• Hallo NuxVomica,

    mir geht es ähnlich und ich wundere mich: Denn insbesondere §17d Abs 1 Satz 1-6 KHG werden durch den Entwurf nicht angefasst und bleiben unverändert, ebenso wie das Datum in Absatz 4.

    Daher sehe ich in diesem Entwurf eher ein "PEPP ist tot, es lebe PEPP" ;)

    In Bezug auf die Abrechnung bleibt es (auf dieser Grundlage) jedenfalls bei einem leistungsortientierten System das nun auf Budgetebene allerdings keine Preiskonvergenz mehr hat (dafür so etwas wie eine Vergleichskonvergenz). Strukturelle Besonderheiten müssen mit dem InEK abgeklärt werden, wenn man eine gesonderte Finanzierung möchte und die Latte für die "Stationsäquivalente Behandlung" hängt extrem hoch (Dauer, Intensität und Dichte sowie Komplexität der Behandlung müssen einer vollstationären Behandlung entsprechen; viel Spaß).

    [Ironie]
    Sicherlich viel Grund zum Feiern ;)

    und

    Ich sage es nur ungern, aber schaut mal meine Beiträge hier weiter oben an: ICH HABS JA GLEICH GESAGT :whistling:
    [/Ironie]

    Ich hatte hier auch schon eine genauere Analyse und eigene Bewertung veröffentlich, aber wieder gelöscht. Ich wollte dann doch erst einmal andere Meinungsäußerungen abwarten.

    Gruß

    2 Mal editiert, zuletzt von GW (24. Mai 2016 um 14:04)

  • Guten Tag,

    nun, den Grund für die wenigen 'Bewertungen' des Referentenentwurfs sehe ich zunächst einmal in dem Umstand begründet, dass es sich bei diesem um eben auch nicht viel mehr als den 1. Entwurf der Referenten des BMG, die kaum vom Eckpunktepapier des eigenen Hauses abweichen können, handelt, der ja nun erst einmal den kompletten Weg der Gesetzgebung durchlaufen muss, auf dem sich, wie wir nun hinreichend erlebt haben, noch viel ändern kann.

    Aktuell ist folgender Weg des Gesetzgebungsverfahrens vorgesehen:

    • 17. Juni 2016: Fachanhörung im BMG
    • 03. August 2016: Kabinettsbeschluss
    • 23. September 2016: 1. Durchgang Bundesrat
    • 22./23. September 2016: 1. Lesung Bundestag (eilbedürftig)
    • 10./11. November 2016: 2./3. Lesung Bundestag
    • 25. November 2016: 2. Durchgang Bundesrat (verkürzte Frist)

    Dies ist also die derzeit 'günstigste' Zeitkonstellation. Dann schließt sich ja noch das Unterschriftsverfahren des Bundespräsidenten nebst Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt an. Wir hätten also -im günstigsten Fall- kurz vor Weihnachten das Gesetz vorliegen, was dann bereits ab 01.01.2017 verpflichtend wirksam werden soll. Wie alle Beteiligten dann das neue Recht in der verbleibenen Weihnachts- und Jahreswechselzeit operativ umsetzen sollen (z.B. anpassungsbedürftige Budgetvereinbarungsformulare, technische Hilfen etc.), bleibt bislang das Rätsel des BMG.
    Daher halten ja auch die DGPPN und die DKG den Zeitplan jetzt bereits vor deren Anhörung im BMG (meiner Meinung nach zu Recht) als "zu ambitioniert".

    Und dann sehe ich da leider noch die Tendenz in diesem Thread, sich mehr und mehr von einer sachlichen Diskussion zu entfernen und alles auf das leidige Dauer-Thema "PEPP-Befürworter vs. PEPP-Gegner" (mitunter polemisch) zu reduzieren.

    Beiträge wie

    Ich sage es nur ungern, aber schaut mal meine Beiträge hier weiter oben an: ICH HABS JA GLEICH GESAGT :whistling: [/Ironie]

    helfen nicht gerade, eine offene Diskussion zu entfachen. Da hilft es auch nicht, ein -wie auch immer gemeintes- "Ironie" hinterherzuschicken, zumal solch ein Beitrag ja auch noch nicht einmal inhaltlich stimmt. Denn wer hat denn "vorhergesehen", dass mit dem PsychVVG

    • die Konvergenzphase entfallen soll,
    • Mindererlösausgleiche für die Jahre 2017 und 2018 50% betragen sollen,
    • nun Mindestvorgaben zur personellen Ausstattung eingehalten werden sollen, die an den therapeutischen S3-Leitlinien auszurichten sind,
    • (technisch) komplexe Neu-Regelungen in das PsychVVG aufgenommen werden, die alle Krankenhäuser (also auch 'somatische') betreffen (Definition von Krankenhausstandorten),
    • ...

