PF04Z bei zusammengeführten Fällen

  • Hallo!

    Wir haben in unserer Klinik bei manchen Fallzusammenführungen seit dem Jahr 2015 das Problem, dass diese in die PF04Z eingruppiert werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Entlassung an einem Tag erfolgt, an dem noch ein OPS-Kode aus 9-60* oder 9-61* vergeben wurde und die Wiederaufnahme dann am Abend des Entlasstags erfolgt. Dann muss für den neuen Fall ja auch ein Kode aus 9-60* oder 9-61* am Aufnahmetag vergeben werden. Ohne Fallzusammenführung werden die Fälle korrekt gruppiert. Wird dann die Fallzusammenführung durchgeführt, erfolgt die Gruppierung in die PF04Z, sowohl mit Nexus KIS als auch mit SAP.
    Dies ist anhand der Logik im Definitionshandbuch auch nachvollziehbar (formal gesehen zwei Kodes aus der gleichen Gruppe am gleichen Tag).
    Bislang haben meine Recherchen zu Folgendem geführt:
    Generell ist es natürlich nicht erlaubt, zwei OPS-Kodes aus dem betreffenden Kodebereich an gleichen Tag zu vergeben. Eine Ausnahme stellen Fallzusammenführungen dar, denn aufgrund der Kodierrichtlinie2015 ist eine Anpassung der Bezugsdaten oder gar der Kodierung beizusammengefassten Fällen nicht vorgesehen. Ein Einfügen der Pseudo FAB HA0001 bzw. HA0002 würde dazu führen, dass die Gruppierung in eine abrechenbare PEPP erfolgt. Mir fehlt aber leider die Möglichkeit, dies zu testen (im Online-Grouper gibt es die Pseudo-FABs noch nicht).

    Daher meine Frage: hatte jemand das gleiche Problem und schon eine Lösung? Oder tritt das Problem in anderen Systemen gar nicht auf?

    Danke und viele Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von Antonella (26. Juni 2015 um 11:06)

  • Nur für mein persönliches Verständnis (in meinem Alter ist man da nicht mehr so fit :) ) - wieso wird jemand morgens entlassen und abends wieder aufgenommen? Wurde/wird da vorschnell entlassen oder liegt dem lediglich ein Wechsel der Behandlungsart (stationär zu teilstationär bzw. umgekehrt) zugrunde?

    Erro, dum vivo. :whistling:

  • Hallo Antonella,

    das Problem ist exakt so wie von Ihnen beschrieben. Ebenso ist die Lösung korrekt: Bei Fallzusammenführung ist zwischen die Aufenthalte (auch am selben Tag) eine Pseudo-FAB 0001 oder 0002 für Rückverlegung oder Wideraufnahme einzufügen. Außerdem müssen sowohl die OPS, als auch die FABs eine Uhrzeit angegeben haben (Fomal ist für den Grouper auch ein OPS ohne Uhrzeit gültig, aber es reicht in diesem speziellen Fall nicht) . Dann erkennt der Grouper die korrekte Reihenfolge OPS-Entlassung-Wiederaufnahme-OPS und nutzt nur den letzten OPS. Bei Fehlen der FAB (aber auch der Uhrzeiten) landet der Fall in der Fehler PEPP, weil der Grouper diese Reihenfolge nicht bestimmen kann und deshalb beide Kodes am selben Tag zählt. Die Uhrzeit ist im Übrigen im Datensatz nach §301 SGB V (für die Kassen) gar nicht vorgesehen, so dass es hier zwischen Kasse und KH zu unterschiedlicher Gruppierung kommen kann.

    @VeganPEPPie: Eine Wiederaufnahme am gleichen Tag kommt in der Psychiatrie öfter mal vor, z.B. Suchtpatienten, die auf eigenen Wunsch gehen und Abends wieder aufschlagen oder Patienten, die vorübergehend in die Somatik verlegt werden müssen, z.B. auf somatische Intensiv oder wegen einer OP.
    (Das mit dem Verständnis liegt vielleicht auch nicht am Alter, sondern möglichweise an der Ernährung ;):whistling: )

    Gruß

  • Hallo!

    Danke GW! Das hilft mir zur Erläuterung des Problems gegenüber EDV/KIS-Support! Und Sie haben auch bereits sehr treffend die beiden häufigsten Konstellationen beschrieben, in denen das auftritt.

    Grüße
    Antonella

  • Hallo,

    wir haben dieses Phänomen bisher anders gelöst. Aber dann ggf. falsch? Wir haben an dem betroffenen Tag einen der gesetzten Codes für das Grouping deaktiviert. Dann kommt keine Fehlerpepp mehr zustande. Aber wir haben dann natürlich die Bezugsdaten verändert.

    Ist dieses Vorgehen falsch? Welche Richtlinie wird dabei verletzt?

    Viele Grüße,

    Matt