Liebe KollegInnen,
Immer wieder werden Mindestmengen für die zukünftige Leistungserbringung diskutiert. Gibt es hierzu schon Beschlüsse ? Dabei würde mich insbesondere der KONSERVATIVE Bereich interessieren.
Danke und Gruß
Elrip
Liebe KollegInnen,
Immer wieder werden Mindestmengen für die zukünftige Leistungserbringung diskutiert. Gibt es hierzu schon Beschlüsse ? Dabei würde mich insbesondere der KONSERVATIVE Bereich interessieren.
Danke und Gruß
Elrip
Guten Morgen!
Es gibt einen wesentlichen Beschluss:
§137 SGB V:
… Die Vereinbarungen nach Satz 1 regeln insbesondere
(...)
3. einen Katalog planbarer Leistungen nach den §§ 17 und 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt oder Krankenhaus und Ausnahmetatbestände,
(...)
Wenn die nach Satz 3 Nr. 3 erforderliche Mindestmenge bei planbaren Leistungen voraussichtlich nicht erreicht wird, dürfen ab dem Jahr 2004 entsprechende Leistungen nicht erbracht werden.
Dieses Gesetz umzusetzen ist (eine von vielen ..) Aufgabe des Bundeskuratoriums.
Zur Zeit ist nicht geklärt, welches eine "planbare Leistung" überhaupt ist, ob die Mengen pro Krankenhaus oder pro Arzt gelten sollten und vieles mehr.
Die deutsche Literatur zu diesem Thema ist dürftig.
Die US-amerikanische Literatur beschäftigt sich schon länger mit dem Thema. Allerdings vorwiegend im operativen Teil und da speziell im Bereich Tumor-Chirurgie, Herzchirurgie. Über konservative Mindestmengen ist mir nichts bekannt.
:no:
Mit freundlichem Gruß
Sabine Griem
Guten Abend,
demnach ist 2004 immernoch aktuell ? Und das ohne handfesten Mindestmengen-Vorschlag (mal vom KH-Report abgesehen) ?
...Wird schwierig sich darauf strategisch vorzubereiten.
Gruß
Jörg Noetzel
Zitat
Original von jnoetzel:
Guten Abend,demnach ist 2004 immernoch aktuell ? Und das ohne handfesten Mindestmengen-Vorschlag (mal vom KH-Report abgesehen) ?
...Wird schwierig sich darauf strategisch vorzubereiten.
Gruß
Jörg Noetzel
Hallo Herr Noetzel,
hallo Forum
1) eine Einigung über erforderliche Mindestmengen bei planbaren Leistungen (Katalog) ist nach meinem Kenntnisstand durch die Selbstverwaltung bisher noch nicht erfolgt.
2) durch den Vermittlungsausschuss wurde im FPG eine Relativierungsklausel "eingebaut":
das Krankenhaus kann bei der Landesbehörde beantragen, es von der Mindestmengenbegrenzung auszunehmen (Berücksichtigung von Besonderheiten der regionalen Versorgungssituation)
siehe S.3
http://www.bruckenberger.de/pdf/mengen03_03.pdf
Schöne Grüße
E. Rembs