Zu den beiden Statements im News-Portal von medhochzwei:
Holger Höhmann, Vorsitzender der Fachgruppe Psychiatrische Einrichtungen des VKD, wörtlich:
„Wir sind froh über diesen Schritt, der die Chance für ein stimmiges Finanzierungssystem eröffnet, das wirklich bedarfsgerecht ist. Die Behandlung psychisch kranker Menschen kann sich nicht an Tagesentgelten orientieren, wie es im PEPP vorgesehen war. ..."
Warum nicht? Die alten Pflegesätze nach der BPflV waren auch tagesbezogen. Jetzt gibt es nur eine Differenzierung nach Fallgruppen und eine Degression der Tagesentgeltsätze bis zum Degressionsendpunkt. Dies ist aber auch notwendig, wenn leistungsorientiert vergütet werden soll. Genau an dieser Leistungsorientierung soll festgehalten werden. Wie soll der neue Entgeltmechanismus aussehen? Fallpauschalen wie im DRG-System mit den wirklich harten ökonomischen Anreizen zur Verweildauerverkürzung?
"Das nun angedachte Budgetsystem ermöglicht es den psychiatrischen Kliniken, auch weiterhin ganz individuell auf jeden Patienten einzugehen. Gleichzeitig sollen auf der Grundlage der Psychiatrie-Personalverordnung sowie der wissenschaftlichen Behandlungsleitlinien Vorgaben für die Mindestausstattung in den Kliniken festgelegt werden. Auch das war eine unserer Forderungen."
Was heißt, dass man durch das neue Budgetsystem "individuell" auf den Patienten eingehen kann? Aufstockung des Budgets auf das Niveau der Psych-PV ist auch ohne neues System möglich. Für welche Fälle und für wie viele Fallgruppen wird es Behandlungsleitlinien geben? Für jeden einzelnen Patienten, für jeden Behandlungsfall?
Nur bei Vorliegen des Kostendeckungsprinzip wird jeder Fall völlig individuell vergütet. Gegen jegliche Elemente dieser Art werden sich die Krankenkassen mit allen Mitteln wehren. Von den Krankenkassen hat sich bislang auch noch keiner zu den neuen Vorschlägen zu Wort gemeldet.
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum:
„Dazu gehören aus der Sicht der Krankenhäuser eine deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Leistungsverzeichnisses. Die vorgesehenen Neuregelungen zur besseren Berücksichtigung der medizinischen Kosten und des Personalbedarfs im Kalkulationsverfahren müssen allerdings um entsprechende Finanzierungsregelungen für die konkreten Budgetverhandlungen vor Ort ergänzt werden. Was kalkuliert wird, muss am Ende auch über die Budgets finanziert werden“
Zur Umsetzung der Entbürokratisierung enthält das Eckpunktepapier keine Vorschläge.
Die Budgetverhandlungen vor Ort werden der große Knackpunkt. Alle Mittel über dem Niveau der Psych-PV müssen ausgehandelt werden. Was ist, wenn die Krankenkassen auf die Idee kommen, dass zwar ausreichend Mittel dem Krankenhaus zur Versorgung seiner Fälle zur Verfügung stehen, aber das Krankenhaus aus deren Sicht noch nicht effizient genug arbeitet? Bei den Verhandlung argumentiert man auch immer mit hypothetischen zukünftigen Behandlungsfällen. Da stelle ich mir die Argumentation gegenüber den Krankenkassen nicht unbedingt leichter vor, als die Diskussionen über vergangene Fälle in den MDK-Prüfungen.
Die Freiheiten bei der Behandlungsdurchführung, die das PEPP-System bei allen zu erbringenden Leistungsnachweisen und Einschränkungen bietet, sind, glaube ich, erstmal nicht zu unterschätzen.