Akutes Nierenversagen N17.9x gegen N99.0 Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen

  • Moin, Forum :)

    scheinbar hat der MDK hier eine neue Schulung zum Herauskegeln der N17.9x erhalten. Ich jedenfalls erhalte seit ~4 Wochen reihenweise Gutachten, in denen mir die N17.9x gestrichen wird, sofern sie im Zusammenhang mit medizinischen Maßnahmen steht. In der F62A tut das schon ziemlich weh (da ja das aNV hier der Trigger von B->A ist).
    Ist das so original? Die N99 sind ja definiert als "[...] andernorts nicht klassifiziert". Das aNV ist ja nun so langsam sehr deutlich definiert (lassen wir die unseelige Flüssigkeitszufuhrgeschichte mal weg).
    Hat jemand Erfahrung damit? Muß ich *wirklich* die N99.0 codieren, wenn unter Furo die Niere abrauscht? Und wenn das dann tatsächlich mal dialysepflichtig wird...die Dialyse kann ich auch nicht codieren (Exklusivum). D.h. ggf. enorme Kostenfalle?

    Für Anregungen dankbar :)

    Alex

  • Hallo Alex,

    gemäß DKR D015 wird N99.- nur dann verschlüsselt, wenn kein spezifischerer Kode zur Verfügung steht. N17.99 ist meines Erachtens nicht spezifischer als N99.0, die N17.91, -2 und -3 wären es hingegen schon.

    MfG,
    B. Liebermann

  • Guten Morgen liebes Forum,

    konnte schon jemand die N17.* erfolgreich beim MDK verteidigen?

    Wir sind auch der Meinung, dass die N17.* spezifischer als die N99.- ist und demnach zu kodieren ist, stoßen damit allerdings auf Gegenwehr und von dem "NEIN" der Kassen eine Gegendarstellung zuzulassen, fang ich gar nicht erst an.

    Wie sind Ihre Erfahrungen?

    MfG
    ida

  • Hallo zusammen,

    im ICD steht unter der Hauptüberschrift Niereninsuffizienz im Exklusivum "nach medizinischen Maßnahmen" und es wird auf die N99.0 verwiesen. Somit hätte der MDK doch recht. Oder liege ich da falsch?

    Liebe Grüße aus dem Schwabenland

    trixi

    Liebe Grüße aus Stuttgart

    B. Werner

  • Hi trixi,

    es geht darum spezifisch zu kodieren.

    Schauen Sie mal hier:

    Zitat von http://foka.medizincontroller.de/index.php/Anfrage_0123

    Bei der Kodierung sind nicht nur die ICD-Texte, sondern (vorrangig) die DKR zu berücksichtigen, hier speziell die DKR D015n (Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen). In dieser ist geregelt, dass die Kodes aus N99.– (Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert) nur dann als Haupt- oder Nebendiagnose zu verschlüsseln sind, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Dieser Kode existiert aber mit dem Kode N17.9-, so dass nach der DKR der ICD-Kode N99.0 nicht anzugeben ist.


    Liebe Grüße
    Ida

  • Hallo,

    aber die DKR hebeln doch nicht Inkl. und Exkl. aus;
    ich dachte, ich hätte irgendwo gelesen, dass hierzu ein Änderungsantrag für 2017 gestellt wurde.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    Eine Fallfrage zum ANV ob N17.91 kodierbar oder nicht.

    Laut Aussage unseres MD(K) gäbe es ab Stadium 5 der chron NI (GFR <15%) kein akutes NV mehr. Ich würde das differenzierter sehen. Wenn regelhaft Dialyse erfolgt, dann ok, denn die Werte kann ich nicht mehr plausibel vergleichen: Aber wenn keine Dialyse und in Rücksprache mit Nephrologen weiterhin nur medikamentös (keine Dialyse bis dato da keine Urämiesymtome und Kalium stabil; in unserem Fall mehr Überwässerungsproblematik bei aber auch Herzinsuffizienz...) dann schon noch nach Definition Anstieg >0,3mg/dl kodierbar.

    also Aufnahmecrea 465µmol/l und innerhalb von 48 Stunden auf 580 µmol/l und unter weiterer Therapie Abfall auf 400µmol/l.

    MfG

    rokka