Aufteilung der DRGs in ABCD für die AEB und nachfolgende Abrechnung

  • Hallo Forum,

    als nachoptierendes Krankenhaus werden wir auch eine AEB an die Kassen abgeben. Bereits seit langer Zeit werden bei uns die Kodierregeln angewendet, bisher jedoch noch nicht in der Echtabrechnung. Nach bestem Wissen und Gewissen können wir eine Aufteilung unserer DRGs in A,B,C und D vornehmen.

    Da wir noch keine Abrechnungserfahrungen sammeln konnten, interessiert mich nun, ob es bereits quantitative Erfahrungen gibt, wie häufig z.B. eine vom Krankenhaus als A-DRG dokumentierte DRG in Frage gestellt worden ist und letztlich auch nur alsB oder C "zurückgestufte" DRG abgerechnet werden konnte.

    Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen.

    Gruß ins Forum

    Anton Haarbeck

  • Hallo Herr Haarbeck,

    bei uns sind es sehr wenige bis jetzt. Es kann sein, die KK können noch nicht alles auswerten und die dicken Hämmer kommen erst mit monate- oder jahrelanger Verspätung.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    monatelange oder gar Jahrelange Verspätung? Da gibt es doch ein Bundessozialgerichtsurteil das Rechnungsbeanstandungen 14 Tage nach Rechnungseingang anzuzeigen sind, sonst müsssen Sie auf jeden Fall voll zahlen...

    Klar Papier ist geduldig...und man muss dann auch die Fristeinhaltung für eigene Verpflichtungen peinlich genau einhalten (§301; besonders die Kurzbegründung zur stationären Aufnahme in 7 Tagen...).

    Aber immerhin ist eindeutig geregelt das diese späten Rechnungsbeanstandungen illegal sind....ausserdem dürfen Sie auch Zinsen für zu spät gezahlte Rechnungen erheben (auch BGH-Urteil)

    Ist natürlich primär was für Häuser die sowieso schon große Probleme mit den Kassen haben ...nur bei prophezeiten 25% Krankenhausschließungen...

    Und ich kenne ein Haus das diese knallharte Strategie mit großenm Erfolg durchsetzten konnte (auch die Zinsen), mit der Folge das die Kassennachfragen extrem zurückgegangen sind...

    MFG
    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Zitat


    Original von haarbeck:
    Nach bestem Wissen und Gewissen können wir eine Aufteilung unserer DRGs in A,B,C und D vornehmen.

    Hallo Herr Haarbeck,

    ich würde die Aufteilung den Grouper vornehmen lassen :rotate: und nicht nach bestem Wissen und Gewissen.

    Spass beiseite.
    Am einfachsten ist es natürlich das Ist 2002 fortzuschreiben, da kann man aber bei einer Steigerung der Kodierung unangenehme Überraschungen erleben.
    Wir haben mit speziellen Tools (Marke Eigenbau) versucht, die Kodierqualität zu bewerten.
    Nachdem wir uns hier in einem offenen Forum bewegen, kann ich hier keine Details ausführen, bei Interesse rufen Sie mich einfach an.

    Gruss aus München (sonnig, denn wir sind Dt. Meister - musste mal wieder gesagt werden :drink: )


    Michael Wilke :smokin:

    Anschrift:

    Krankenhaus München - Schwabing
    Krankenhausleitung
    DRG Competence Center
    Dr. med. Michael Wilke

    Koelner Platz 1
    80804 München

    Tel.: 089/3068-2037
    Fax.: 089/3068-3768

    mailto:Michael.Wilke@kms.mhn.de

  • Hallo zusammen,

    Herrn Lückert's Anmerkungen können nur wärmstens zur Nachahmung empfohlen werden! Im Bereich DRG-Abrechnung wie auch z.B. MDK-Prüfung.

    Die Kenntnis, die Beachtung und das Beharren auf den Vereinbarungen der Landesverträge bzw. Pflegesatzvereinbarungen durch das Krankenhaus - und zum richtigen Zeitpunkt das Einschalten eines Rechtsanwalts - führt oft schon kurz- bis mittelfristig dazu, dass Kassen (und MDK) sich von ihrem unrechtmäßigen Verhalten zurückziehen.

    Die wissen genau, wann keine Aussicht auf Erfolg vor Gericht besteht.

    Was muss noch passieren, bis KH-Geschäftsführungen bereit sind, endlich von ihrem "Schmuse"kurs abzugehen (siehe DKI-Krankenhaus-Barometer Herbstumfrage 2002, Seite 51 Abb. 40)?

