Hallo Merguet,
wenn ich die neue PrüfvV richtig verstehe, braucht der MDK nur noch mit der Mitteilung des Prüfergebnisses die Erweiterung des Prüfgegenstandes anzuzeigen und eine Nachlieferung von Unterlagen ist ausgeschlossen. Da bleibt dann nur noch, immer die komplette Akte zu senden. Viel Spass, auch für den MDK. Das ist keine gute Vereinbarung.
Viele Grüße
Medman 2