PrüfvV 2015 Widersprüche

  • Hallo,

    ich möchte hier mal die Frage aufwerfen, ob es noch andere KH gibt, die MDK Anfragen für vorstationäre Behandlungen erhalten haben. Wie wird damit umgegangen?

    Freundliche Grüße
    Funny Girl

  • Hallo,


    Ich kann mich nur anschließen. Die letzten 3 Wochen werden wir regelrecht geflutet :S
    Was zudem immer häufiger auffällt, dass der Prüfauftrag, ohne Mitteilung an uns, erweitert wird. Erst heute flatterte solch ein Gutachten ins Haus.

    Mitteilung der Kk und des MDK identisch: Prüfung diverser Keime und D509.
    Lt. Gutachten: "Erweiterter Prüfanlass" (?): Hauptdiagnose
    Die NDs wurden bestätigt, die HD (erlösrelevant) geändert. Zusätzlich eine weitere ND und ein OPS (natürlich ebenfalls erlösrelevant) gestrichen ?(
    Da kenn sich doch noch einer aus...

    Habe das Gutachten erstmal zur Seite gelegt und bastel mir morgen einen freundlichen Textbaustein :rolleyes:
    Viele Grüsse

    Einmal editiert, zuletzt von Neue (17. Dezember 2015 um 19:30)

  • Guten Morgen,

    habe gerade einen Brief von einer KK vorliegen. Es wurde kein MDK Verfahren oder Fallbesprechung angezeigt.

    "Sehr geehrte Damen und Herren,
    die obere Grenzverweildauer der abgerechneten DRG wurde um einen Belegungstag überschritten.
    Anhand der gem. §301 SGB V übermittelten Daten für den o.g. Behandlungsfall gehen wir davon aus, dass die vollstationäre Behandlung innerhalb der oberen Grenzverweildauer hätte abgeschlossen werden können bzw. für die letzte Übernachtung in Ihrem Hause keine medizinische Notwendigkeit mehr erkannt werden kann.
    Wir bitten Sie im Übermittlung einer Stornogutschrift und einer um den Zuschlagstag der oberen Grenzverweildauer geminderten Neuberechnung.
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung."

    :D:D:D Handelt es sich etwa hierbei um ein neues Prüfregime?!

  • Einfach ein paar Wochen mit einer Antwort warten... :)

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Hallo zusammen,

    zu meinem Eintrag vom 17.12.15: Da habe ich doch das Gutachten aus formalen Gründen mit Verweis auf die PrüfvV § 6 Abs. 3. abgelehnt. Die Kasse rief daraufhin bei mir an um mir zu sagen, dass eigentlich der Gesamtfall geprüft werden sollte, es aber anscheinend versäumt wurde, sowohl die entsprechenden Kreuze auf dem MDK Auftrag zu setzen, als auch die Gesamtprüfung auf der Prüfmitteilung an mich zu benennen... Wir hatten ein wirklich freundliches Gespräch, aber ich bin bei meiner Nicht-Anerkennung des Gutachten bzw. der Kostenrückforderung geblieben.

    Heute nun bekomme ich einen neuen Prüfauftrag vom MDK und die dazugehörige Mitteilung der Kasse: Prüfung.... Konkret: HD und die im Erstgutachten gestrichene ND :huh:

    Jetzt nur nochmal für mich: Die stationäre Behandlung war im August, die Prüfung wurde Kassenseitig fristgerecht eingeleitet, ein MDK Gutachten liegt vor. Die Kasse kann doch nun nicht außerhalb der 6-Wochen-Frist ein neues (erweitertes) Gutachten in Auftrag geben??? ?(

    Vielen Dank schon mal für Ihre Rückmeldungen.

    Die Neue

  • Hallo nochmal,
    kann mir tatsächlich keiner helfen oder ist die Antwort so offensichtlich und ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht ?( ? Stehe echt auf dem Schlauch...
    Muss ich tatsächlich nochmal die nahezu gleichen Unterlagen versenden und ein Gutachten abwarten, dessen Ergebnis ich heute schon wortgetreu wiedergeben kann? ;(
    LG

  • Hallo Neue,

    das Prüfverfahren nach PrüfvV endet mit der abschließenden Leistungsentscheidung der Krankenkasse. Sofern diese noch nicht vorliegt, kann der Prüfanlass natürlich noch erweitert werden. Dies ist dem Krankenhaus anzuzeigen.

    Sofern die Leistungsentscheidung aber bereits vorliegt (und Ihr Beitrag vom 17.12. klingt so, als wäre das der Fall), ist eine neuer Prüfauftrag abzulehnen. Das Verfahren ist beendet.

    Ebenso sind Kürzungen/Streichungen abzulehnen, die nicht Prüfanlass waren und zu denen es auch keine Anzeige über die Erweiterung des Prüfanlasses gab. Aber auch dies haben Sie bereits getan, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

    Aus meiner Sicht stehen die Chancen für die Kasse in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt daher eher schlecht.

  • Hallo Herr Lennertz,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Da bin ich aber froh, dass Sie den Sachverhalt genauso sehen wie ich.
    Das Rückforderungsschreiben der Kasse mit Bitte um Korrektur der Rechnung (aufgrund des nicht angezeigten erweiterten Prüfauftrags) liegt mir vor.
    Dann werde ich mal erneut mit der Kasse Kontakt aufnehmen und ein weiteres nettes Schreiben gegen die Kürzung verfassen. :)

    Danke für die Hilfe :thumbup:

    Viele Grüsse

  • Hallo,

    irgendwie sitze ich wohl auf der Leitung. Der MDK kann doch die Prüfung erweitern; wenn ich Sie richtig verstehe, hat er Ihnen dies doch auch zusammen mit der Begutachtung angezeigt.
    Das darf der MDK doch nach PrüfvV oder wo ist Ihrer Ansicht nach der formale Fehler?

    Gruß
    B.W.