• Kann mir kurz jemand was zum Stichtag sagen? Ich weiß nix damit anzufangen! Wann, wie, von wem und wofür :?:

  • Wenn PEPP kommt, wird doch auch diese Stichtagserhebung wegfallen, oder? Die PsychPV gibt's doch dann in dem Sinne nicht mehr, oder?

    "Interessante Selbstgespräche setzen einen intelligenten Gesprächspartner voraus."

  • Hallo Kai,
    die Stichtagserhebung wird weiterhin durchgeführt werden, bis die PsychPV außer Kraft gesetzt wird. Dies ist zur Zeit der 1. Januar 2019.

    Viele Grüße,

    B. Gohr

    Das Problem am Gesundheitssystem ist der aufrechte Gang. Der aufrechte Gang ist moralisch wünschenswert, orthopädisch aber eine Katastrophe.

  • Guten Morgen,

    ich muss jetzt mal ganz kurz und ganz blöd was fragen: Psychosomatische Patienten werden über die Psych PV nicht erfasst oder?
    Bei uns im System muss nämlich im Formular eine Einstufung vorgenommen werden ?! ?(

  • Hallo schnabbelline,

    wie der Name schon sagt gilt die Psychiatrie-Personalverordnung nur in psychiatrischen Einrichtungen (s.a. § 1 Psych-PV und seine Kommentierung).

    Die Einstufung in die Behandlungsbereiche dient ja der Personalbemessung in der Psychiatrie, nicht der für nahestehende Disziplinen wie Psychosomatik (oder Neurologie).

    Wenn Ihr KIS eine Einstufung verlangt (unseres tut dies auch), dann können Sie ja z.B. A5 nehmen, diese Einstufung dürfte der Realität am ehesten entsprechen. Wichtig ist nur zu wissen, dass diese Zählung in Budgetverhandlungen keine Rolle spielen darf. Das InEK berücksichtigt einen Kode aus der OPS-Gruppe 9-980, 9-981, 9-982 (und 9-983) im Rahmen der Datenlieferung gem. § 21 KHEntgG bei dem Fachbereichsschlüssel 31xx meines Wissens ebenfalls nicht.

    Hoffe, das hilft weiter.


    MfG,

    ck-pku

    2 Mal editiert, zuletzt von ck-pku (19. Oktober 2016 um 10:14)