Mindestmengen...

  • Liebe KollegInnen,

    Immer wieder werden Mindestmengen für die zukünftige Leistungserbringung diskutiert. Gibt es hierzu schon Beschlüsse ? Dabei würde mich insbesondere der KONSERVATIVE Bereich interessieren.

    Danke und Gruß
    Elrip

  • Guten Morgen!

    Es gibt einen wesentlichen Beschluss:
    §137 SGB V:
    … Die Vereinbarungen nach Satz 1 regeln insbesondere
    (...)
    3. einen Katalog planbarer Leistungen nach den §§ 17 und 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, Mindestmengen für die jeweiligen Leistungen je Arzt oder Krankenhaus und Ausnahmetatbestände,
    (...)
    Wenn die nach Satz 3 Nr. 3 erforderliche Mindestmenge bei planbaren Leistungen voraussichtlich nicht erreicht wird, dürfen ab dem Jahr 2004 entsprechende Leistungen nicht erbracht werden.


    Dieses Gesetz umzusetzen ist (eine von vielen ..) Aufgabe des Bundeskuratoriums.

    Zur Zeit ist nicht geklärt, welches eine "planbare Leistung" überhaupt ist, ob die Mengen pro Krankenhaus oder pro Arzt gelten sollten und vieles mehr.

    Die deutsche Literatur zu diesem Thema ist dürftig.

    Die US-amerikanische Literatur beschäftigt sich schon länger mit dem Thema. Allerdings vorwiegend im operativen Teil und da speziell im Bereich Tumor-Chirurgie, Herzchirurgie. Über konservative Mindestmengen ist mir nichts bekannt.

    :no:
    Mit freundlichem Gruß
    Sabine Griem

    Dr. Sabine Griem

  • Guten Abend,

    demnach ist 2004 immernoch aktuell ? Und das ohne handfesten Mindestmengen-Vorschlag (mal vom KH-Report abgesehen) ?

    ...Wird schwierig sich darauf strategisch vorzubereiten.

    Gruß
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von jnoetzel:
    Guten Abend,

    demnach ist 2004 immernoch aktuell ? Und das ohne handfesten Mindestmengen-Vorschlag (mal vom KH-Report abgesehen) ?

    ...Wird schwierig sich darauf strategisch vorzubereiten.

    Gruß
    Jörg Noetzel


    Hallo Herr Noetzel,
    hallo Forum

    1) eine Einigung über erforderliche Mindestmengen bei planbaren Leistungen (Katalog) ist nach meinem Kenntnisstand durch die Selbstverwaltung bisher noch nicht erfolgt.


    2) durch den Vermittlungsausschuss wurde im FPG eine Relativierungsklausel "eingebaut":

    das Krankenhaus kann bei der Landesbehörde beantragen, es von der Mindestmengenbegrenzung auszunehmen (Berücksichtigung von Besonderheiten der regionalen Versorgungssituation)


    siehe S.3
    http://www.bruckenberger.de/pdf/mengen03_03.pdf


    Schöne Grüße

    E. Rembs