    Mit freundlichem Gruß

    T. Woschnik

  • Hallo zusammen,

    wir hatten solche Nachforderungen bzw. Berichtigungen der Abrechnung (Plus und Minus) schon im alten FP-/SE-System. Es hat sich allerdings nur um eine Ersatzkasse gehandelt. Mir wurde von meinem Chef gesagt, daß dies rechtlich bis zu drei Jahre nach dem Jahr der Rechnungsstellung möglich sei.
    Übrigens halten wir es für besser, mit den KK zu reden statt vor Gericht zu streiten, denn letzteres vergiftet die Atmosphäre.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo,

    diese 'Rückforderungen' gerade für alte Fälle sind (leider) noch immer üblich und dies eben gerade wegen des Kassenkonformen Verhaltens der meisten Krankenhäuser.

    Die Rechtslage ist allerdings eindeutig und hier im Forum im AEP-Board schon diskutiert. Die Kassen müssen jede formal richtige Rechnung innerhalb 14-Tagen bezahlen. Immer!!!!

    Einwendungen sind nach spätestens 14-tagen nach Rechnungszugang zu erheben, sonst muß die Kasse auch die (theoretisch) fehlerhafte Rechnung zahlen.

    Das ist aktuelle Rechtsprechung (da können sich die anderen Kassen bei der BKK-Berlin bedanken ;)

    " Auszug aus dem Forumsbeitrag hier im AEP_Forum: BSG Aktz.B 3 KR 11/01R vom 13.12.2002 muss der MDK spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung von der Kasse eingeschaltet werden. Eine pauschale Kürzung der Rechnung zum Bsp. wegen "Wochenende" oder eine nachträgliche Befristung kann nur über den MDK( Vertrag §112 Abs.2 Nr1 SGB V) erfolgen.
    Das bedeutet das in diesen Fällen erst einmal das die gesamte Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.BSG B 3 KR 64/01 R vom 23.07.2002 In diesem ganz aktuellen Urteil wird noch einmal ausgeführt, das nur der MDK die erforderlichen Unterlagen anfordern darf.


    Nur, der 'Schmusekurs' mit den Kassen hat ja auch seine Gründe, was nützen mir ein paar tausend Euro bei Einzelfällen, wenn die Kassen dann in den Pflegesatzverhandlungen ein Exempel statuieren, was Millionen kosten kann....nur ist es bei der derzeitigen Machtfülle der Kassen nicht nützlich, diesen Trumpf noch im Ärmel zu halten...?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo,

    diese 'Rückforderungen' gerade für alte Fälle sind (leider) noch immer üblich und dies eben gerade wegen des Kassenkonformen Verhaltens der meisten Krankenhäuser.

    Die Rechtslage ist allerdings eindeutig und hier im Forum im AEP-Board schon diskutiert. Die Kassen müssen jede formal richtige Rechnung innerhalb 14-Tagen bezahlen. Immer!!!!

    Einwendungen sind nach spätestens 14-tagen nach Rechnungszugang zu erheben, sonst muß die Kasse auch die (theoretisch) fehlerhafte Rechnung zahlen.

    Das ist aktuelle Rechtsprechung (da können sich die anderen Kassen bei der BKK-Berlin bedanken ;)

    " Auszug aus dem Forumsbeitrag hier im AEP_Forum: BSG Aktz.B 3 KR 11/01R vom 13.12.2002 muss der MDK spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung von der Kasse eingeschaltet werden. Eine pauschale Kürzung der Rechnung zum Bsp. wegen "Wochenende" oder eine nachträgliche Befristung kann nur über den MDK( Vertrag §112 Abs.2 Nr1 SGB V) erfolgen.
    Das bedeutet das in diesen Fällen erst einmal das die gesamte Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen ist.BSG B 3 KR 64/01 R vom 23.07.2002 In diesem ganz aktuellen Urteil wird noch einmal ausgeführt, das nur der MDK die erforderlichen Unterlagen anfordern darf.


    Nur, der 'Schmusekurs' mit den Kassen hat ja auch seine Gründe, was nützen mir ein paar tausend Euro bei Einzelfällen, wenn die Kassen dann in den Pflegesatzverhandlungen ein Exempel statuieren, was Millionen kosten kann....nur ist es bei der derzeitigen Machtfülle der Kassen nicht nützlich, diesen Trumpf noch im Ärmel zu halten...?

    Gruß


    --
    Thomas Lückert
    Medizincontrolling
    Johanniter-Krankenhaus im Fläming

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

  • Hallo zusammen,

    diese Rückforderung war sicher vor dem Jahr 2002, insofern konnten wir das Grundsatzurteil gar nicht anführen. Außerdem wie gesagt gibt es auch gegenteilige Fälle, wo wir nachgefordert haben.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.