• Guten Morgen,

    auf folgende Dokumente möchte ich hinweisen:

    • schon vor Beschließung des PsychVVG bekräftigte der BDPK erneut seine Kritik an den darin enthaltenen Regelungen zu Mindestpersonalvorgaben (s. hier). Begründet wird dies sinngemäß mit der These, dass mehr Personal nicht zwingend mehr Qualität bedeutet. Weniger Personal bedeutet (meiner Meinung nach) aber sicher auch nicht zwingend mehr Qualität... ;)
    • Dann hat die Fraktion DIE Linke am 09.11.2016 noch den Entschließungsantrag mit der Drs.-Nr. 18/10295 eingereicht, welcher nochmals Kritikpunkte am PsychVVG aus Sicht der Fraktion aufgreift.
    • Dann erhalten Sie hier natürlich das Plenarprotokoll 18/199 zur 199. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 10.11.2016. den TOP 23 finden Sie auf Seite 19907 bis 19913. Der o.g. Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der Dritte Beratung zum PsychVVG abgelehnt.
    • Ein Infoschreiben der CDU/CSU-Fraktion an ihre Mitglieder vom 11.11.2016, welches das beschlossene PsychVVG zusammenfasst, finden Sie hier.
    • Das Deutsche Ärzteblatt informiert hier am 11.11.2016 ebenfalls über den Gesetzesbeschluss.
    • Ebenfalls berichtet bibliomed hier darüber.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.


    MfG,

    ck-pku

    2 Mal editiert, zuletzt von ck-pku (14. November 2016 um 08:44)

  • Hallo ck-pku,

    vielleicht verstehe ich das auch falsch, aber ich glaube die Mehrerlösausgleiche von 35% sind doch erhalten geblieben.
    Zitat aus dem Plenarprotokoll:
    Das vorliegende Gesetz mit seinen Auswirkungen weist aber auch weit über den Psych-Bereich hinaus. So legen wir den im Krankenhausstrukturgesetz eingeführten Fixkostendegressionsabschlag für die Jahre 2017 und 2018 bundeseinheitlich auf 35 Prozent fest. Auf Krankenhausebene kann in besonderen Fällen ein erhöhter Abschlag von maximal 50 Prozent verhandelt werden.

    Aus ärzteblatt.de:
    Der Fixkostendegressionsabschlag soll ab 2017 die heute geltenden Mehrleistungsabschläge ersetzen. Künftig sollen Krankenhäuser und Krankenkassen auf Landesebene schätzen, wie hoch der Anteil der fixen Kosten an einer Fallpauschale durchschnittlich ist, also zum Beispiel die in einer Fallpauschale enthaltenen Kosten für technische Geräte wie Computertomographen. Allen Krankenhäusern, die mehr Leistungen als zuvor vereinbart erbracht haben, soll dieser Anteil bei allen abgerechneten Mehrleistungen abgezogen werden.

    Kann das jemand bestätigen?
    helmutwg

  • Hallo helmutwg,

    ich will ja nicht ausschließen, dass ich etwas grundlegend falsch verstanden habe ?( , aber:

    Der Fixkostendegressionsabschlag gem. § 4 Abs. 2b KHEntgG, der den Mehrleistungsabschlag ablöst, soll doch Fallzahlsteigerungen in den DRG-Krankenhäusern begrenzen. Das KHEntgG gilt gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 KHEntgG ja eben nicht für den psychiatrischen und psychosomatischen Bereich.

    Das PsychVVG ist ein sog. "Omnibusgesetz" und hat als solches in seinen Artikeln 3 und 4 auch Änderungen am KHEntgG vorgenommen, dennoch gelten diese nur für den 'somatischen' Bereich.

    Und der Mehrerlösausgleich im psychiatrischen Bereich ist doch im PsychVVG in seinem Artikel 2 (hier § 3 Abs. 7 BPflV) geregelt.

