Abrechnung TP20Z in 2015

  • Hallo!

    Ich bin mir gerade unsicher über die Abrechnung der PEPP TP20Z.
    Die PEPP TP20Z ist in 2014 eine bewertete PEPP mit einer Bewertungsrelation von 0,8784.
    In 2015 wird diese PEPP zu einer benutzerdefinierten PEPP, bei der KH-individuell eine Bewertungsrelation/ Preis
    zu verhandeln ist. Die Verhandlung hat noch nicht stattgefunden, wir haben aber schon Fälle mit dieser PEPP in 2015.

    Gem. § 8 Satz 4 PEPPV „[…] Können für die Leistungen nach Anlage 2b auf Grund einer fehlenden Vereinbarung für den Vereinbarungszeitraum 2015 noch keine krankenhausindividuellen Entgelte
    abgerechnet werden, sind für jeden teilstationären Berechnungstag 190 Euro abzurechnen […]“
    Allerdings steht nun im PEPPkatalog in Anlage 2b eine Fußzeile 2, die genau für diese PEPP festlegt, dass die Bewertungsrelation aus dem Vorjahr zu verwenden ist: „Nach § 8 PEPPV 2015 ist für dieses
    PEPP-Entgelt die bisherige bewertete PEPP TP20Z aus 2014 bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung der Höhe nach weiter zu erheben.“

    Laut der Fußzeile würde dies bedeuten, dass für Fälle in 2015 ebenfalls mit der Bewertungsrelation von 0,8784 abgerechnet werden müssen. D.h. Vergütungsklasse
    1 mit einer Bewertungsrelation von 0,8784 als benutzerdefinierte PEPP, Entgeltschlüssel B8TP20Z1?

    Ist diese Ansicht korrekt? Oder sind dennoch 190€ pro Tag für die benutzerdefinierte PEPP abzurechnen? Wie wird dies gehandelt?

    Vielen Dank im Voraus für Rückmeldungen!

  • Wir rechnen, wie im Katalog festgelegt die "alte" BWR von 0,8784 bis zur neuen Budgetvereinbarung 2015 ab, da wir 2014 schon PEPP's abgerechnet haben. Dabei ist die Fußnote im Katalog mit Verweis auf §8 PEPPV 2015 bindend. Die im §8 Satz 4 PEPPV 2015 beschriebene Berechnung von 190€ pro teilstat. Tag bezieht sich auf Häuser, die noch keine PEPP-Vereinbarung aus dem Vorjahr haben.

  • Ich habe auch schon von einer Klinik gehört, die bereits in 2014 nach PEPP abgerechnet hat und Fälle mit der PEPP TP20Z behandelt und abgerechnet haben. In 2015 hat diese Klinik trotzdem 190€ pro Tag der Krankenkasse in Rechnung gestellt. Die Krankenkassen scheinen da keinerlei Prüfung drauf zu haben, denn alle bisherigen Fälle in 2015 wurden anstandslos bezahlt.

    Ist dies mit Ihrer Software so leicht umzusetzen, dass Sie weiter die BWR von 2014 abrechnen?