Hallo zusammen,
zum Thema "Adhäsionen" gibt es bestimmt einen alten Thread,
aber ich finde in dem neuen Design die "Suchfunktion" nicht
Daher hier schnell der Fall:
Ileostomarückverlagerung, es bestehen sowohl subcutan als auch intraabdominell ausgedehnte interenteritische Adhäsionen, die vor der Stomaresektion gelöst werden müssen. Die OP-Dauer war deutlich verlängert. Darf man in so einem Fall die 5-469.20 verwenden (Erlösverdoppelung )? Oder ist das eben immer Bestandteil der Fallpauschale ?
Besten Dank