Einordnung der Kostenzusage empfehle ich dieses BSG-Urteil
und wünsche einen schönen Nachmittag
Hallo Medicos,
nein, das ist kein Verwaltungsakt, da kein Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Kostenträger und Leistungserbringer besteht.
Verwaltungsakte werden von den K-Kassen gegenüber den Versicherten erlassen und gewähren eine Leistung oder lehnen eine Leistung ab. Es handelt sich also nicht um einen elektronisch erlassenen Verwaltungsakt.
VG