Guten Morgen,
auf folgende Dokumente möchte ich hinweisen:
- schon vor Beschließung des PsychVVG bekräftigte der BDPK erneut seine Kritik an den darin enthaltenen Regelungen zu Mindestpersonalvorgaben (s. hier). Begründet wird dies sinngemäß mit der These, dass mehr Personal nicht zwingend mehr Qualität bedeutet. Weniger Personal bedeutet (meiner Meinung nach) aber sicher auch nicht zwingend mehr Qualität...
- Dann hat die Fraktion DIE Linke am 09.11.2016 noch den Entschließungsantrag mit der Drs.-Nr. 18/10295 eingereicht, welcher nochmals Kritikpunkte am PsychVVG aus Sicht der Fraktion aufgreift.
- Dann erhalten Sie hier natürlich das Plenarprotokoll 18/199 zur 199. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 10.11.2016. den TOP 23 finden Sie auf Seite 19907 bis 19913. Der o.g. Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der Dritte Beratung zum PsychVVG abgelehnt.
- Ein Infoschreiben der CDU/CSU-Fraktion an ihre Mitglieder vom 11.11.2016, welches das beschlossene PsychVVG zusammenfasst, finden Sie hier.
- Das Deutsche Ärzteblatt informiert hier am 11.11.2016 ebenfalls über den Gesetzesbeschluss.
- Ebenfalls berichtet bibliomed hier darüber.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.
MfG,
ck-pku