Guten Morgen allerseits,
ich habe ein echtes Problem, da eine Krankenkasse meine (Standard-)Begründung für die stationäre Durchführung einer laparoskopischen Hernienversorgung (Kat. 2-Leistung im AOP-Katalog) mit Netz nicht anerkennt und auf ambulanter Abrechnung besteht. Bei uns wird diese OP wegen eines potenziell bedrohlichen Nachblutungsrisiko nur (kurz-)stationär durchgeführt . Unser MDK erkennt das auch so an. Kann ich gegenüber der KK ein Recht auf eine MDK-Prüfung durchsetzen oder bin ich der Kasse ausgeliefert?
Bin gespannt auf Antworten, die mir hoffentlich das Arbeitsleben erleichtern werden!
Viele Grüße,
S. Brand