Hallo,
habe hier einen zusammengeführten Fall, in dem ich mich mit der Kasse nicht über die Hauptdiagnose einigen kann.
Folgende Konstellation:
1. Aufenthalt 17.02.-20.02. wegen hypertensiver Herzkrankheit I11.01, medikamentös behandelt
2. Aufenthalt 23.02.-24.02. zur Herzkatheteruntersuchung, die eine Kardiomyopathie I42.88 bestätigt, die damit HD in diesem Aufenthalt ist
Für den zusammengeführten Aufenthalt ist für uns die Kardiomyopathie die Hauptdiagnose, da diese den aufwendigeren Teil des Aufenthaltes ausgelöst hat. Der MDK sagt, die hypertensive Entgleisung führte zur Aufnahme und ist damit die HD. Grundsätzlich muss, aber doch die Aufnahmediagnose nicht die Hauptdiagnose sein? Oder ist bei zusammengeführten Fällen immer die HD des ersten Aufenthaltes auch die HD des gesamten Falles?
Ich freue mich auf Ihre Meinungen.
Gruß
Herzchen