Hallo!
Wir haben in unserer Klinik bei manchen Fallzusammenführungen seit dem Jahr 2015 das Problem, dass diese in die PF04Z eingruppiert werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Entlassung an einem Tag erfolgt, an dem noch ein OPS-Kode aus 9-60* oder 9-61* vergeben wurde und die Wiederaufnahme dann am Abend des Entlasstags erfolgt. Dann muss für den neuen Fall ja auch ein Kode aus 9-60* oder 9-61* am Aufnahmetag vergeben werden. Ohne Fallzusammenführung werden die Fälle korrekt gruppiert. Wird dann die Fallzusammenführung durchgeführt, erfolgt die Gruppierung in die PF04Z, sowohl mit Nexus KIS als auch mit SAP.
Dies ist anhand der Logik im Definitionshandbuch auch nachvollziehbar (formal gesehen zwei Kodes aus der gleichen Gruppe am gleichen Tag).
Bislang haben meine Recherchen zu Folgendem geführt:
Generell ist es natürlich nicht erlaubt, zwei OPS-Kodes aus dem betreffenden Kodebereich an gleichen Tag zu vergeben. Eine Ausnahme stellen Fallzusammenführungen dar, denn aufgrund der Kodierrichtlinie2015 ist eine Anpassung der Bezugsdaten oder gar der Kodierung beizusammengefassten Fällen nicht vorgesehen. Ein Einfügen der Pseudo FAB HA0001 bzw. HA0002 würde dazu führen, dass die Gruppierung in eine abrechenbare PEPP erfolgt. Mir fehlt aber leider die Möglichkeit, dies zu testen (im Online-Grouper gibt es die Pseudo-FABs noch nicht).
Daher meine Frage: hatte jemand das gleiche Problem und schon eine Lösung? Oder tritt das Problem in anderen Systemen gar nicht auf?
Danke und viele Grüße!