Durchschnittskosten InEK-Inlier

  • Hallo!

    1.
    Dazu braucht es keine Frage an das InEK, die Durschnittskosten der Inlier finden sich im vom InEK auf seiner Seite veröffentlichten ReportBrowser (http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-Syst…_Report_Browser). Das ist auch im Abschlussbericht so dargestellt.

    2.
    Nein! Der Vergleich von mittels Basisfallwert ermittelten Erlösen und InEK-Kostendateb ist aus den verschiedensten Gründen nicht zulässig. Eine Auswahl:

    • Zwar fordert das InEK grundsätzlich, dass die Kalkulationshäuser alle budgerelevanten Kosten auf die Fälle verteilen, aber im Rahmen der Kalkulation innerhalb der Häuser (z.B. Abgrenzung nicht DRG-relevanter Bereiche oder nicht kalkulationsrelevanter Perioden) sowie im InEK (Löschung unplausibler Fälle usw. (siehe InEK-Abschlussbericht)) entsprechen die in die Kalkulation eingeflossenen Kosten nicht zu 100% den DRG-relevanten Kosten des Krankenhauses. Hier gibt es auch ein wenig Spielräume.
    • Die Ermittlung des Landesbasisfallwertes erfolgt auf einer völlig anderen Grundlage (§ 10 KHEntgG (mit Berücksichtigung der Änderungen im Laufe der Jahre)), als die Kostenkalkulation. Zu keinem Zeitpunkt sind in die Ermittlung des Landesbasisfallwertes IST_Kosten der Krankenhäuser eingeflossen. Ausgangsgrundlage war ursprünglich lediglich die Summe der (historisch auf dem Verhandlungsweg entstandenen) Krankenhausbudgets sowie die Leistungsmenge (in Bewertungsrelationen) eines Bundeslandes. Da die Bewertungsrelationen - wie richtig festgestellt - keinen Schluss auf die IST-Kosten zulassen, gibt es auch keinen notwendigen Zusammenhang zwischen Erlösvolumen und Kostenvolumen.
    • Was im Rahmen der DRG-Kalkulation auf welcher Basis und zu welcher Grundgesamtheit repräsentativ ist, dürfte nicht ganz trivial sein. Deshalb enthält der Gesetzentwurf zum Krankenhausstrukturgesetz auch zunächst einen Auftrag an das InEK, dafür ein Konzept zu entwicklen (Artikel 1, §14, Nr. 7cc). Langfristig soll jedoch die Kalkulationsbasis nicht mehr nur auf Freiwillkeit beruhen, sondern es soll auch Möglichkeiten zur Verpflichtung von Krankenhäusern zur Teilnahme mit dem Ziel einer erhöhten Repräsentativität geben.

    Gruß,

  • Hallo,

    in dem DRG-Browser finden Sie auf dem Reiter "Kosten" rechts unten die durchschnittlichen Gesamtkosten der Inlier pro DRG. Wenn sie es über alle kalkulationsfälle wissen möchten, müsssten Sie dies jeweils pro DRG mit der Anzahl der Inlier multiplizieren und über alle DRG aufsummieren und anschließend durch die Gesamtsumme der Inlier teilen. Da Sie im neuen InEK-Browser (ab 2015) recht einfach Zugriff auf die zugrundeliegenden Daten haben (Menu <Daten><Datenordner öffnen>) können sie sich auch die csv-Dateien in Excel laden und die Rechnungen mit ewtas Excel-Kenntnisen und ein paar Pivot-Tabellen dort ausführen.

    Grüße,

  • Hallo ContrimKrankenhaus

    Zitat

    Der vierte Datenreiter „Kosten“ weist die mittleren Kosten (Summe der Kosten dividiert durch die Anzahl der Inlier) je Kostenmodul aus.

    Haben Sie denn konkrete Anhaltspunkte, dass diese Angabe in der Hilfe-Datei unzutreffend ist?

    Schöne Grüße,
    B. Liebermann

  • Hallo,

    es ist genau umgekehrt:

    Zitat von Handbuch G-DRG-Report-Browser 2015

    7.3 Datenreiter Kosten
    Der vierte Datenreiter „Kosten“ weist die mittleren Kosten (Summe der Kosten dividiert
    durch die Anzahl der Inlier) je Kostenmodul aus.

    Das vierte Registerblatt „Kosten“ stellt die mittleren Kosten (arithmetischer Mittelwert
    (Basis: Normallieger) der Fallkosten) je Kostenmodul für die aus Anlage 5 des
    Handbuchs „Kalkulation von Fallkosten“, Version 3.0 bekannte Kostenmatrix dar.

    Die Bezugsgröße ist der Eurowert, durch den die Kosten geteilt werden um die Bewertungsrelationen zu ermitteln (insofern ist der von Ihnen genannte Zusammenhang selbstverständlich, ändert aber nichts daran, dass es sich um die tatsächlichen Kostenwerte handelt). Die Bezugsgröße wird so gewählt, dass die Summe der effektiven Bewertungsrelationen auf Ebene aller §21-Daten nahezu gleich bleibt.

    Also gilt folgende Huhn-Ei Reihenfolge: Erst gibt es die Kostendaten (ausgewiesen im Browser), dann wird die Bezugsgröße ermittelt und daraus die Bewertungsrelationen als Kosten/Bezugsgröße.

