• Hallo ck-pku

    vielen Dank für die Links, die haben mir schon einen vergnüglichen Tagesanfang beschert, insbesondere die Stellungnahme der Gesellschaft für Soziale Psychiatrie ;)

    Gruß

  • Guten Tag,

    weitere Stellungnahmen zum PsychVVG-Entwurf wurden veröffentlicht:

    Ferner verweise ich auf die sehr gute "Erste Bewertung" der NKG zum PsychVVG-Entwurf, die mit (einer fehlerhaften) Mitteilung Nr. 186/2016 (Seite 3 bis 8 ) heute an ihre Mitglieder verteilt wurde.


    MfG,

    ck-pku

    P.S.: Hier gibt es noch einen Artikel zum PsychVVG-Entwurf (Seite 2-4) sowie eine Lesefassung des PsychVVG-Entwurfs der AOK.

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (15. Juni 2016 um 14:37)

  • Hallo,

    wie immer vielen Dank für die akribische Recherche!

    Schade dass sich die ganzen Verbände nicht mit den Themen
    Vereinfachung der Dokumentation
    Eindämmung des MDK Wahnsinns
    Entlastung der klinischen Berufsgruppen von administrativen Aufgaben
    beschäftigen.
    Politisches Geblubber hilft keinem.

    Und immer wieder die Behauptung, das PEPP System schade den Patienten, insbesondere den schwer kranken. Beweis?

    Und was soll so gut und begrüßenswert sein an der stationsäquivalenten ....sein?
    Der dafür nötige Personaleinsatz wird die Krankenhäuser runinieren.

    Schönen Abend noch - NV

  • Guten Morgen NuxVomica,

    es tut mir leid, aber Ihre Anmerkungen kann ich so nicht stehen lassen.

    Nach wie vor überrascht mich ein ums andere Mal, dass Stellungnahmen derjenigen, die sich kritisch zum früher angedachten PEPP-System äußern und geäußert haben, hier diskreditiert werden:

    Politisches Geblubber hilft keinem.

    Weiterhin scheint es, dass die ganze Thematik häufig nur aus dem Blickwinkel der (vermeintlichen) Interessen eines Medizincontrollings nach Operationalisierbarkeit betrachtet wird. Anders kann ich mir die folgende Bemerkung nicht erklären:

    Und was soll so gut und begrüßenswert sein an der stationsäquivalenten ....sein?Der dafür nötige Personaleinsatz wird die Krankenhäuser runinieren.

    Können Sie sich nicht vorstellen, dass bestimmte Patientengruppen von Hometreatment profitieren können (Erfahrungen aus Modellvorhaben zeigen dies ja durchaus)? Und wenn ja, ist dies dann nicht Grund genug, eine solche Behandlungsform als Regelleistung einzuführen? Sind wir nicht in erster Linie für unsere Patienten da?
    Und das diese sinnvolle Behandlungsalternative auskömmlich finanziert wird, dafür streiten doch die Verbände! Insbesondere wird sich doch z.B. gegen die Substitution von Hometreatment-Plätzen mit vollstationären bzw. teilsationären Plätzen, wie es der § 115d Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V des PsychVVG-Entwurfs vorsieht bzw. die Bedingung der Substitutionsmöglichkeit gem. § 3 Abs. 3 Satz 4, letzter Halbsatz BPflV des PsychVVG-Entwurfs, ausgesprochen!

    Und gegen die Zunahme an Dokumentation und "MDK-Wahnsinn" sprechen sich doch o.g. Stellungnahmen aus:

    • DGPPN, Seite 3: "Verminderung der Bürokratieaufwandes bei der Dokumentation"
    • DGPPN, Seite 12f.: " 'Bewährungsfrist', innerhalb der sich ein Dokumentationscode als relevant bewähren muss" zum Zwecke des Bürokratieabbaus
    • Die NKG-Bewertung, die ich aus urheberrechtlichen Gründen nicht eingestellt habe, vertieft u.a. das Thema noch dezidiert.

    So verbleibe ich zunächst


    mit freundlichen Grüßen,

    ck-pku

    2 Mal editiert, zuletzt von ck-pku (16. Juni 2016 um 08:16)

  • Hallo und guten Morgen,

    Ihre Kritik muss ich mir anziehen und sie ist sicher auch berechtigt.

