• Guten Morgen,

    das PsychVVG wird in der kommenden Woche

    behandelt.

    Bereits am 12.08.2016 wurde dem Bundesrat der PsychVVG-Entwurf von der Bundesregierung zugeleitet. Der Entwurf hat die Bundesrats-Drucksachen-Nr. 429/16. Im Bundesrat wird der Gesetzentwurf voraussichtlich am 23.09.2016 in seiner Plenarsitzung beraten, er ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig.

    In der aktuellen Ausgabe der f&w 09/2016 wird der Gesetzentwurf gleich in 3 Artikeln kritisch bewertet.

    • Im Artikel "PsychVVG - Knackpunkt Personal" wird die Argumentation des BDPK aufgegriffen, der sich gegen verbindliche Personalvorgaben ausspricht.
      Seine Motivation ist meiner Meinung nach leicht durchschaubar: Mehr Personal kostet mehr Geld und schmälert wohlmöglich die Gewinne. Um dies zu verhindern, bemüht der BDPK recht abenteuerliche Argumentationsstränge.
    • Viel differenzierter hinterfragt Reinhard Belling, ob mit dem PsychVVG ein "Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung" eingeleitet wird.
    • Der LVR-Klinikverbund berichtet in "PEPP im Praxistest" von seinen (negativen) Erfahrungen mit der PEPP-Abrechnung nach über 2 Jahren Praxiseinsatz in ca. 100.000 abgerechneten Fällen.

    Ein Probeheft kann hier bestellt werden.


    MfG und schönes Wochenende,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (2. September 2016 um 08:37)

  • Guten Morgen,

    hier finden Sie die äußerst lesenswerte Stellungnahme der Fachgesellschaften und Verbände der 'Plattform Entgelt' zum Kabinettsentwurf PsychVVG vom 02.09.2016. Auf Seite 7 sind die Unterzeichner gelistet. Im Anhang finden Sie 2 Beispielrechnungen „Refinanzierungslücken von Tarifkostensteigerungen“.


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Tag,

    kurze Meldung aus meinem Krankenlager:

    In der Sitzung am 7. September 2016 hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates über den o.g. Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten.
    Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Bundesrat, in seiner Sitzung am 23. September 2016 gemäß seinen Empfehlungen (Drs.-Nr. 429/1/16) zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Dieser wird als TOP 37 beraten.

    Zuvor bzw. im Anschluss wird der Gesetzentwurf zunächst am 21.09.2016 nicht-öffentlich und am 26.09.2016 öffentlich im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten, am 22.09.2016 (TOP 19a) erfolgt seine1. Lesung im Bundestag.

    Ferner finden Sie hier noch eine Stellungnahme der DGKJP und der BAG KJPP zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vom 02.09.2016.


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Tag,


    nach einem mehrwöchigen Ausfall stelle ich fest, dass die letzte Entwicklung in Sachen PsychVVG noch nicht dargestellt wurde. Dies möchte ich nun nachholen. Ich habe gesehen, dass es nun auch den Thread "PEPP 2017" gibt, ich habe mich aber dagegen entschieden, diesen Beitrag dort einzustellen, da ich denke, dass dieser thematisch (und chronologisch) besser in diesem Thread "PEPP-Zukunft" eingeordnet ist.

    • Am 31.08.2016 hat die DKG eine ausführliche Stellungnahme zum PsychVVG-Entwurf der Bundesregierung abgegeben, die Sie hier finden. Diese wurde mit gleichem Datum an die Gesundheitsminister der Länder versandt.
    • Der Gesetzentwurf wurde, wie bekannt, am 21.09.2016 im Gesundheitsausschuss des Bundestags nicht-öffentlich beraten, hierzu lagen dem Ausschuss 4 Änderungsanträge zum PsychVVG-Entwurf vor (BT-Drs. 18(14)0196.1, 18(14)0196.2, 18(14)0196.3 und 18(14)0196.4).
    • Zeitgleich stellte die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN einen Antrag "Psychisch erkrankte Menschen besser versorgen - Hilfenetz weiterentwickeln" (BT-Drs. 18/9671), der am 22.09.2016 im Bundestag mit dem PsychVVG-Entwurf der Bundesregierung mitberaten wurde. Hier wurde erneut an den Gesundheitsausschuss überwiesen (Plenarprotokoll 18/190).
    • Am 23.09.2016 hat sich der Bundesrat mit dem PsychVVG-Entwurf der Bundesregierung befasst. Hier finden Sie das entsprechende Plenarprotokoll 948.
    • Am 26.09.2016 wurde erneut im Gesundheitsausschuss des Bundestags (diesmal öffentlich) beraten. Die Liste der Sachverständigen und deren Stellungnahmen finden Sie hier und hier. Eine Zusammenfassung der Geschehnisse finden Sie hier und hier (bzw. hier).
    • Am 28.09.2016 wurde die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates vom 23.09.2016 unter der BT-Drs.-Nr. 18/9837 veröffentlicht. Diese sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
      Geprüft werden soll:
      •Ausweitungder Tarifausgleichsrate
      •Verbesserungdes sonstigen Mehrerlösausgleichs auf 65 %
      •Möglichkeitzur Vereinbarung eines Gesamtbudgets
      •VerbindlicheVorgabe der Fachgebietsdifferenzierung im Krankenhausvergleich
      •Übermittlungder Psych-PV-Ausstattungen an die Krankenhausplanungsbehörden der Länder
      •Veränderungder Berechnungsgrundlage für den Pflegezuschlag
      •Streichungder Verknüpfung zwischen Aufbau von stationsäquivalenter Behandlung undVerringerung der Bettenanzahl
      •Ausweitungdes G-BA-Auftrags zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
      Abgelehnt
      wird hingegen:
      •Beauftragungdes G-BA mit der Standortdefinition
      •Bei Nichterfüllung der Personalvorgaben des G-BA nur zeitlich begrenzte Absenkungund keine Basisabsenkung
      •Streichungder Position „Verkürzung von Verweildauer“ als Verhandlungstatbestand bei der Budgetvereinbarung
      •ExpliziteBerücksichtigung der mit den G-BA-Vorgaben verbundenen Kosten in den Budgetverhandlungen
      •Einführung einer Vorrangigkeit für die stationsäquivalente Behandlung
      •Ausweitung der Überweisungsmöglichkeiten in die psychosomatischen Institutsambulanzen
      •Streichungder Ausschüttung von 1,5 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
    • Weiteres Gesetzgebungsverfahren:
      •19.10 und/oder 09.11.2016: Beratung imGesundheitsausschuss des Bundestages (inkl. Entscheidung über möglicheÄnderungsanträge)
      •10./11.11.2016: 2./3. Lesung Bundestag
      •25.11.2016: 2. Durchgang Bundesrat
      •? - Unterschrift des Bundespräsidenten
      •? - Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
      •01.01.2017: Inkrafttreten

