• Auch auf die Gefahr hin, dass das Thema schon mehrfach wahrscheinlich diskutiert wurde. Wann kann ich einen Nikotinabusus F17.1 kodieren als Nebendiagnose? Z.B. dann, wenn operiert wird und ein Mukolytikum bei Narkoseeinleitung gespritzt wird? Welcher Mehraufwand wäre noch denkbar?

  • Guten Morgen,

    die F17.1 bekommt bei uns jeder Raucher (lt. Thesaurus - Nikotinabusus), wird so vom MDK auch akzeptiert (u.a. sicherlich weil ohne CCL). Wenn aber ein Raucher
    1. zur Visite, Blutentnahmen, etc. nicht anwesend ist weil qualmen
    2. der Patient z.B. prä-OP aufgeklärt wurde, dass er das Rauchen sein lassen 'muss'(?), weil es den Heilungserfolgt beeinträchtigt, etc. etc.
    wird das mit der 17.2 dokumentiert und wenn dann auch die Dokumentation noch stimmt und vollständig ist, wird's so auch vom MDK anerkannt.

    Wenn sich aber echte medizinische Probleme oder Aufwandsmehrungen durch die Qualmerei einstellen (Schädigung ist ja bereits manifest), würde ich's nicht mehr bei der F17.? bewenden lassen (die je nachdem zusätzlich) sonder würde aus J41.? ff. die entsprechende Kodierung wählen

    Michael Hönninger
    FA Anästhesiologie / Notfallmedizin
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    Stadtklinik Frankenthal