• Guten Morgen,

    Anfang letzter Woche hat laut PARITÄTISCHEN Gesamtverband ein Bündnis verschiedener (Fach-)Verbände, Attac Deutschland, dem Dachverband Gemeindepsychiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) und dem Paritätischen Gesamtverband ein gemeinsames Schreiben mit Kernforderungen an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag auf den Weg gebracht, welches Sie hier finden. Mit dem Schreiben sollen die Abgeordneten noch einmal, vor der endgültigen Abstimmung des Gesetzes im Bundestag, auf zentrale Kritikpunkte hingewiesen werden.

    Des Weiteren möchte ich in Ergänzung zum o.g. Beitrag 160 darauf hinweisen, dass der Gesundheitsausschuss des Bundestages wohl erst wieder am 09.11.2016 über den PsychVVG-Entwurf berät. Die Tagesordnungen für seine nächste 91. und 92. Sitzung am 19.10.2016 sind hier, hier und hier mit anderen Themen veröffentlicht.


    MfG,

    ck-pku

  • ...Das Nähere dazu und alles Weitere können Sie nach Studium den Unterlagen, auf die in diesem Thread verwiesen wird, entnehmen.
    ...

    Hallo ck-pku,

    ich bin zu faul, all das durchzulesen und dann evtl. doch nicht zu wissen, wie das Vergütungssystem sein wird.

    Wie maßgeblich wird die "Unterstützung" der Budgetfindung durch PEPP?
    Wird es nur eine Datensammlung, auf die in den Budgetverhandlungen zurückgegriffen werden kann, oder wird PEPP die determinierende Grundlage des Budgets, ggf. mit festen Rechenregeln?
    Wie stringent wird die Kodierung vom MDK überprüft werden, abhängig sicher von der Relevanz des zukünftigen PEPP?
    Gibt es zu diesen Punkten schon klare Fakten oder ist alles noch in Entwicklung?

    Viele Grüße

    Pseudo

    Einmal editiert, zuletzt von Pseudo (27. Oktober 2016 um 20:41)

  • Hallo ck-pku,
    ich bin zu faul, all das durchzulesen

    Hallo Pseudo,

    Ihre Einleitung verleitet mich dazu, Ihnen mitzuteilen, dass ich im Gegenzug wenig Lust verspüre, detailliert auf Ihre Fragen einzugehen... ;)

    Trotzdem in Kürze: Da sich das PsychVVG ja noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, kann es doch noch keine Erfahrungswerte mit für die Zukunft geplante Neuregelungen geben.
    Wir werden ja alle ab 2018 diesbezügliche Erfahrungen machen, die wir dann hier im Forum sicherlich in gewohnter Form diskutieren werden.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    entschuldigen Sie bitte meine Offenheit.

    Zusammenfassend verfestigt sich mein Eindruck, dass alles trotz zahlloser Stelungnahmen zurzeit eher diffus ist.

    Ich bedanke mich für Ihre Antworten.

    Viele Grüße

    Pseudo

    Einmal editiert, zuletzt von Pseudo (5. November 2016 um 10:29)

  • Guten Morgen,

    so, ab heute wird's ernst (und das meine ich nicht nur in Bezug auf den aktuellen Stand der US-Präsidentschaftswahl <X ).

    Heute befasst sich erneut der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages ab 9:30 Uhr mit dem PsychVVG und seinen mittlerweile 29 Änderungsanträgen. Die Tagesordnung finden Sie hier. Das PsychVVG als sog. "Omnibusgesetz" beinhaltet dabei auch diverse Regelungen, die mit Psychiatrie und Psychosomatik gar nichts zu tun haben.

