Appendicitis oder Carcinom

  • Guten Tag liebe Forumsmitglieder,

    ein Patient wird wegen einer akuten Appendizitis operiert und wird 4 Tage später entlassen. Nach Entlassung kommt die Histologie Appendixcarcinom (hat das Patientenmanagement also nicht beeinflusst), zwei Tage später die Wiederaufnahme und Nachresektion. Muss der erste Fall mit der Diagnose Appendixcarcinom kodiert werden und die Fälle dann zusammen geführt?
    Oder darf ich die Appendicitis kodieren im 1. Fall?

    fragt sich der
    DRG-Schlumpf

  • Hallo,
    1. Fall K35-K38, 2. Fall C18.1, keine FZ.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    warum das? Befunde gehören zum ersten Aufenthalt, und müssen laut DKR berücksichtigt werden. Ausserdem eventuell Zusammenhang mit Entzündung und Carzinom?

    Aus meiner Sicht eher das CA als HD und das in beiden Fällen!

    Gruß Attila

  • Hallo,

    ganz klar ist hier das Karzinom HD auch im ersten Fall. Wie attila schon anfügte, müssen lt. DKR (D002f "relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, [...] für die Kodierung" herangezogen werden.)

    Der Patient hatte das Karzinom ja bereits, auch wenn Sie histologisch davon noch nichts wussten. Es ist demnach eine Therapie (und eigentlich auch erst die Diagnostik) des Karzinoms erfolgt, demnach Beeinflussung des Managements.

    Liebe Grüße
    Cyre

  • Hallo zusammen,


    das Appendixkarzinom ist meist ein Zufallsbefund, wenn- wie in diesem Fall- der Blinddarm wegen einer Appendizitis entfernt wird. Die für die Veranlassung des ersten stationären Aufenthaltes verantwortliche Diagnose ist also die Appendizitis, das Appendixkarzinom ist im diesem Fall höchstens Nebendiagnose, aber auch da wird man streiten können, welchen Aufwand das zum Zeitpunkt der OP nicht bekannte Karzinom denn im Sinne der Nebendiagnosendefinition gemacht hat.


    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo,
    der Patient wurde wegen akuter Appendizitis aufgenommen und auch so be4handelt. Appendizitis ist kein Symptom, sonst wäre es ja ein R-Kode. Histologisch kam ein Appendixkarzinom raus. Unklar ist, ob es für die Appendizitis ursächlich war.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Tag,

    Letztlich ist die klinische Einstufung, welche Diagnose die aufnahmebegründende Symptomatik verursacht hat, entscheidend. Es klingt sehr danach, dass dies die Appendizitis war.

    "der Patient wurde wegen akuter Appendizitis aufgenommen und auch so behandelt. Appendizitis ist kein Symptom, sonst wäre es ja ein R-Kode"

    Dass die Appendizitis kein Symptom (sondern höchstens eine Komplikation) eines Karzinoms ist, darin stimme ich Herrn Fischer zu. Dass Symptom im Sinne der DKR nur sein kann, was mit R... anfängt, ist eine weitverbreitete Meinung (besonders beim MDK), der ich entschieden widersprechen möchte. Diese Einschätzung ist eine persönliche Meinung ohne formale Grundlage in ICD 10 oder DKR. Wenn z.B. eine "akute respiratorische Insuffizienz" (J96.00) bei obstruktiver Bronchitis kein Symptom mehr sein soll, nur weil es nicht mit R anfängt, so ist dies - gelinde gesagt - bizarr. Und es findet sich im Kapitel X der ICD sicher keine Exclusivum "Symptome R00-R99"....

    Beste Grüße
    Christian Voll

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Hallo,
    die Histologie machen Sie aber doch, um ein Karzinom auszuschliessen oder zu bestätigen. Deshalb ist es beim Nachweis eines Malignoms auch die HD.
    Oder anders gesagt: Sie schicken das Präparat zum Pathologen mit der Frage: sage mir was das ist.
    Und die Antwort des Pathologen soll dann nicht die HD sein?
    Der BDC hat sich mal zum Thema geäußert:

    Zitat

    Wenn kein Ergebnis einer histologischen Untersuchung vorliegt, fehlt der entscheidende Faktor zur Überprüfung der Richtigkeit der Diagnose (Andersson 1992). Eine Untersuchung ist erforderlich zur Eigenkontrolle des Operateurs bezüglich der Richtigkeit seiner Diagnose, zum Ausschluss von anderen zum Teil bösartigen Erkrankungen, die gegebenenfalls eine weitere Therapie erforderlich machen, und von Veränderungen, die bei vermeintlich unauffälligem Befund Beschwerden des Patienten erklären – wie etwa bei Vorliegen einer neurogenen Appendikopathie.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Also wenn Sie das Karzinom als ursächlich für die Aufnahmebegründende Symptomatik sehen, gebe ich Ihnen völlig recht.

    Wenn eine Entzündung die aufnahmebegründende Symptomatik verursacht hat, dann muss man sich zunächst fragen, ob die Appendizitis Folge des Karzinoms ist. Wenn nein, so sind wir uns sicher einig, dass das Karzinom eine Art Zufallsbefund ist und nicht HD wird.

    Wenn ja (ich darf so unbedarft spekulieren, bin Kinderarzt....), so stellt sich die Frage, ob die Entzündung ein Symptom oder eine Komplikation des Karzinoms ist. Wenn sie als direktes Symtom eingestuft wird (was m.E. eher schwierig zu argumentieren ist), so haben sie eine formale Grundlage in den DKR, das Karzinom als HD zu nehmen. Wenn die Entzündung eine Komplikation des Karzinoms ist (was m.E. eher zutrifft), so würde mich der Passus in den DKR interessieren, der eine Verschlüsselung des Karzinoms als HD zulässt (und bitte nicht die allgemeine Definition der Hauptdiagnose....)

    Nur weil man ein Präparat mit einer gewissen Fragestellung an die Histo schickt, heißt es noch lange nicht, dass man die histologische Diagnose entsprechend der DKR als Hauptdiagnose nehmen muss/darf, ich hoffe, darin sind sich alle einig,

    Beste Grüße
    Christian Voll

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]