    Ich bitte um Verständnis, dass ich nur die wichtigsten Dokumenten des vergangenen Monats berücksichtigt habe. Über die weitere Entwicklung halte Sie gern auf dem Laufenden.


    MfG,

    ck-pku

    4 Mal editiert, zuletzt von ck-pku (11. Oktober 2016 um 15:02)

  • Ich bitte um Verständnis, dass ich nur die wichtigsten Dokumenten des vergangenen Monats berücksichtigt habe. Über die weitere Entwicklung halte Sie gern auf dem Laufenden.

    Hallo ck-pku,
    da ich keinen <<Gefällt mir>>- und keinen <<DANKE>>- Button finde auf diesem Weg meinen herzlichen Dank für die Mühe.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Werte Forumsmitglieder,

    vermutlich habe ich Wesentliches übersehen. Kann mir jemand erläutern, wie ich mir das "PEPP-System", das ja ab 2018 verpflichtend sein wird, jedoch nicht maßgeblich für die Vergütung sein soll, vorzustellen habe?

    Wenn ich vom Status quo ausgehe und einmal ein paar Änderungen unterstelle (bis 2018 ist es nicht mehr lang und Änderungen wirken sich eigentlich erst 2 Jahre später aus), welche Bewandnis hat dass PEPP-System ab 2018? Ist es nur eine aufwändige Ansammlung an Daten ohne Relevanz? Oder wird es eine Beurteilungshilfe bei der Aushandlung des Budgets, ggf. mit Relevanz für Schlichtungsstellenentscheidungen? Gibt es hier schon konkrete Beschreibungen? Was ist bezüglich der Kontrolldichte durch Kostenträger/MDK zu erwarten?

    Viele Grüße

    Pseudo

  • Hallo Pseudo,

    oje, jetzt möchten Sie in ein, zwei Sätzen das geschildert bekommen, worüber wir seit Wochen tonnenweise Papier austauschen.

    In Kürze: Das PEPP-System soll ab 2018 auch weiterhin greifen, allerdings nur noch zum Zwecke der Abrechnung der Krankenhausleistungen und nicht mehr zum Zwecke der Budget-(Preis-)findung. Das Budget soll nun (wieder bzw. weiterhin) krankenhausindividuell verhandelt werden können. Die geplante Konvergenz (landeseinheitlicher Basisentgeltwert) entfällt damit, statttdessen soll es (trotzdem) einen Krankenhaus-Leistungsvergleich auf Landesebene geben, der jedoch nur noch die krankenhausindividuelle Budgetfindung 'unterstützen' soll.

    Der PEPP-Katalog soll unter dem Gesichtspunkt eines Budgetsystems angepasst werden, insbesondere in Hinblick auf einen praktikablen Differenzierungsgrad und eine Begrenzung des Dokumentationsaufwands auf das „notwendige“ Maß. Allerdings wird diese unterstützenswerte, zu begrüßende Idee bisher nicht bzw. nur ungenügend durch konkrete gesetzliche Regelungen unterfüttert. Es wird also damit zu rechnen sein, dass sich im Hinblick auf eine Verminderung des Dokumentationsaufwands und der expansiven MDK-Prüfungen wenig ändern wird.

    Das Nähere dazu und alles Weitere können Sie nach Studium den Unterlagen, auf die in diesem Thread verwiesen wird, entnehmen.

    Soweit in gebotener Knappheit zu Ihrer Frage.


    MfG,

    ck-pku

  • stelle ich fest, dass die letzte Entwicklung in Sachen PsychVVG noch nicht dargestellt wurde

    Ja, kein Wunder. Wir haben hier einen äußerst zuverlässigen und kompetenten Forumskollegen, der das immer macht und auf den sich alle verlassen.
    Ach...das sind ja Sie!!
    :D:D:D