Liebe Forumsmitglieder,
wir sind ein psychiatrisches Haus mit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung.
Der MDK hat bei einem Fall (Aufnahme und daher Abrechnungsgrundlage 2014) die Kodes 9-670 und 9-671 abgelehnt - leider ohne nähere Begründung.
Wir haben geprüft und festgestellt, dass soweit alles okay ist, der Fall ist gut dokumentiert.
Jedoch fehlt in der Zeit der Intensivbehandlung (ca. 1,5 Wochen) an einigen Tagen die tägliche ärztliche Befunderhebung.
Nun ist hier folgende Diskussion entbrannt:
Reicht es, wenn lediglich an den Tagen, an denen die ärztliche Befunderhebung nicht erfolgte, der Kode herausgenommen werden? (Argumentation: es ist doch auch möglich Intensivbehandlungentageweise und nicht in ganzen Wochen abzurechnen)
Meine Meinung: Die Kodes können überhaupt nicht vergeben werden, weil sie einen Wochenbezug haben und als Mindestmerkmal die tägliche ärztliche Befunderhebung gefordert ist.
Ich bin auf Ihre Einschätzung gespannt.
Viele Grüße
S.P.
MedCo