Hallo NuxVomica,
mir geht es ähnlich und ich wundere mich: Denn insbesondere §17d Abs 1 Satz 1-6 KHG werden durch den Entwurf nicht angefasst und bleiben unverändert, ebenso wie das Datum in Absatz 4.
Daher sehe ich in diesem Entwurf eher ein "PEPP ist tot, es lebe PEPP"
In Bezug auf die Abrechnung bleibt es (auf dieser Grundlage) jedenfalls bei einem leistungsortientierten System das nun auf Budgetebene allerdings keine Preiskonvergenz mehr hat (dafür so etwas wie eine Vergleichskonvergenz). Strukturelle Besonderheiten müssen mit dem InEK abgeklärt werden, wenn man eine gesonderte Finanzierung möchte und die Latte für die "Stationsäquivalente Behandlung" hängt extrem hoch (Dauer, Intensität und Dichte sowie Komplexität der Behandlung müssen einer vollstationären Behandlung entsprechen; viel Spaß).
[Ironie]
Sicherlich viel Grund zum Feiern
und
Ich sage es nur ungern, aber schaut mal meine Beiträge hier weiter oben an: ICH HABS JA GLEICH GESAGT
[/Ironie]
Ich hatte hier auch schon eine genauere Analyse und eigene Bewertung veröffentlich, aber wieder gelöscht. Ich wollte dann doch erst einmal andere Meinungsäußerungen abwarten.
Gruß