schaftverankerte Knie-Endoprothese

  • Liebe Mitdenker,

    ist es Absicht, dass im OPS im Kapitel 5-822 zu "femoral und tibial schaftverankerte Prothese" der Hinweis steht: "Bei einseitiger Schaftverankerung ist eine bikonyläre Oberflächenersatzprothese (5-822.g ff) zu kodieren" - im Kapitel 5-823 bei den Wechseln in eine schaftverankerte Prothese jedoch nicht?
    Ich bin jetzt einfach mal so naiv und nehme den Hinweis auch für 5-823 als gültig an, auch wenn es weniger "bringt" - sehen das andere auch so?

    Freundliche Grüße aus dem nassen Hoyerswerda

    E. Kosche

  • Hallo,

    ich habe ein ähnliches Problem.

    Wechsel einer unicondylären Knieendoprothese in eine biconyläre tibial schaftverankerte modulare Prothese.

    Femoral keine Schaftverankerung.

    Kann ich trotzdem den 58231e nehmen, obwohl nicht tibial UND femoral schaftverankert, sondern nur tibiale Schaftverankerung vorliegt?

    Grüße aus Rodalben

    A. Sonnabend

  • Guten Morgen,

    nach meinem Verständnis nicht; es handelt sich hier im 6-steller bei dem "und" um ein "sowohl als auch".

    Das würde auch zu dem Hinweis bei der Primärimplantation passen.

    Gruß

    B.W.

  • Hallo B.W.,

    da wäre ich vorsichtig. Eigentlich regeln die "Hinweise zur Benutzung" des OPS unter "Verwendung von 'und'" vieles, aber dieses nicht, denn hier ist nicht direkt eine Lokalisationsangabe enthalten (wenn man mal von "femoral und tibial schaftverankert" absieht). Daher folgerichtig auch der Hinweis unter 5-822.h, wie es zu verstehen ist. Diesen Hinweis gibt es aber nicht erst seit diesem Jahr, sodass, wenn es versehentlich unter 5-823.2a und .2b vergessen worden wäre, DIMDI ja noch Zeit genug gehabt hätte, es zu ergänzen. Offensichtlich steckt eine Absicht dahinter, warum es bei den Wechsel-OP's diesen Hinweis nicht gibt. Daher bleibt es für mich weiter fraglich.

    Freundliche Grüße aus der heißen Lausitz,

    E. Kosche