    Aber ich lass mich gern eines Besseren belehren! :/


    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    das PsychVVG ist nun -nach Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag- dem Bundesrat zugeleitet worden (s. BR-Drs. Nr. 667/16 vom 11.11.2016) und wird dort am 25.11.2016 als TOP 5 beraten. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass das Einspruchsgesetz noch durch den Bundesrat gestoppt wird.

    Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (wahrscheinlich kurz vor Weihnachten) kann das Gesetz dann in Kraft treten.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,
    ich glaube mittlerweile auch, dass es für die Psychiatrie wieder nur 15% statt 35% gibt. Nur der Mindererlösausgleich hat sich von 20% auf 50% geändert.
    Schade eigentlich...:-(
    helmutwg

  • Guten Morgen,

    • hier finden Sie "Das PsychVVG aus Sicht der Bundesdirektorenkonferenz" (Stellungnahme).
    • Das Deutsche Ärzteblatt berichtet hier (Verbindliche Personalvorgaben) und hier (Standorte erhalten mehr Gewicht) über das PsychVVG.
    • Der AOK-Medienservice berichtet hier in seiner Novemberausgabe 2016 auf S. 21 f. über das PsychVVG.
    • Last but not least hat die NKG in ihrer Mitteilung Nr. 363/2016 auf der Grundlage der vom Bundestag im Rahmen der 2. Lesung am 10.11.2016 beschlossenen Umsetzung des PsychVVG die Gesetzesänderungen in die Textversionen
      - des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG),- des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG),- des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) - Auszüge - sowie der- Bundespflegesatzverordnung (BPflV),eingefügt und als Lesefassungen aufbereitet. Vielleicht kennen Sie ja jemanden, der Ihnen diese Mitteilung bei Bedarf zur Verfügung stellen kann. ;) Vielen Dank dafür an die NKG.

    MfG,

    ck-pku

  • Hallo,

    • hier finden Sie zum Thema ein Pressestatement der DGPPN vom 11.11.2016,
    • hier eine Stellungnahme der BFLK und DFPP vom 17.11.2016 und
    • hier eine Pressemitteilung des DBfK vom 21.11.2016.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    der Bundesrat hat in seiner 951. Sitzung zu TOP 5 (PsychVVG) beschlossen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu verlangen. Den entsprechenden Beschluss finden Sie hier, Erläuterungen zum TOP finden Sie hier, eine Ergebniszusammenfassung der gesamten Sitzung hier und die Videoaufzeichnung zum TOP hier.

    Darüber berichtet die Bundesregierung hier, die Ärztezeitung hier und das Deutsche Ärzteblatt hier.

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    hier nun das Plenarprotokoll zur 951. Sitzung des Bundesrates. Lesenswert ist auch seine Anlage 5 (S. 496 f.), in der der niedersächsische Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Herr Olaf Lies eine Erklärung der niedersächsischen Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration Frau Cornelia Rundt abgibt. Zu den Mindestvorgaben zur Personalausstattung des Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) erklärt Frau Ministerin Rundt:
    "Niedersachsen wird gemeinsam mit anderen Ländern in der Arbeitsgruppe 'Personalausstattung und Psychiatrie' des Unterausschusses 'Qualitätssicherung' des Gemeinsamen Bundesausschusses vertreten sein. Selbstverständlich muss dann in der Praxis aber auch sein, dass diese Personalausstattung durch die mit den Kostenträgern zu vereinbarenden Entgelte vollständig auf tariflicher Basis refinanziert wird."

    MfG,

    ck-pku

  • Guten Morgen,

    soeben ist das PsychVVG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, nachdem der Bundespräsident es am 19.12.2016 unterzeichnet hat. Es hat damit Gültigkeit erlangt.

    Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre positiven Rückmeldungen aber auch für Ihre kritischen Worte zu diesem Thread und wünsche Ihnen nun eine schöne, geruhsame Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2017.


    MfG,

    ck-pku

  • Hallo ck-pku,

    vielen Dank für den Hinweis und vor allem für Ihre unermüdliche und immer präsente Arbeit in diesem Forum!

    Auch Ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch!

    Viele Grüße - NV