DRG Präeklampsie und damit verbundene Notaufnahme

  • Hallo zusammen,

    ich bin noch nicht so inform über die ganzen Abrechnungsmöglichkeiten über DRGs.

    Ich suche eine Abrechnungsziffer für die Notfallaufnahme auf Grund von einer Präeklampsie. Ich habe gesehen, dass die Notaufnahme generell ein Problem bei den DRGs darstellt. Aber vielleicht kann mir ja einer von Ihnen bei diesem Problem weiterhelfen.

    Desweiteren habe ich mich gefragt, ob es noch eine explizite Ziffer für die Präeklampsiebehandlung gibt oder ist in diesen Fällen dann je nach Schweregrad eine der Ziffern O60A-D anzusetzen?

    Vielen Dank schon einmal!

  • Hallo Grippos,

    ihrer Wortwahl nach kommen Sie aus dem Bereich der ambulanten Abrechnung ;)

    Im stationären Bereich gibt es keine Abrechnungsziffern, sondern es werden die Haupt- und Nebendiagnose (ICD) und die relevanten Leistungen (Prozeduren (OPS)) entsprechend der vorliegenden dokumentierten medizinischen Daten gemäß der Kodierrichtlinien kodiert. Daraus und aus den sonstigen Patientendaten ergibt sich dann die entsprechende DRG.

    Im Datensatz ist zwar die Notaufnahme aus dem Aufnahmegrund ersichtlich (sofern korrekt erfasst) wird aber bei der DRG-Ermittlung nicht berücksichtigt. Sie geben also die Diagnose Präeklampsie mit einem ICD aus O14 (je nach Ausprägung) als Hauptdiagnose an sowie die ggf. vorliegenden Nebendiagnosen gemäß DKR D003. Ob Sie über die normale stationäre Behandlung hinaus Leistungen erbracht haben, die als OPS zu kodieren wären, kann man so natürlich nicht beurteilen. Schauen Sie nach, was gemacht wurde, aber das Übliche (Pflege, Infusionen, Medikamente) ist in der Regel nicht kodierbar. Einen speziellen OPS für Präeklampsiebehandlung gibt es jedenfalls nicht und würde in einem pauschalierten System auch zu weit führen.

    Gruß

  • Hallo GW,

    vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Ja, da haben Sie mich wohl erwischt ;-). Stationär muss ich mich noch ziemlich einarbeiten.

    Nehmen wir also mal an es liegt eine schwere Präeklampsie mit einem ICD von 014.1 vor, es gab keine Nebendiagnosen und es wurde nur das "Übliche" vorgenommen. Wie genau ergibt sich dann die Fallpauschale für die stationäre Behandlung der schweren Präeklampsie? Im Fallpauschalenkatalog habe ich keine G-DRG zur Präeklampsie gefunden. Generell ist es doch so, dass die zu der entsprechenden DRG gehörende Bewertungsrelation mit dem Landesbasis multipliziert wird um die Fallpauschale zu errechnen, oder bin ich da nun ganz falsch?

    Ich hoffe, dass Sie mir noch einmal weiterhelfen können.

  • Hallo Grippos,
    im Definitionshandbuch ist festgelegt, dass die Diagnose O14.1 plus das Gestationsalter, z.B. O09.6, ohne Geburt in die Fallpauschale O65C führt. Damit aus der Vielzahl der ICD und OPS, sowie der Verweildauer, des Alters und der Beatmungsdauer, sowie noch anderer Sachverhalte eine Fallpauschale wird, braucht man einen zertifizierten Grouper, der dies alles berücksichtigt und abarbeitet. Dieser Fallpauschale ist ein Relativgewicht mit Zu- und Abschlägen (Effektivgewicht) zugeordnet. Dieses Effektivgewicht multipliziert mit dem Landesbasisfallwert ergibt den Preis für die Fallpauschale.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo zusammen,

    vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!

    Es hat sich nun doch noch eine blöde Frage ergeben bezüglich der Abrechnung von Prozuduren bei Patientin, die als Notfall auf Grund von Präeklampsie ins Krankenhaus aufgenommen wurde. Ich wähle als Hauptdiagnose O14.1 und als Nebendiagnose das Geastationsalter z.B. O09.6 und als Aufnahmegrund die Notaufnahme.

    Welche der folgenden Leistungen zusätzlich als OPS kodiert werden: engmaschige Blutdruckkontrolle, Proteinurie-Diagnostik, quantitative Eiweißbestimmung, Labor (Hämoglobin, Thrombozyten, Bilirubin, Harnsäure etc.), Ultraschall, CTG, Reflexstatus Überprüfung, Fetometrie, Fruchtwassermengen Bestimmung, RDS-Prophylaxe, Gewichtskontrolle, Antihypertensiva?

    Viele Grüße

  • Hallo Grippos,
    keine dieser Leistungen sind mit einem OPS zu kodieren.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt