Informationsschreiben einer KK zur Aufwandspauschale

  • (Rückfrage an Medicos: Teilt ihr MDK tatsächlich mit, dass er nach Abs.1c beauftragt ist? Das ist ja ein komfortable Situation).


    Ja, der MDK schreibt bei uns auf seinen Anforderungsschreiben drauf dass er für eine Begutachtung gem. § 275 Abs. 1c SGB V beauftragt wurde und nun folgende Unterlagen benötigt...

  • ...da kann man ja schon fast wieder froh sein, dass sich bei uns im Hause 2/3 der Anfragen auf die primäre und sekundäre Fehlbelegung beziehen... was also keine sachlich-rechnerischen Prüfungen sein dürften?!?

  • Bei uns im Haus ist es nun auch soweit, das die KK die AWP nicht mehr bezahlen möchte. Bei ttelefonischer Rücksprache mit der KK kam fann folgender Satz:

    "Wir können darüber jetzt diskutieren, aber hier im System steht, das unser Anwalt sagt das wir das jetzt nicht mehr bezahlen, nur noch primäre oder sekundäre Fehlbelegung. Ich hab hie auch die Urteile, aber Fragen Sie mich nicht was drinsteht"

    Na herzlichen Glückwunsch!

  • ... dass er die Fähnchen auf dem Dach der BSG-Rechtsprechung nicht mehr "lesen" kann.
    Denen geht es genauso, auch die KH-Controller können die aktuelle Rechtsprechung nicht mehr nachvollziehen.

    Ich gebe auf solche Sätze die Antwort:

    "... und bei uns steht im System, dass die Fälle nach Aufrechnung oder mit offenen Beträgen umgehend zum Anwalt gehen sollen..."


    Auch eine Möglichkeit die Beitragsgelder der Versicherten zu verschleudern.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hallo zusammen,
    es scheint speziell eine Kasse zu sein, die hier die tollste Erleuchtung des Jahres hatte.
    Ich versuche es auch noch einmal im Guten, mit Anschreiben und Kopie der Prüfanzeige und farblich markiertem Schriftzug des MDK dass es sich um eine Prüfung nach §275 etc. handelt.
    Man kann ja mal versuchen bei den nächsten Prüfanzeigen vorab anzurufen um welche Art Prüfung es sich denn handelt.
    Denn wenn die nicht an Fristen gebunden ist, dann würde ich diese Art von Prüfungen nicht mehr mit in die Fallkonferenzen mit dem MDK nehmen und auch so erst einmal in den Stapel nach unten legen. :cursing:

    Schönes heißes WE wünscht
    Na Schu

  • ...und auch so erst einmal in den Stapel nach unten legen. :cursing:

    und die KK verrechnet. Nicht viel gewonnen.

    Zitat

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Eintrag ist schon bekannt, hat sich erledigt.
    Gruß,

    B. Schrader

    2 Mal editiert, zuletzt von GOMER1 (3. Juli 2015 um 15:30)

  • ...und Sie erwarten, dass sich ein Sozialgericht gegen die BSG-Entscheidung stellt?
    Ich denke, dass hier der Gesetzgeber gefragt ist und auch einschreiten wird.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    laut NKG hat das SG Mainz am 04.05.2015 (S 3 KR 518/14) wohl schon ein Urteil gefällt, in dem es in Auseinandersetzung mit den Urteilen des BSG feststellt, dass es neben dem §275 Abs. 1c SGB V i.V.m. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V kein weiteres Prüfregime gibt.

    Gruß
    Herzchen