    Hier finden Sie dazu ein Artikel des Deutschen Ärzteblattes. Darüberhinaus hat die NKG in der Anlage 1 ihrer Mitteilung Nr. 347/2016 eine sehr gute Zusammenfassung der gesamten Änderungsanträge zur Verfügung gestellt, die ich jedoch aus urheberrechtlichen Gründen nicht einfach verbreiten kann. Vielleicht kennen Sie ja jemanden, der Ihnen diese bei Bedarf zur Verfügung stellen kann... ;)

    Der Bundestag selbst befasst sich dann -unter Berücksichtigung der Ergebnisse seines Gesundheitsausschusses- abschließend in der Nacht vom 10. auf den 11.11.2016 mit dem Gesetz in 2. und 3. Lesung. Die Tagesordnung (TOP 23) finden Sie hier. Vorgesehen sind die Beratungen/Lesungen von 23:35 Uhr bis 00:05 Uhr (s. hier). Wollen wir mal hoffen, dass unsere Abgeordneten zu der nächtlichen Zeit "hellwach" sind...

    Soweit fürs Erste.


    MfG,

    ck-pku

    P.S. Pseudo:
    Einen Artikel zum geplanten Krankenhausvergleich gem. PsychVVG-E finden Sie in der aktuellen Ausgabe der f&w 11/2016, S. 1036 f. Hier werden auch die PEPP 2017-Entgeltkatalog-Neuregelungen nach der Kalkulation von einem Referenten des InEK dargestellt (S. 1052 ff.).

    2 Mal editiert, zuletzt von ck-pku (9. November 2016 um 08:10)

  • Guten Morgen,

    hier also die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Gesundheit mit der Drucksachen-Nr. 18/10289 vom 09.11.2016 zum PsychVVG-E und dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (18/9671, s.a. hier), der in die heute beginnenden abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestages einfließt. Ich weise nochmals daraufhin, dass das sog. 'Einspruchsgesetz' nicht (durch den Bundesrat) zustimmungspflichtig ist. Damit kann das PsychVVG heute Nacht beschlossen werden.

    Ferner verweise ich auf den Artikel der Ärzte Zeitung "Debatte hält an" vom 09.11.2016, den Sie hier finden.


    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (10. November 2016 um 08:08)

  • Hallo zusammen,

    in der Stellungnahme des Bundesrates vom September wurde die Prüfung des Mehrerlösausgleichssatzes genannt. Ich finde das Thema nicht in der Beschlussempfehlung.
    Übersehe ich was?
    Grüße, helmutwg

    Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa
    Dreifachbuchstabe ccc (§ 3 Absatz 7 Satz 1 Nummer 3
    BPflV)
    Die Bundesregierung prüft den Vorschlag, den Mehrerlösausgleichssatz zu
    verbessern.

    Einmal editiert, zuletzt von helmutwg (10. November 2016 um 12:28)

  • Hallo helmutwg,

    dieses Prüfungsvorhaben hat wohl in der Tat keinen Einzug in die Beschlussempfehlung und den Bericht des Gesundheitsausschusses gefunden. Ich entdecke jedenfalls auch keinen entsprechenden Passus. ?(


    MfG,

    ck-pku


  • P.S. Pseudo:
    Einen Artikel zum geplanten Krankenhausvergleich gem. PsychVVG-E finden Sie in der aktuellen Ausgabe der f&w 11/2016, S. 1036 f. Hier werden auch die PEPP 2017-Entgeltkatalog-Neuregelungen nach der Kalkulation von einem Referenten des InEK dargestellt (S. 1052 ff.).

    Vielen Dank!

    Pseudo

  • Guten Morgen,

    zunächst das Wichtigste: Das PsychVVG wurde gestern Abend, den 10.11.2016 um kurz nach 23:00 Uhr, wie erwartet vom Deutschen Bundestag in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit mit der Drucksachen-Nr. 18/10289 vom 09.11.2016 beschlossen.

    Das entsprechende Video über den Sitzungsteil TOP 23a und 23b der 199. Sitzung des Deutschen Bundestages finden Sie hier in seiner Mediathek.

    Erste Reaktionen der DKG finden Sie hier.

    Soviel für's Erste, alle anderen Dokumente, die nun im Laufe des Tages (und Wochenendes) erscheinen, reiche ich dann Anfang kommender Woche nach.

    Ich wünsche ein schönes Wochenende.


    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (11. November 2016 um 07:44)