Intensivbehandlung KJP -

  • Hallo zusammen,

    das DIMDI hat bei den Hinweisen folgenden Text veröffentlicht:

    Ist für Kinder und Jugendliche in psychiatrisch-psychosomatischer Behandlung die Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung gemäß den Zusatzkodes 9-693 ff. indiziert, gilt für die Berücksichtigung der über die Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden diagnostischen und therapeutischen Leistungen Folgendes:
    Bei Kindern und Jugendlichen in psychiatrisch-psychosomatischer Intensivbehandlung gemäß Kode 9-672 können auch die über die Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden Leistungen im Rahmen der Zusatzkodes 9-693 ff. berücksichtigt werden.
    (Die Berücksichtigung dieser Leistungen ist über den primären Kode nicht möglich, da dort keine Therapieeinheiten abgebildet sind.)

    http://www.dimdi.de/static/de/klas…-psychkodes.htm

    Wie ist das zu verstehen? Können dann Zeiten die aus Gruppen über 3 Patienten ebenfalls in die 9-693er Kodes eingerechnet werden? Das würde ja bedeuten, dass grundsätzlich alle erbrachten therapeutischen und pflegerischen Leistungen in diese Kodes und damit auch in die ergänzenden Tagesentgelte fließen?!

    Grüße, helmutwg

  • Hallo,

    die Gruppengröße ist im Kode definiert, dass kann das DIMDI meines Erachtens auch nicht so einfach aushebeln. "Über...hinausgehend" bezieht sich nach meinem Verständnis auf die über eine klassische Einzelbetreuung hinausgehende therapeutische Leistung. Leistungen in Gruppen über 3 Personen bei Kindern und Jugendlichen können nicht mit einem OPS abgebildet werden.

    Gruß

  • Hallo GW,

    das könnte sein. Dann wäre es nur eine Klarstellung, dass grundsätzlich alle 1:1 und Kleinstgruppen-Settings einbezogen werden können. Das machen wir sowieso schon so.
    Wirklich klar ist der Hinweis aber nicht. Ich frage mal beim DIMDI nach...

    helmutwg

  • Guten Morgen,

    ich habe schon ein bisl gestöbert aber bislang noch keine passende Antwort auf folgenden Sachverhalt gefunden:
    In der Kinder und Jugendpsychiatrie liegt ein Patient 500 Tage ( also noch Aufnhame aus 2015). der Patient ist seither intensiv eingestuft und wird 1:1 bzw. 2:1 betreut.
    Alles was mit der Workplace ausgibt sind der pseudopsych pv OPS und gefühlte 1000 Einzelbetreuungs- OPS.

    Da wir nun schon seit einiger Zeit versuchen, den jungen Patienten wieder zurück in eine Art des sozialen Lebens außerhalb des Krankenhauses zu integrieren und das stundenlange Gespräche/ Telefonate/ Anhörungen etc. mit sich zieht stellt sich mir nun die Frage wie diese erfasst werden...
    nach OPS 2016 ist das ja geregelt, aber 2015 gab es das, so weit ich weiß, noch nicht. oder gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit?

    Für Lösungsvorschläge bin ich sehr dankbar :)

    Viele Grüße
    Schnabb

  • Hallo Schnabb,

    Ihre 1:1 bzw. 2:1 Betreuung können Sie ja schon sauber abbilden.
    Wenn es Ihnen um die diagnostischen und therapeutischen Leistungen in 2015 geht, könnte Ihnen das weiterhelfen: Hinweise zu den Komplexkodes für Psychiatrie und Psychosomatik

    Hier der Auszug:


    Zusatzkodes aus 9-693
    Ist für Kinder und Jugendliche in psychiatrisch-psychosomatischer Behandlung die Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung gemäß den Zusatzkodes 9-693 ff. indiziert, gilt für die Berücksichtigung der über die Überwachung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden diagnostischen und therapeutischen Leistungen Folgendes:
    Bei Kindern und Jugendlichen in psychiatrisch-psychosomatischer Intensivbehandlung gemäß Kode 9-672 können auch die über die Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden Leistungen im Rahmen der Zusatzkodes 9-693 ff. berücksichtigt werden.
    (Die Berücksichtigung dieser Leistungen ist über den primären Kode nicht möglich, da dort keine Therapieeinheiten abgebildet sind.)
    Bei Kindern bzw. Jugendlichen in psychiatrisch-psychosomatischer Regelbehandlung gemäß Kodebereich 9-65 bzw. 9-66 sind die über die Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung hinausgehenden Leistungen als Therapieeinheiten bei den primären Kodes 9-65 bzw. 9-66 zu berücksichtigen.
    Diese Hinweise werden ggf. ergänzt, wenn weiterer Klärungsbedarf bei den Anwendern besteht.

    Gruß
    bazhille