Hallo liebe Forumsnutzer,
ich hoffe, es besteht zu diesem Thema noch kein Beitrag und ich habe es hier richtig platziert, denn trotz "Recherche" hier vor Ort konnte ich nichts passendes finden...
Ist ein Patient privat versichert und zur Beanspruchung von Wahlleistungen durch seinen PKV-Vertrag berechtigt, ist es dann für einen stationären Aufenthalt möglich, ihn im Belegarztsystem eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben zu lassen, sodaß der Belegarzt und der Beleganästhesist diese in Rechnung stellen können?
Macht man sich bei Abrechnung von Wahlleistung in diesem Fall der "Falschabrechnung" strafbar?!
Für mich geht aus § 17 Abs. 3 S. 1 KHEntgG eigentlich hervor, das ein Belegarzt keine Wahlleistungen abrechnen darf, da er angestellt oder verbeamtet sein müsste (was er ja de facto nicht ist).
Ich hoffe, es kann mir jemand einen Tip oder Link (an-)geben und bringt ein wenig Licht in dieses Dunkel des Abrechnungsdschungels .
Danke!
Gruß ELRA