    Gruß

  • Hallo,

    Sie haben insofern Recht, als dass damals die Berechnungsmethdodik der Bezugsgröße geändert wurde, in dem nicht mehr die durchschnittliche Bewertungsrelation (CMI) der §21 Daten = 1 konstant gehalten wurde, sondern seither wird die Summe der Bewertungsrelationen (weitgehend) konstant gehalten. Dies ist jedoch nur eine Änderung auf der Seite der Bewertungsrelationen, nicht auf der Kostenseite. Es bleibt jedoch dabei: IST-Kosten / Bezugsgröße = Bewertungsrelationen (dabei kann man Bewertungsrelationen und Bezugsgröße im umgekehrten Verhältnis verändern, die Kosten bleiben jedoch die Kosten. Selbst wenn sich das InEK die Mühe gemacht hätte, zunächst die Kostendaten in Bewertungsrelationen umzurechnen (= durch die Bezugsgröße zu teilen) um sie dann im Browser wieder mit der Bezugsgröße zu multiplizieren, ergäben sich allenfalls minimale Rundungsfehler.

    Sie können das jetzt glauben oder nicht.

    Gruß

  • Hallo,

    dass die Bezugsgröße nichts mit den Durchschnittskosten zu tun hat, bestreitet ja niemand. Das geht schon deshalb nicht, weil die Bezugsgröße sich ja wie beschrieben nicht nur nach den Bewertungsrelationen der Kostenfälle, sondern nach den Bewertungsrelationen der gesamten Fälle nach §21 richtet. Wenn Sie nach der oben beschriebenen Methode vorgehen und die Browserwerte gewichten und aufsummieren, dann kommen Sie dementsprechend auch auf einen anderen Wert, da die Zusammensetzung der Kalkulationsfälle eine andere ist als die der §21 Daten.

    Beispiel zur Berechnung der Bezugsgröße:
    Kalkulationsstichprobe:
    DRG A: 10 Fälle mit 200€ MW-Fallkosten
    DRG B: 15 Fälle mit 100€ MW-Fallkosten
    Die Durchschnittskosten dieser Fälle insgesamt sind:
    (10 x 200 +15 x 100) / 25 = 140

    Grundgesamtheit:
    DRG A: 100 Fälle
    DRG B: 200 Fälle

    Die Bewertungsrelationen der Grundgesamtheit sollen insgesamt in der Gößenordnung von 275 BR liegen.

    1. Hochrechnung der Kosten der Kalkulationsstichprobe auf die Grundgesamtheit:
    DRG A: 100 Fälle X 200€ = 20.000€
    DRG B: 200 Fälle x 100€ = 20.000€

    Ergibt ein (theoretisches) Kostenvolumen von 40.000€
    Dieses wird durch das angestrebte Volumen der Bewertungsrelationen (z.B. Vorjahreswert) geteilt, im Beispiel durch die 275 BR
    Das ergibt eine Näherung der Bezugsgröße von 40.000€/275=145,454 €
    Diese Näherung wird auf 2 Stellen gerundet = 145,45€. Dies ist die Bezugsgöße.
    Die Bewertungsrelationen ergibt sich dann wie folgt:
    DRG A: 200 €/145,45 € = 1,375
    DRG B: 100 €/145,45 € = 0.688

    Das Gesamtvolumen der Bewertungrelationen ergibt sich dann mit
    100 x 1,375 + 200 x 0,688 = 275,1

    Im Browser werden jedoch nach wie vor die 200€ und die 100€ ausgewiesen oder von mir aus auch die 1,375 x 145,45 € = 199,99375 € was gerundet ebenfalls 200,00 € ergibt sowie 0,688 x 145,45 € = 100,0696 €, gerundet 100,07 €. Der Rundungsfehler ist bei den großen Zahlen, um die es hier tatsächlich geht, deutlich kleiner!

    Zur telefonischen Auskunft kann ich nur sagen, dass das InEK an anderen Stellen schriftlich geäußert hat, dass es die (für die Kalkulation verwendeten) Kostendaten sind.

    Gruß

  • Hallo,

    alles korrekt. Das widerspricht auch nicht dem, was ich gesagt habe. Ich habe im Beispiel ja dargestellt, dass die Bezugsgröße nicht den Durchschnittskosten entspricht, weil sie sich eben nicht aus den Kalkulationsdaten alleine, sondern aus den auf die §21 Daten hochgerechneten Kosten errechnet.

    Wir haben lediglich eine unterschiedliche Auffassung darin, ob die im Browser dargestellten Kosten die IST-Kosten der Kalkulation darstellen oder nicht. Ich bin mir sicher, dass dies so ist. Im ReportBrowser sind auch nur die Kalkulationsdaten enthalten. Daher werden Sie, wenn sie alle Kostendaten mit den jeweiligen Fallzahlen multipliziert aufsummieren und dann durch die Gesamtfallzahl teilen, auch nicht auf die Bezugsgröße kommen (sondern auf die tatsächlichen Durchschnittskosten der Fälle, die Sie berücksichtigt haben). Ich habe das mal in der beigefügten Tabelle gemacht.

    Gruß