PrüfvV 2015 Widersprüche

  • Hallo Medicos,

    wie war denn die Fragestellung der Krankenkasse?

    @Hr. Berbuir: Kann der MDK die Auswahl der Unterlagen in der o.g. Weise verlagern? M.E. nicht. Ich denke, da muss der MDK schon präzisieren.

    Wenn ich die Auffassung vertrete, dass die Beschreibung der Durchführung von vier mikrobiologischen Proben im Entlassungsbrief ausreichend ist und der MDK die Meinung vertritt, er benötige die Originalbefunde, stehe ich mit der langen Nase da.

    Da gab es mal eine Entscheidung des BSG, dass der MDK anfordert und das KH prüft, ob es erforderlich ist. Aber die Entscheidung war vom bösen 3. Senat, soweit ich erinnere.

    Viele Grüße

    Medman2

  • wie war denn die Fragestellung der Krankenkasse?

    Im MDK Anschreiben steht:

    "...Die Auffälligkeiten bzw. Art der Prüfung sind uns von der Auftrag gebenden Kasse wie nachstehend mitgeteilt worden: Ist / sind die Prozedur(en) korrekt? 9-200.1 Aufwandspunkte korrekt? Dokumentation vollständig?"

    Zugegebener Maßen hätte unsere Person erkennen können, dass im Rahmen einer PKMS Prüfung die Lagerungsbögen dazu gehören. Das hatte ich auch so mit der Krankenkassen freundlich kommuniziert. Leider ohne Erfolg. Mir gings primär um den o.g. Anforderungstext des MDKs, denn dieser ist bei jeder Fragestellung gleich.

  • Hallo Medicos,

    die mitgeteilte Fragestellung ist in Ordnung. Allerdings ist die Verlagerung der Verantwortung, welche Unterlagen als nötig erachtet werden, m.E. nicht sachgerecht. Darüber hnaus sieht die PrüfvV auch vor, dass "bei Bedarf ein persönlicher fachlicher Austausch zwischen Krankenhaus und MDK in einer geeigneten Weise" erfolgt, "auf die sich die Beteiligten verständigen".

    Viele Grüße

    Medman2

  • Auf Nachfrage hieß es, dass grundsätzlich keine MDK Gutachten mehr an die KHs geschickt werden


    Hallo Zusammen,

    jetzt fängt damit eine weitere große KK bei uns mit an. So langsam hab ich die Faxen echt dicke....bei mir geht jetzt jeder Fall direkt zum Schlichtungausschuss.

    Tischkanten sind alle weg, alle abgebissen.

    Gruß!

  • Schadensersatzanspruch bei fehlenden Unterlagen?

    Guten Morgen Zusammen,

    mal wieder was Neues. Wir haben Unterlagen fristgerecht per FAX an den MDK verschickt. Krankenkasse verrechnet nun den gesamten Fall (primäre Fehlbelegung) mit der Begründung, die Unterlagen seien nicht fristgerecht angekommen.

    Das ich eine Faxbestätigung habe interessiert beide nicht. Ich muss nun also rein nach Beweislage davon ausgehen, dass der MDK es vergeigt hat. Wäre der MDK uns gegenüber aufgrund der stattgehabten Verrechnung nun schadensersatzpflichtig?

    Bin gespannt, Danke und Viele Grüße!

  • Hallo Medicos,

    wir hatten hier auch schonmal einen ähnlich gelagerten Fall. Allerdings haben wir unsere Unterlagen an den MDK per Post geschickt. Nach Rücksprache mit unserer RA sind wir als Krankenhaus in der Beweispflicht! Heißt: Wir hätten die Unterlagen per Einschreiben verschicken müssen (ist aus Geldgründen leider nicht möglich, alle Unterlagen einzelnt per Einschreiben zu versenden) oder mit dem Vier-Augen Prinzip arbeiten (ener verschickt die Unterlagen und ein zweiter bestätigt dies noch einmal im KIS).
    Wir mussten den Fall damals leider entsprechend stornieren, da wir kein Beweis hatten...

    Ich denke daher nicht, dass der MDK Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig ist....

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.

  • Den Beweis habe ich ja, nämlich die Faxbestätigung!

    Es geht mir auch primär darum, ob eine Möglichkeit generell besteht, solch Ansprüche gegenüber dem MDK geltend zu machen?

  • Guten Tag,

    ich halte Euros gegen Pfeffernüsse, dass da nichts drin ist.
    Ich sehe aber die Faxbestätigung schon als sehr starken Beweis an. Betrauen Sie doch einmal Ihren RA mit der Sache.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    BGH-Urteil:Telefax-Sendeprotokoll reicht nicht als Zugangsbeweis

    Nicht selten hängt derAusgang eines Rechtsstreits letztlich davon ab, ob der Zugang einesSchreibens bewiesen werden kann oder nicht. So auch in dem vom Bundesgerichtshof(BGH) entschiedenen Fall, in dem es entscheidend darauf ankam, ob dieKlägerin ihre Behauptung beweisen konnte, die Anlagen zu einem Schreiben seiender Beklagten per Telefax zugegangen.

    Angelika Schaeuffelen, Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin (IHK), stellt in deraktuellen Ausgabe des Fachinformationsdienstes Einkaufsmanager, das aktuelle Urteil des BGH und dessen Folgen vor:

    Sendebericht nicht ausreichend

    Als Beweis legte die Klägerin einen Sendebericht mit „OK“-Vermerk vor.Der BGH entschied entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung, dass bei einerTelefax-Übermittlung die ordnungsgemäße, durch „OK“-Vermerk unterlegteAbsendung eines Schreibens nicht den (Anscheins-)Beweis für dessentatsächlichen Zugang beim Empfänger begründe.

    Begründung der Richter

    Zwar stellt ein solches Sendeprotokoll nach Ansicht des BGH ein Indiz fürden Zugang beim Empfänger dar. Es müssen jedoch noch weitere Indizienhinzukommen, um den Zugang beweisen zu können. Denn der „OK“-Vermerk gibtnach Ansicht des BGH dem Absender keine Gewissheit über den Zugang derSendung, weil er nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber dieerfolgreiche Übermittlung belege.


    http://www.ekalog.de/einkaufsmanage…eweis-6316.html


    Gruß


    E Rembs

  • Guten Morgen Zusammen,

    d.h. ab jetzt jedes einzelne MDK Schreiben per Einschreiben und Rückschein. Damit ist aber immer noch nicht die Vollständigkeit des Inhalts des Schreibens bewiesen (ist jetzt aber auch wieder ein anderes Thema).

    Am besten wäre wirklich wie in § 7 Abs. 3 PrüfvV gefordert: "Das Krankenhaus soll mit dem MDK den Versand der Unterlagen in geeigneter elektronischer Form organisieren und vereinbaren."

    Aber da tut sich scheinbar garnix....

    Ich wünsche eine guten Start in den Tag!

  • @Medicos

    Hallo,
    Sie müssen gegenüber der KK klagen (diese hat javerrechnet). Nur die verrechnete Summe kann (sinnvoll) beklagt werden.
    Sollten Sie gewinnen (wovon ich bei Faxbestätigung ausgehe) muss sich die KK mit dem MDK einigen.
    Wenn sich die KK so verhält, würde ich nicht lange zögern.

    Habe damit gute Erfahrungen gemacht.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    2 Mal editiert, zuletzt von MiChu (10. November 2015 um 11:01)