Peritonitis bei CAPD

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    heute wende ich mich mit einer kniffligen Frage an Sie:

    Ein Patient der eine chron. Niereninsuffizienz hat und zuhause Bauchfelldialyse betreibt kommt wegen einer akuten Peritonitis in's Krankenhaus und muss in der akuten Situation täglich dialysiert werden.
    Wie wird codiert?

    Unsere Auffassung:
    K65.0 HD
    T85.7 ND
    N18.0 ND
    Z49.2 ND

    Und täglich 8-857.1

    Das führt dann in die DRG G70A plus (in unserem Fall) 7x Zusatzentgelt "Dialyse".

    Man könnte aber als advocatus diaboli :mdk: auch argumentieren, dass die Niereninsuffizienz die HD sein muss, dann fielen die Zusatzentgelte "unter den Tisch". X(

    Gibt es dazu Kommentare, Meinungen, Erfahrungen aus anderen Häusern?

    Gruss aus München (sonnig, den wir sind Dt. Meister :drink:

    Michael Wilke :smokin:

  • Hallo Herr Wilde,

    HD K65.0

    ND T85.7 darf nach DKR nicht kodiert werden da eine spezifische ICD existiert, nämlich die K65.0
    ND Z49.2 ist falsch, da hier ein Langzeitdialysezustand vorliegt und der Patient nicht erstmalig zur Peritonealdialyse vorbereitet wird. Richtig ist Z99.2.
    Ich würde die Nierengrunderkrankung kodieren. Liegt z.B. eine Nephrosklerose vor (I12.0) dann darf N18.0 nicht kodiert werden.

    Gruß

    Bröker

  • Einspruch und guten Morgen,

    Zitat


    Original von Broeker:
    ND T85.7 darf nach DKR nicht kodiert werden da eine spezifische ICD existiert, nämlich die K65.0

    Sehe ich anders. Die K65.0 ist keineswegs spezifisch, die T85.7 (besser noch die T85.71) aber sehr wohl. Die Einschränkungen der KR 1919 passen mE hier nicht, in allen Beispielen erwähnt sind spezifische Codes für Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen, Bsp. e89.., i97.. - da es keinen spezifischen Code für "Peritonitis nach med. Maßnahmen" gibt, spricht hier nichts gegen einen T-Code.

    Zitat


    ND Z49.2 ist falsch, ... richtig ist ...

    = Sie halten die Z49.2 für weniger passend als die Z99.2 ? ;)
    Sehe ich auch nicht unbedingt so, die KR 1401 sagt zwar, die Z49er Codes seien dann als ND anzugeben, wenn es sich um eine Aufnahme zur Dialyse handelt, aber nicht, dass diese nur dann kodiert werden dürfen. Dass eine Vorbereitung zur Dialyse vorliegen muss, ist den KR nicht zu entnehmen.
    Ich halte aber auch die z99.2 plus Prozeduren für eine gute Lösung.

    Zitat


    Ich würde die Nierengrunderkrankung kodieren

    Einverstanden. Ebenso mit der Hauptdiagnose Peritonitis. Dass hier die Meta-Diagnose der Nierenerkrankung zu kodieren ist, kann ich den DKR nicht entnehmen (beim akuten Apoplex macht ja auch niemand den HT, DM etc zur Hauptdiagnose...)

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • Hallo liebes Forum,
    bin mit den Antworten von Herrn Bröcker nicht ganz einverstanden.
    Für mich käme als HD auch die T 85.7 in Frage, der Rest als ND (entspricht dann DRG X63A).
    Im ICD und in den DKR steht nirgends, das man nicht die T 85.7 und die K 65.0 kombinieren darf. Weiterhin verstehe ich nicht, das man bei einer terminalen Niereninsuffizienz (n18.0) nicht noch die Ursache zusätzlich verschlüsseln darf und umgekehrt.?( ?(
    Grüße aus der Oberpfalz:dance2:

    J.Heck

  • Wie wäre es damit:

    Lt. Kodierleitfaden Nephrologie (drg.uni-muenster.de)
    wird so kodiert:

    HD K65.0
    ND T85.71 oder T85.6

    Bezüglich der N18.0 und Nierengrunderkrankung seien die DKR 0401b
    und 0905a erwähnt.

    Lt. Kodip ist ein ICD aus Z49- bei Langzeitdialyse ausgeschlossen.
    Z49 Kodes können eben nur bei Tagesfällen zur Dialyse, Teilstationärer Dialyse und Vorbereitung/Durchführung Erstdialyse angewendet werden.

    Gruß

    N. Bröker

  • Hallo Forum,

    vielen Dank für die vielen Antworten und die fundierte Auseinandersetzung mit der Fragestellung - das unterstreicht mal wieder Nutzen und Qualität dieser Plattform.

    Letzte Ergänzung:

    Wir haben K65.0 als HD kodiert, T85.7 und N18.0 als ND angegeben und die Z49 zusätzlich, den KODIP Hinweis kennen wir zwar auch, aber was KODIP nicht weiss, die Kasse zahlt das "Zusatzentgelt Dialyse" bei uns in München nur, wenn ICD & OPS vorhanden sind, ansonsten wird die Notwendigkeit der Dialyse schlicht negiert :teufel:

    Bis jetzt kam keine Reklamation ;D

    Gruss aus München (Regen, obwohl wir Dt. Meister sind)

    Michael Wilke :smokin: