Schlichtungsstelle

  • Hallo und guten Morgen.

    Kann mir jemand beantworten, wie man heraus bekommt, welche Schlichtungsstelle für einen zuständig ist. Habe wenig Erfahrung mit solchen Dingen. Fälle die unter 2000 Euro fallen, kann man doch ohne Klage mit der Schlichtungsstelle regeln, oder?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Liebe Grüße aus Hessen über'n Berg. ^^

  • Guten Morgen,

    das ist länderspezifisch geregelt. In NRW hat der Schlichtungssauschuss bspw. seinen Sitz in Düsseldorf. Ihre hessische Krankenhausgesellschaft kann Ihnen mit großer Wahrscheinlichtkeit sagen, wer da Ihr Ansprechpartner ist. Im Zweifel wird es Google wissen.

    Viele Grüße

  • Guten Tag ehemuth

    In Hessen gibt es derzeit keinen Schlichtungsausschuß. Somit bleibt uns derzeit nur die Klage vor dem SG.
    Da nicht absehbar ist, ab wann bzw. ob es überhaupt einen Schlichtungsausschuß geben wird, macht auch das Warten und zurückhalten der Fälle keinen Sinn.

    Wir klagen diese Fälle alle ein.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

  • Guten Morgen,
    gibt es bzgl. einer Schlichtungsstelle in Hessen etwas Neues? Bis jetzt sind die Kassen bei Widersprüchen auf Gutachten manchmal auf unsere Argumentationen eingegangen. Jetzt haben wir erstmals ein Schreiben von einer Kasse erhalten, dass Widersprüche künftig generell nicht mehr beachtet werden, es soll die Schlichtungsstelle in Hessen bemüht werden.
    Trotz intensiver Google-Suche bin ich nicht fündig geworden, kann da jemand helfen? Wie kann man diese Stelle erreichen?
    Vielen Dank
    ganss

  • Guten Morgen ganss,
    Die Schlichtungsstellen nach § 17c Abs. 4 a.F. sind seit 1.1.2016 wieder abgeschafft, soweit diese überhaupt eingerichtet wurden. Aktuell sieht Abs. 4 die freiwillige Benennung einer gemeinsamen Schlichtungsperson vor, gegen deren Entscheidung nur ein eingeschränkter Rechtsschutz besteht; m.W. wird das aber nirgendwo praktiziert, sondern es wird nach negativen MDK-GA unabhängig vom Streitwert wieder geklagt.
    MfG, RA Berbuir