Intensivcode KiJu 2014 und tägliche ärztliche Befunderhebung

  • Liebe Forumsmitglieder,

    wir sind ein psychiatrisches Haus mit einer kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung.
    Der MDK hat bei einem Fall (Aufnahme und daher Abrechnungsgrundlage 2014) die Kodes 9-670 und 9-671 abgelehnt - leider ohne nähere Begründung.
    Wir haben geprüft und festgestellt, dass soweit alles okay ist, der Fall ist gut dokumentiert.
    Jedoch fehlt in der Zeit der Intensivbehandlung (ca. 1,5 Wochen) an einigen Tagen die tägliche ärztliche Befunderhebung.
    Nun ist hier folgende Diskussion entbrannt:
    Reicht es, wenn lediglich an den Tagen, an denen die ärztliche Befunderhebung nicht erfolgte, der Kode herausgenommen werden? (Argumentation: es ist doch auch möglich Intensivbehandlungentageweise und nicht in ganzen Wochen abzurechnen)
    Meine Meinung: Die Kodes können überhaupt nicht vergeben werden, weil sie einen Wochenbezug haben und als Mindestmerkmal die tägliche ärztliche Befunderhebung gefordert ist.

    Ich bin auf Ihre Einschätzung gespannt.

    Viele Grüße
    S.P.
    MedCo

    Freundliche Grüße

    S.d.R.

  • Hallo,

    ich bin der Meinung, dass Sie alle Unterbrechungen, in denen Sie die Mindestkriterien der täglichen ärztlichen Befunderhebung nicht erfüllen, in Regelbehandlungszeiträume wandeln müssen. In der Zeitraumzählung beginnt dann der erste Tag mit dem Wechsel der Intensiv- in die Regelbehandlung und umgekehrt.
    Da in den Mindestkriterien des OPS 9-67 eine tägliche ärztliche Befunderhebung und auch das 2-malige wöchentliche Teamgespräch gefordert wird, können auch nur die Tage mit Intensivbehandlung berechnet werden an denen diese Kriterien erfüllt wurden.

    Ich bin gespannt auf die Sichtweise der anderen Forumsmitglieder....