• Guten Morgen, ich hätte da mal wieder eine Frage und
    bitte um Unterstützung.

    Im Rahmen eines operativen Eingriffs bei einem im Jahre 2002 auswärts
    chirurgisch behandelten Patienten wg. stenosierenden Karzinoms am
    rekto-sigmoidalen Übergang mit Ileus (damals: Anlage eines Coecostomas
    und im Intervall Colon-Resektion mit primärer Anastomose - bei
    Stuhlinkontinenz ist das Stoma geblieben) haben wir bei vorliegendem
    jetzt neu auftretendem ebenso Karzinom des Colon descendens mit
    Durchbruch ins Jejunum per continuitatem ca.30 cm distal des Treiz`schen
    Winkels und Entstehung einer groben colo-jejunaler Fistel eine
    palliative "en bloc" Resektion der Tumor tragenden Darmsegmente,
    Verschluss des Coecostomas, Anlage eines endständigen Anus praeter mit
    distalem Blindverschluss erst aber nach mühsamer Adhäsiolyse der
    postoperativen Verwachsungen vor allem im kleinen Becken, durchgeführt.
    Um zu verhindern, dass der Dünndarm sich unten wieder "kuschelt",
    haben wir einen relativ breiten Omentum majus Lappen mobilisiert und
    damit das kleine Becken gefüllt und am Peritoneum parietale, Rektum und
    Harnblase fixiert.

    Überraschenderweise, bei Groupierung in der G18A zeigte sich die kodierte
    Omentumplastik verdächtigt "wertvoll", was den Erlös betrifft: 2797 € !
    Natürlich erwarte ich unangenehme Fragen von Seiten der AOK, bzw. des MDK.

    FRAGE: Ist die Kodierung in Anbetracht der geschilderten intraoperativen
    Situation korrekt? Und wenn nicht, unter welchen Umständen käme die
    o.g. OPS überhaupt zum Einsatz?

    Vielen Dank!!!

  • Hallo Lichtinger J.,

    Kodierung ist nach Ihrer Schilderung korrekt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Guten Tag zusammen,

    ich möchte diesen alten Thread aufwärmen.

    Folgende Situation:

    Anus praeter-Prolaps, permagne Bauchwandhernie.

    Z.n. Sigmaresektion mit Anastomosen-insuffizienz und Blasen-Anastomosen-Fistel.

    Aktuell nach Laparotomie und Adhäsiolyse Feststellung einer unklaren tumorösen Veränderung im Omentum majus. Omentum-Teilresektion.

    Dann Nachresektion und Wiederanschlussoperation mittels Descendorektostomie. Simultane Appendektomie.

    Anschließend Rekonstruktion des Omentum majus zu einem einzigen Teppich. Das Omentum wird nach Einlage einer Easyflow-Drainage über den rechten Mittelbauch an die Anastomose über das Darmpaket gelegt.

    Kodierung: 5-455.01 + 5-543.20 + 5-546.3 (Omentumplastik).

    Der letztere OPS wird vom MDK nicht akzeptiert.

    Wie sehen Sie das?

    Vielen Dank!

    Einmal editiert, zuletzt von C-3PO (24. Juni 2020 um 16:57)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo C-3PO,

    dass der MD die Kodierung nicht akzeptieren möchte, bedeutet ja nicht unbedingt, dass sie falsch ist. Klinisch wird eine Omentumplastik als solche bezeichnet, wenn das Omentum rechts-, bzw. linksgestielt abpräpariert wird, um durch seine dann entstandene "Reichweite" als Platzhalter in größeren Defektsituationen (Wundhöhle) zu fungieren. Das kann in Richtung Becken oder Thorax gehen (Netzplombe Bsp. s. u. #1). Bekannter ist der Einsatz in der Hernienchirurgie. Weiterhin sind positive Effekte auf die Wundheilung in der Literatur einschlägig. Dies alles wird üblicherweise in der Klinik als Omentumplastik bezeichnet.

    Damit sind wir beim Matching: Omentumplastik ist unter 5-546.3 "gelistet". Um es genau zu überprüfen, braucht man den vollständigen OP-Bericht. Irritierend finde ich an Ihrer Schilderung nur, dass bei einer (linksseitigen) Descendorektostomie (sic) offenbar ein rechtsgestieltes Omentum verwendet wurde ("über den rechten Mittelbauch"). Aber ich bin ja kein Chirurg. Was war denn die Argumentation des Gutachters für die Kode-Streichung?

    Schönes WE

    B. Sommerhäuser

  • Hallo,

    "Easyflow-Drainage über den rechten Mittelbauch an die Anastomose" verstehe ich dahingehend, dass die Drainage über den rechten Mittelbauch eingelegt und an die Anastomose gelegt wurde.

    Es wird, wie Herr Sommerhäuser bereits ausführte, der komplette OP-Bericht erforderlich sein.

    Wenn ein Teil des Omentums reseziert wird, die verbleibenden Ränder des Omentums nahtadaptiert werden und das Omentum dann auf die Anastomose gelegt werden, ist das m.E. keine Omentumplastik.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo,

    das "Legen" des Omentum auf die Anastomose kann aus meiner Sicht nicht als Omentumplastik kodiert werden. Wie lange bleibt das Omentum da liegen?

    Gruß

    B.W.

  • Guten Morgen zusammen,

    und vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

    Der vollständige OP-Bericht wird vermutlich nicht erforderlich sein, denn der Sachverhalt ist von medman2 schon gut zusammengefasst: ein Teil des Omentums wurde reseziert, die verbleibenden Ränder zusammengenäht und das Omentum dann auf die Anastomose gelegt.

    Die Argumentation des MDK: das Omentum wurde nicht für die Verstärkung der Bauchwand bei der beschriebenen großen Bauchwandhernie verwendet.

    Bedeutet das, dass wenn das Omentum an der Bauchwand fixiert gewesen wäre (in diesem Fall wurde es nicht beschrieben), dann wäre die Kodierung berechtigt?

    Viele Grüße!

  • Hallo,

    das Omentum zur Verstärkung der Bauchwand bei einer Bauchwandhernie macht doch medizinisch keinen Sinn?!

    Gruß

    B.W.

  • Hallo,

    "zur Verstärkung der Bauchwand" braucht man in der Regel in der Tat ein anderes Netz :)

    Wobei der OPS für Omentumplastik immerhin im Subkapitel "Plastische Rekonstruktion von Bauchwand und Peritoneum" steht. Und eine plastische Rekonstruktion ist nicht immer ein Synonym von Verstärkung. Einige Beispiele hat Herr Sommerhäuser oben bereits genannt.

    Ich gebe Ihnen Recht, dass einfach draufzulegen etwas zu dünn erscheint. Aber wo ist dann die Grenze? M.E. ist sie beim Einnähen in die Bauchwand (Peritoneum) erreicht.

    Viele Grüße!

    UPDATE: Im MDK-Gutachten wurde in der Tat wörtlich die Verstärkung der Bauchwand durch Omentum vermisst. Aber das allein würde mich nicht aufhalten :)

    Einmal editiert, zuletzt von C-3PO (10. August 2020 um 13:57)

  • Hallo,

    wenn man im Bauchraum etwas irgendwo hinlegt, dann bleibt das da in der Regel doch nicht lange. Wenn die Anastomose durch das Omentum abgedeckt wurde und das Omentum dabei auch fixiert wurde, dann ist das etwas anderes.

    Was der MDK hier in seinem Gutachten gemeint hat, ist mir nicht klar.

    Gruß

    B.W.