    Ich nehme es mir heraus, aus meiner subjektiven Sicht die Dinge auch mal pointiert darzustellen.
    Dabei erhebe ich keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

    Was ist falsch daran, den Standpunkt des Medizincontrollers einzunehmen? Mir ist es wichtig, dass großartige Pläne auch umsetzbar, operationalisierbar und finanzierbar sind.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    Was ist falsch daran, den Standpunkt des Medizincontrollers einzunehmen? Mir ist es wichtig, dass großartige Pläne auch umsetzbar, operationalisierbar und finanzierbar sind.

    Daran ist natürlich überhaupt gar nichts verkehrt (ich bin ja in unserem Hause u.a. auch für das Medizincontrolling verantwortlich), nur ist das ja nur ein Blickwinkel unter vielen... Und dafür, dass die "Pläne auch umsetzbar, operationalisierbar und finanzierbar sind", kämpfen ja u.a. auch die o.g. Verbände.

    Ich freue mich jedenfalls auf weitere konstruktive Austausche mit Ihnen! :)


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo NuxVomica,

    ja gern, der Zeitplan wurde von der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) durch Mitteilung Nr. 168/2016 vom 24.05.2016 genannt. Allen ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku

    Hallo ck-pku.

    Wo kann ich diese Mitteilung denn im Internet finden.
    Habe bereits danach gesucht, aber leider erfolglos. Würde die Quelle gerne zitieren.
    Vielen Dank im Voraus.

    MfG,
    Brival

  • Guten Morgen,

    hier die Stellungnehme der

    zum PsychVVG-Entwurf.

    Brival: Die NKG-Mitteilungen werden nur an die Mitgliedskrankenhäuser verteilt, daher kann ich diese hier aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen. Aber: Der Zeitplan wurde auch schon von diversen anderen Veröffentlichungen zitierfähig bestätigt, so z.B. hier von der AOK (Tabelle unten auf der Seite).


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    mich dagegen überrascht ihre prompte Reaktion auf Kritik an den Verbandspapieren eher nicht:

    Nach wie vor überrascht mich ein ums andere Mal, dass Stellungnahmen derjenigen, die sich kritisch zum früher angedachten PEPP-System äußern und geäußert haben, hier diskreditiert werden

    Vielleicht liegt es auch daran, dass die ein oder andere Stellungnahme das PEPP-System diskreditiert, und das auch nicht immer gerade sachlich und mit Samthandschuhen!

    Es gibt halt auch genügend Beteiligte, die sich inzwischen auf das PEPP-System eingestellt und damit arrangiert haben und manche finden es sogar gut und richtig, zumindest in der grundsätzlichen Ausrichtung! Denn bei allem Verständnis dafür, dass Menschen mit psychischen Störungen eine ganz besondere Behandlung und Betreuung brauchen, gilt auch für diesen Bereich des Gesundheitswesens, dass die von der Allgemeinheit aufgebrachten und aufzubringenden Mittel begrenzt sind und die Allgemeinheit im Gegenzug zur Finanzierung auch einen Anspruch auf Transparenz und leistungsgerechten Mitteleinsatz hat.

    Das gilt meines Erachtens insbesondere dann, wenn man Personal fordert! Ich habe als langjährige Führungskraft im Krankenhaus gelernt, dass ich, wenn ich Personal möchte, meinem Chef nachweisen muss, wofür ich das Personal brauche, welchen Nutzen das bringt und dass das momentane Personal auch effizient arbeitet. Das gleiche erwarte ich, wenn jemand von mir Personal finanziert haben möchte - auch als Beitragszahler. Dazu gehört allerdings immer auch ein gewisser Aufwand an Dokumentation dessen, was ich tue. Allerdings wir auch das um so aufwändiger, je häufiger und stärker ich die Voraussetzungen dafür ändere. Zumindest für die Häuser, die eine PEPP-Dokumentation bereits etabliert und ggf. sogar optimiert haben, würde jede grundlegende Änderung des Systems auch wieder mehr Bürokratie und Kosten bedeuten.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von GW (20. Juni 2016 um 10:01)

