F13 und Sekundärschlüssel U69.36!

  • Hallo,

    in unserer Abteilung diskutieren wir gerade, ob wir den Sekundärschlüssel U69.36! auch an die F13.1 oder F13.2 hängen müssen. Bei den betreffenden Fällen besteht eine Abhängigkeit von Diazepam in Tablettenform.

    Muss ich jetzt zusätzlich mit dem o.g. Schlüssel angeben, dass kein intravenöser Konsum besteht? ?( :cursing:

    Wir sind sehr gespannt auf Ihre Antworten und wie es bei Ihnen im Hause gehandhabt wird.


    Viele Grüße und ein schönes langes Wochenende!

  • Hallo,

    bei F13 wird gefordert, einen iv-Konsum zusätzlich zu verschlüsseln.
    Unter U69.3* kann ein nicht-iv-Konsum von Diazepam auch gar nicht verschlüsselt werden.
    Demnach würde ich sagen: nein, Sie müssen keinen Zusatzcode verwenden.

    Viele Grüße - NV

  • Unter U69.3* kann ein nicht-iv-Konsum von Diazepam auch gar nicht verschlüsselt werden.

    Um es noch etwas klarer zu sagen: Bei U69.36 geht es um den nicht-iv-Konsum von *Stimulanzien*. Diazepam ist ziemlich genau das Gegenteil davon...

    Sonnige Grüße
    MDK-Opfer

  • Unter U69.3* kann ein nicht-iv-Konsum von Diazepam auch gar nicht verschlüsselt werden.

    Um es noch etwas klarer zu sagen: Bei U69.36 geht es um den nicht-iv-Konsum von *Stimulanzien*. Diazepam ist ziemlich genau das Gegenteil davon...

    Sonnige Grüße
    MDK-Opfer