    Ich habe nichts von dem vor dem 18.02.2016 als 'Vorhersage' gelesen.

    Gehaltvolle Bewertung dieser angedachten Neuregelungen lassen sich meiner Meinung nach nicht 'über's Knie brechen', denn der Teufel steckt wie so oft im Detail (auch der zeitplangemäßen operativen Umsetzbarkeit).

    Wir werden ja in den nächsten Wochen noch mit diversen Stellungnahmen 'beglückt', aus deren Gesamtschau sich dann nach und nach ein Bild und die Möglichkeit einer ersten suffizienten Bewertung vornehmen lässt. Dies gilt es meiner Meinung nach abzuwarten, auch, um zu einer sachdienlichen und gegenseitig wertschätzenden Diskussion, von der möglichst viele Boardteilnehmer profitieren können, zurückzukehren.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    ich finde es immer wieder lustig, wie Sie versuchen hier Sachlichkeit und Polemik zu definieren. Für mich kann eben auch eine sachliche Diskussion Humor und Ironie enthalten, sie bleibt eben genau dann sachlich, wenn dies entweder offensichtlich ist oder entsprechend gekennzeichnet wird. Aber die Geschmäcker sind halt verschieden, ich jedenfalls lasse mir hier meine Art zu diskutieren und meine Meinung zu bestimmten Dingen zu äußern nicht nehmen. ;)

    Welche Inhalte ich mit der ironischen Aussage, ich hätte es ja bereits gesagt, gemeint habe, habe ich zuvor benannt. Damit, dass der Entwurf auch Elemente enthält, die ich nicht "vorausgesehen" bzw. hier geäußert habe, kann ich gut leben.

    Und um mal wieder ernst (oder sachlich) zu werden:
    Die Frage ist doch, was wurde erreicht? Und wenn ich mich so umhöre, dann nehme ich war, dass es im letzten Jahr eine erhebliche Verunsicherung gegeben hat - insbesondere bei den Mitarbeitern der Häuser, die umsteigen wollten oder es getan haben - wie es mit PEPP und der Abrechnung weiter geht. Und angesichts der scharfen Töne ("PEPP muss weg") und teilweise grotesken Fehlinformationen (z. B. "Fallpauschalensystem"), die da von einigen Fachgesellschaften beispielsweise geäußert wurden (im Vergleich dazu mir "Polemik" zu unterstellen, ist da geradezu lächerlich), finde ich nur wenige der Forderungen im Gesetzentwurf wieder. War es das wert, alle Beteiligten so zu verunsichern?

    Mag sein, dass der Referentenentwurf noch einige Änderungen erfährt, das ist das übliche parlamentarische Procedere. Aber der Referentenentwurf ist auch nicht nur so ein dahin geworfenes Papier, da haben schon eine Reihe von Gesprächen und Abstimmungen mit Beteiligten und Fraktionen stattgefunden. Und gerade wenn man daran noch etwas ändern möchte, macht es Sinn, das zu analysieren und sich dazu eine Meinung zu bilden. Ich mache das in der Regel ganz gerne erst einmal selbst und lasse mich da nicht nur "beglücken".

    Gruß

  • Hallo zusammen,

    mich wundert es, dass man zum Thema nichts auf den Seiten des BMG findet (oder suche ich falsch?).

    @ ck-pku: Vielen Dank für die wie immer brandaktuellen Infos! Könnten Sie bitte noch ergänzen, woher der Zeitplan stammt?

    Brückentagsgrüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    ja gern, der Zeitplan wurde von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) durch Mitteilung Nr. 168/2016 vom 24.05.2016 genannt. Allen ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku

  • Liebes Forum,

    vielleicht suche ich ja falsch, aber wo finde ich denn den Referentenentwurf?
    Auf der Seite des BMG oder der DKG habe ich nichts gefunden.
    Für den Link wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße
    OPS-Tine

  • Guten Morgen OPS-Tine,

    den Link hat Thomas B. hier zur Verfügung gestellt.


    MfG,

    ck-pku