Hauptdiagnose bei Gabe von Antikoagulanzien - Quick von 8 Prozent

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    nach diversen Diskussionen bzgl. der D68.4, möchte ich nun folgende Konstellation "anfragen".
    Patient (2015er-Fall) wird mit einen Quickwert von 8 % stationär aufgenommen. Keine vorhandenen Blutungen, keine sonstigen Symptome.
    Antikoagulation auf Grund einer I48.2 - Konakiongabe bis therapeutischer Bereich erreicht ist. Hauptdiagnose? Z92.1 darf nicht als HD kodiert werden!
    D68.3ff? - I48.2? Bin auf Meinungen gespannt... ?(

    Gruß
    ochpowi

  • Hallo,
    und warum nicht D68.4? Und wenn jetzt der Hinweis auf die SEG4-Empfhelung kommt - na dann lassen Sie es doch darauf ankommen und sich vom MDK mal sagen, was dann in Frage kommt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo ochpowi,
    da unter T36-T50 auch Überdosierungen einer Substanz inkludiert sind, wäre vielleicht auch T45.5 als HD denkbar?

    MfG findus

    MfG findus

  • Hallo ochpowi,
    da unter T36-T50 auch Überdosierungen einer Substanz inkludiert sind, wäre vielleicht auch T45.5 als HD denkbar?

    MfG findus

    Guten Morgen,

    dieser Kode wird uns von Seiten des MDK auch immer wieder vorgeschlagen. ;(

    Aber Vorsicht! Hier bitte ich um Beachtung der DKR 1916k. Zwar inkludieren die Kodes eine Überdosierung, nach der DKR wird die Diagnose "Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen" bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.b. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung) gestellt.

    Im o.g. Kasus handelt es sich aber um eine gewollte therapeutische Antikoagulation bei chron. VHF, somit um eine unerwünschte Nebenwirkung indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung, wie unter DKR 1917d beschrieben

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo Kodiak,
    die Herabsetzung der Gerinnung und damit des Quickwertes ist ja hier keine unerwünschte Nebenwirkung sondern das Ziel. Also eher die erwünschte Hauptwirkung der Therapie. Damit dürfte es sich, wenn nicht noch andere Erkrankungen die Gerinnung durcheinander bringen, meist doch um eine Überdosierung handeln. Somit wäre für mich DKR 1917d nicht so ganz zutreffend, da m. E. eben keine unerwünschte Nebenwirkung. Durch das Inklusivum Überdosierung unter T36-T50 könnte man aus meiner Sicht statt "Vergiftung durch
    Antikoagulanzien" auch "Überdosierung von Antikoagulanzien" lesen. Damit wäre DKR 1916k nicht anzuwenden, da es eben keine Vergiftung im Sinne dieser DKR wäre. Ansonsten wäre, wenn man nach DKR 1917d oder 1916k kodiert, der krankhafte Zustand oder die Manifestation als HD zu kodieren. Gemäß den Exklusiva unter R70-R79 wäre also der abnorme Befund (als Manifestation oder auch krankhafter Zustand) eindeutig unter D65-D68 zu kodieren. Damit ist, wenn ohne Blutung, die D68.4 eindeutig im Rennen, es sei denn man weicht auf D68.8 aus, was aber m. M. nach ungenauer wäre.

    MfG findus

    MfG findus

  • hallo!

    2 Dinge stehen hier doch fest:
    1) die Einnahme erfolgte gemäß Verordnung
    2) die stat. Aufnahme erfolgte allein wegen eines erniedrigten Quickwertes

    das alphab ICD-VZ 2015 schlägt dazu vor.
    Quickwert, erniedrigt R79.2

    Klinisch lag bei Aufnahme keine Gerinnungsstörung vor.

    mfg ET.gkv

  • Hallo Herr Trump,

    einen Kode R79.2 finde ich nicht im systematischen Verzeichnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo ET.gkv,

    mal fernab der vor Ihrem Beitrag geführten Diskussion. Es geht hier doch nicht um die reine, ätiologisch ungekläre Erniedrigung des Quick-Wertes, sondern um eine Quickwerterniedrigung infolge einer Marcumarmedikation. Da ist doch die Vorbemerkung zu Kapitel XVIII recht aufschlussreich:

    Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
    (R00 - R99)
    Dieses Kapitel umfasst (subjektive und objektive) Symptome, abnorme Ergebnisse von klinischen oder sonstigen Untersuchungen sowie ungenau bezeichnete Zustände, für die an anderer Stelle keine klassifizierbare Diagnose
    vorliegt.
    Diejenigen Symptome, die mit ziemlicher Sicherheit auf eine bestimmte Diagnose hindeuten, sind unter den entsprechenden Kategorien in anderen Kapiteln der Klassifikation aufgeführt. .... Im Grunde genommen könnten alle Kategorien in diesem Kapitel mit dem Zusatz "ohne nähere Angabe", "unbekannter Ätiologie" ... versehen werden.

    Viele Grüße

    Medman2