  • Guten Morgen GW,

    zur unterstellten PEPP-Befürwortung:
    Leitende von Optionshäusern berichten, dass Sie das PEPP-System nicht (!) aus Überzeugung, sondern aus wirtschaftlicher Not anwenden (s. Zitat Herr Höhmann hier).

    manche finden es sogar gut und richtig

    Von Ihnen, Krankenkassen (noch nicht mal allen) und gewinnorientierten Privatkrankenhäusern mal abgesehen, wer denn? Zeigen Sie mir mal Krankenhausleitungen oder Ärztliche Direktoren, die sich öffentlich pro PEPP aussprechen (bzw. ausgesprochen haben)...

    zur Personaldiskussion:
    Sie unterstellen, dass die PEPP-Gener und Ihre unterstützenden Verbände unbegründet mehr Personal fordern! Seltsam, denn bereits mit der PsychPV hat der Gesetzgeber Mindest-Personalstandards in der Psychiatrie festgelegt, die nun angesichts des therapeutischen Fortschritts, der durch die AWMF-S3-Leitlinien dokumentiert wird, leitliniengerecht vom G-BA fortgeschrieben werden soll. Und das haben jetzt ja auch alle Beteiligten gemeinsam beschlossen.Dass das in der sprechenden Medizin, in der der Personaleinsatz ca. 80% der Gesamtkosten ausmacht, evtl. mehr Geld kosten wird, ist dann die Folge (s.a. hier: Psychiatrie-Reform wird teurer als erwartet). Von der Unbegründetheit einer Personal-Mehrforderung kann doch also gar nicht die Rede sein. Das sollten Sie als langjährige Führungskraft doch eigentlich wissen...

    zum Mitteleinsatz in der Krankenversicherung:
    Die Frage ist doch: Was ist unserer Gesellschaft Gesundheit wert? Patienten (und deren Angehörige) formulieren (zu Recht?) Anspruch auf maximale, also bestmögliche Versorgung und Betreuung während der Behandlung. Gleichzeitig wollen Beitragszahler (zumindet die Gesunden) (auch im Kontext des Wirtschaftlichkeitsgebots) minimale Beiträge. Dieser Widerspruch ist genauso scheinheilig, wie Konsumenten einerseits gern (politisch korrekt) Natur- und Tierschutz fordern, gleichzeitig aber bei Aldi, Lidl & Co. einkaufen gehen, weil es dort scheinbar besonders günstig ist (Folgekosten werden ja gern außer Acht gelassen)... Hier benötigen wir sicherlei eine richtunggebende, gesamtgesellschaftliche Diskussion...

    Zur Transparenz durch Dokumentation:
    Die 'PEPP-Methoden' der Transparenz-Schaffung führen doch nur zu einer Schein-Transparenz. Zeigen Sie mir auch nur einen Fall, der nach Abrechnung durch die ICD- und OPS-Kodes sowie durch die Fallgruppe jedem Beteiligten transparent erklärt, welche Gesamt-Dienstleistungen ein Patient während seines Krankenhausaufenthaltes erfahren hat! Diese Problematik beschäftigt dieses Forum ja nun andersherum ständig: Wie bilde ich das ab, wie jenes...
    Und damit unterscheidet sich das PEPP-System auch nicht von dem 'Alt-System': Die Komplexität der Behandlungsdienstleistungen ist nur mit größter Dokumentationswut hinreichend abbildbar.
    ABER: Dies führt uns aber vom eigentlichen Behandlungsauftrag, der Behandlung Erkrankter, weg.
    UND: Wenn diese Art der Dokumentation dann zumindest von den Krankenkassen hinreichend gegenfinanziert würde, dann wäre dies ja hinnehmbar, aber -so die Doppelmoral des PEPP-Systems- wird dieser sog. "Erfüllungsaufwand" eben nicht hinreichend gegenfinanziert, bei zunehmend ausbordernden Dokumentationswünschen. Die dafür aufzubringende Zeit muss dann also zwangsläufig von der Behandlungszeit abgehen...

    Mit diesen Denkanstößen verbleibe ich


    mfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (21. Juni 2016 um 11:02)