Guten Morgen,
DANKESCHÖN .
Guten Morgen,
DANKESCHÖN .
Guten Morgen,
das PsychVVG wird in der kommenden Woche
behandelt.
Bereits am 12.08.2016 wurde dem Bundesrat der PsychVVG-Entwurf von der Bundesregierung zugeleitet. Der Entwurf hat die Bundesrats-Drucksachen-Nr. 429/16. Im Bundesrat wird der Gesetzentwurf voraussichtlich am 23.09.2016 in seiner Plenarsitzung beraten, er ist jedoch nicht zustimmungsbedürftig.
In der aktuellen Ausgabe der f&w 09/2016 wird der Gesetzentwurf gleich in 3 Artikeln kritisch bewertet.
Ein Probeheft kann hier bestellt werden.
MfG und schönes Wochenende,
ck-pku
Guten Morgen,
hier finden Sie die äußerst lesenswerte Stellungnahme der Fachgesellschaften und Verbände der 'Plattform Entgelt' zum Kabinettsentwurf PsychVVG vom 02.09.2016. Auf Seite 7 sind die Unterzeichner gelistet. Im Anhang finden Sie 2 Beispielrechnungen „Refinanzierungslücken von Tarifkostensteigerungen“.
MfG,
ck-pku
Guten Tag,
kurze Meldung aus meinem Krankenlager:
In der Sitzung am 7. September 2016 hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates über den o.g. Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten.
Als Ergebnis der Beratung empfiehlt der Gesundheitsausschuss dem Bundesrat, in seiner Sitzung am 23. September 2016 gemäß seinen Empfehlungen (Drs.-Nr. 429/1/16) zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Dieser wird als TOP 37 beraten.
Zuvor bzw. im Anschluss wird der Gesetzentwurf zunächst am 21.09.2016 nicht-öffentlich und am 26.09.2016 öffentlich im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten, am 22.09.2016 (TOP 19a) erfolgt seine1. Lesung im Bundestag.
Ferner finden Sie hier noch eine Stellungnahme der DGKJP und der BAG KJPP zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vom 02.09.2016.
MfG,
ck-pku
Aktueller Beitrag aus der Ärzte-Zeitung vom 20.09.2016 hier
Guten Tag,
nach einem mehrwöchigen Ausfall stelle ich fest, dass die letzte Entwicklung in Sachen PsychVVG noch nicht dargestellt wurde. Dies möchte ich nun nachholen. Ich habe gesehen, dass es nun auch den Thread "PEPP 2017" gibt, ich habe mich aber dagegen entschieden, diesen Beitrag dort einzustellen, da ich denke, dass dieser thematisch (und chronologisch) besser in diesem Thread "PEPP-Zukunft" eingeordnet ist.
Ich bitte um Verständnis, dass ich nur die wichtigsten Dokumenten des vergangenen Monats berücksichtigt habe. Über die weitere Entwicklung halte Sie gern auf dem Laufenden.
MfG,
ck-pku
Ich bitte um Verständnis, dass ich nur die wichtigsten Dokumenten des vergangenen Monats berücksichtigt habe. Über die weitere Entwicklung halte Sie gern auf dem Laufenden.
Hallo ck-pku,
da ich keinen <<Gefällt mir>>- und keinen <<DANKE>>- Button finde auf diesem Weg meinen herzlichen Dank für die Mühe.
Werte Forumsmitglieder,
vermutlich habe ich Wesentliches übersehen. Kann mir jemand erläutern, wie ich mir das "PEPP-System", das ja ab 2018 verpflichtend sein wird, jedoch nicht maßgeblich für die Vergütung sein soll, vorzustellen habe?
Wenn ich vom Status quo ausgehe und einmal ein paar Änderungen unterstelle (bis 2018 ist es nicht mehr lang und Änderungen wirken sich eigentlich erst 2 Jahre später aus), welche Bewandnis hat dass PEPP-System ab 2018? Ist es nur eine aufwändige Ansammlung an Daten ohne Relevanz? Oder wird es eine Beurteilungshilfe bei der Aushandlung des Budgets, ggf. mit Relevanz für Schlichtungsstellenentscheidungen? Gibt es hier schon konkrete Beschreibungen? Was ist bezüglich der Kontrolldichte durch Kostenträger/MDK zu erwarten?
Viele Grüße
Pseudo
Hallo Pseudo,
oje, jetzt möchten Sie in ein, zwei Sätzen das geschildert bekommen, worüber wir seit Wochen tonnenweise Papier austauschen.
In Kürze: Das PEPP-System soll ab 2018 auch weiterhin greifen, allerdings nur noch zum Zwecke der Abrechnung der Krankenhausleistungen und nicht mehr zum Zwecke der Budget-(Preis-)findung. Das Budget soll nun (wieder bzw. weiterhin) krankenhausindividuell verhandelt werden können. Die geplante Konvergenz (landeseinheitlicher Basisentgeltwert) entfällt damit, statttdessen soll es (trotzdem) einen Krankenhaus-Leistungsvergleich auf Landesebene geben, der jedoch nur noch die krankenhausindividuelle Budgetfindung 'unterstützen' soll.
Der PEPP-Katalog soll unter dem Gesichtspunkt eines Budgetsystems angepasst werden, insbesondere in Hinblick auf einen praktikablen Differenzierungsgrad und eine Begrenzung des Dokumentationsaufwands auf das „notwendige“ Maß. Allerdings wird diese unterstützenswerte, zu begrüßende Idee bisher nicht bzw. nur ungenügend durch konkrete gesetzliche Regelungen unterfüttert. Es wird also damit zu rechnen sein, dass sich im Hinblick auf eine Verminderung des Dokumentationsaufwands und der expansiven MDK-Prüfungen wenig ändern wird.
Das Nähere dazu und alles Weitere können Sie nach Studium den Unterlagen, auf die in diesem Thread verwiesen wird, entnehmen.
Soweit in gebotener Knappheit zu Ihrer Frage.
MfG,
ck-pku
stelle ich fest, dass die letzte Entwicklung in Sachen PsychVVG noch nicht dargestellt wurde
Ja, kein Wunder. Wir haben hier einen äußerst zuverlässigen und kompetenten Forumskollegen, der das immer macht und auf den sich alle verlassen.
Ach...das sind ja Sie!!
Jaja... es bleibt spannend, wie schnell sich Rollen einspielen