Rückforderungen der teilstationären Behandlung

  • Hallo Zusammen,

    da ich hauptsächlich im PEPP-System arbeite, bin ich mit einer Rückforderung der Kasse ein wenig überfordert, ich hoffe auch Ihre Untersützung:

    Die Kasse fordert mit Verweis auf §6 Abs. 2 den Betrag einer teilstationären Behandlung zurück, da diese mit der voran gegangen stat. Behandlung im selben Haus abgegolten ist.

    Stat. DRG. B71D MVD 5,4, VWD 3,
    Behandlung TK 3 Tage nach Entlassung.

    Ist eine Rückforderung hier korrekt? Ich danke Ihnen im voraus!

  • Hallo,

    ich finde, es fehlen ein paar Informationen:

    • § 6 Abs. 2 welcher Rechtsgrundlage?
    • TK im DRG- oder PEPP-Bereich?

    Sollte beides DRG-Bereich sein dann gilt eben

    Zitat von §6 Abs. 2 FPV

    Werden Patientinnen oder Patienten, für die zuvor eine vollstationäre DRG-Fallpauschale abrechenbar war, zur teilstationären Behandlung in dasselbe Krankenhaus wieder aufgenommen oder wechseln sie in demselben Krankenhaus von der vollstationären Versorgung in die teilstationäre Versorgung, kann erst nach dem dritten Kalendertag ab Überschreiten der abgerundeten mittleren Verweildauer, bemessen ab dem Aufnahmedatum des stationären Aufenthalts der zuvor ab-gerechneten Fallpauschale, eine tagesbezogene teilstationäre Fallpauschale oder ein tagesbezogenes teilstationäres Entgelt nach § 6 Abs. 1 KHEntgG berechnet werden. Die bis dahin erbrachten teilstationären Leistungen sind mit der zuvor ab-gerechneten Fallpauschale abgegolten.

    In Ihrem Fall können hätte die Kasse dann wohl Recht.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von GW (22. Juni 2015 um 16:49)

  • Hallo GW,

    danke für die schnelle Rückmeldung!
    Zu Ihren Fragen: Rechtsgrundlage ist die FPV 2014, TK im DRG.Bereich.

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung!