• Guten Morgen,

    habe gedacht, dass sich in meinem 3wöchigen Urlaub bzgl. des neuen Entgeltsystems einiges getan hat, muss nun aber erstaunt dies hier lesen: "Einer der politischen Schwerpunkte der zweiten Jahreshälfte soll das pauschalierte Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) sein", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk (CDU). ?(

    Dann kann man wohl davon ausgehen, dass eine verbindliche Einführung eines neuen Entgeltsystems ab 2017 schon aus praktischen Gründen nicht möglich sein wird.

    Warten wir also die weitere Entwicklung ab.


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    hier etwas neues zum Thema. Vielleicht ist es ja schon bekannt. (siehe Anhang)

    Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 19.05.2016

    "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG)"

    Viel Freude beim lesen.

  • Hallo Thomas B.,

    darf ich Sie fragen, woher das Dokument stammt (von welcher Quelle), denn es ist weder beim BMG noch beim Deutschen Bundestag als Gesetzesvorhaben o.ä. hinterlegt?

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (20. Mai 2016 um 12:44)

  • Hallo Thomas B.,

    die Pressemitteilung der DKG war mir bekannt, allerdings nicht die zum PsychVVG-Dokument, vielen Dank also dafür... :thumbup:

    Ich war verwundert, weil es einen Gesetzentwurf ähnlichen Namens (PsychKVVG) bereits schon einmal Mitte der 80er Jahre gab (Drs. 10/3882), zumal das aktuelle Dokument auch keine Drs.-Nr. aufweist...

    Ihnen einen guten Start in die Woche.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo zusammen,

    die AEB-Psych ist Geschichte? (vgl. S10 unten: "Die Anlage zur BPflV [...] wird aufgehoben").

    Für die Abkürzung SÄPBIHU (stationsäquvalente psychiatrische Behandlung im häuslichen Umfeld) melde ich Titelschutz an.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo

    die AEB-Psych ist Geschichte? (vgl. S10 unten: "Die Anlage zur BPflV [...] wird aufgehoben").

    Dazu aber bitte auch in die Begründung schauen (S. 34):

    Zitat

    Zu Nummer 9 (§ 9)
    [...]
    Zu Doppelbuchstabe bb
    Da der Gesetzgeber mit § 9 Absatz 1 Nummer 6 die Vertragsparteien auf Bundesebene mit der Weiterentwicklung der AEB-Psych nach der Anlage zur BPflV beauftragt hat, die zwischenzeitlich auch erfolgt ist, wird aus Gründen der Rechtsklarheit für die Anwender die nicht mehr aktuelle Fassung der Anlage aufgehoben. Bei der Weiterentwicklung der AEBPsych haben die Vertragsparteien auf Bundesebene den für den Vergleich nach § 4 benötigten Daten Rechnung zu tragen.

    Gruß

  • Danke für den Hinweis
    Gruß - NV

    bzw. "...die zwischenzeitlich auch erfolgt ist..." - gibt es denn diese neue Fassung der AEB-Psych schon irgendwo zu sehen?

    Einmal editiert, zuletzt von NuxVomica (24. Mai 2016 um 08:12)

  • Seltsam, dieser Entwurf zum PsychVVG scheint die Gemüter nicht sonderlich zu erregen.
    Hier im Forum herrscht, genau wie bei uns im Haus, Funkstille.

    Liegt es an den Pfingstferien?

    Sind alle "PEPP muss weg"-Schreier im Glückstaumel und lassen die Korken knallen?

    Oder sind alle in Schockstarre?