• Bei uns im Team herrscht Uneinigkeit darüber, ob eine F14.- Diagnose mit dem Zusatzcode U69.- verknüpft werden muss oder nicht. Ich bin der Meinung, dass dies nur bei intravenösem Konsum mit der U69.32 geschehen kann. Einige Kolleginnen sind der Meinung, dass Kokain ein Stimulanz ist und daher mit U69.35 bei intravenösem und U69.36 bei nicht intravenösem Konsum zu kodieren ist.
    Wie sind die Meinungen dazu hier im Forum?

  • Hallo psycho15!

    Hier hilft ein Blick in den ICD-Katalog: Da findet sich unter F14.- nur dieser Hinweis:

    Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.32!), um einen intravenösen Konsum anzugeben.

    LG
    die codierfee

  • ich schließe mich in diesem alten Thread an, weil meine Frage sich auf F14 bezieht:

    Patient hat Nebendiagnose F14.2 (konsumiert Kokain, intravenös)
    Kann ich U69.33! ergänzen?

    Hauptdiagnose ist F11.2, mit U69.30!

    genaugenommen frage ich mich ob

    Benutze im Geltungsbereich des § 17d KHG eine zusätzliche Schlüsselnummer (U69.32!), um einen intravenösen Konsum anzugeben.


    bedeutet, dass man im Bereich § 17d KHG F14 nur und ausschließlich mit U32 ergänzen darf?

    Oder ist es gar so, dass man pro Fall nur einen U-Schlüssel verwenden darf?

    Ich wäre dankbar für etwas Information

  • Hallo,

    die Sekundärdiagnosen wie U96.3* beziehen sich auf eine konkrete Primärdiagnose und werden auch im Datensatz nach §301 SGB V mit Ihnen zusammen übermittelt (Siehe Datensatzberschreibung Entlassanzeige Segment ETL (Seite 14)). Beides Zusammen stellt dann die Diagnose in ihrer Ausprägung dar.

    Das heißt für die intravenöse Heroinabhängigkeit geben F11.2 mit U69.30! und für die intravenöse Kokainabhängigkeit F14.2 mit U69.33! mit an (ein U-Kode mit Heroin (U69.30! bis U69.32!) macht in dieser Stoffgruppe ja keinen Sinn). Dem Grouper ist das allerdings egal, er prüft nur, ob überhaupt ein Kode für Heroin bzw. i.v. Konsum vorliegt, egal an welcher Diagnose der hängt.

    Gruß

  • Hallo Marsfräulein,

    hatte vor kurzem eine Anfrage über die Verwendung der U-Kodes (§17d KK) bei den oben genannten Primärdiagnosen an das DIMDI. Habe dann kurzfristig eine telefonische Antwort auf meine Fragen erhalten...

    Bei der F11er Gruppe wird sowohl der intravenöser, als auch nicht intravenöser Konsum (Verabreichungsweg) kodiert U69.30! / U69.31!

    Bei der F12er Gruppe wird nur der intravenöse Konsum kodiert U69.32!

    Bei der F13er Gruppe wird nur der intravenöse Konsum kodiert U69.32!

    Bei der F14er Gruppe wird nur der intravenöse Konsum kodiert U69.32!

    Bei der F15er Gruppe wird sowohl auch zwischen intravenösem, als auch nicht intravenösem Konsum unterschieden / kodiert U69.33! / U69.34!

    Ich hatte vorher alle Primärdiagnosen (F12er bis F14er bei nicht intravenösem Konsum...) mit der U69.36! versehen und nie eine Fehlermeldung vom KIS System - InEK oder Benchmarkprojekten erhalten...
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    Also im Rahmen der Kodierqualität würde ich Ihre F14.... bei intravenösem Konsum von Kokain mit der U69.32! verbinden, unabhängig davon, dass Sie den intravenösen Konsum von Heroin vorab schon kodiert hatten... (s. Antwort GW)
    ---------------------------------
    Vielleicht hat das Forum Antwort auf Fragen in diesem Zusammenhang, die mir das DIMDI nicht beantworten konnte:

    Welchen Sinn hat die U69.36! - bzw. welchem Primärkode wird sie angehängt?

    Die Substitution (Therapie) bei Heroinkonsum wird nicht mit einem U-Kode besetzt. Was aber wenn der Konsument seit 5 Jahren nur noch sein Substitut zu sich nimmt, sowie illegal (kommt in der Praxis oft vor!) Polamidon konsumiert? Für den illegalen Konsum per os müsste dann doch auch der F11.2 die U69.36! angehängt werden?

    Danke für Antworten!

    Gruß

  • Hallo,

    laut Angaben des InEK (siehe Abschlussberit PEPP) und der Hinweise im ICD dienen die Kodes U69.33! bis U69.36! ausschließlich im Zusammenhang mit ICD der Gruppe F15 (Stimulanzien), da diese Gruppe recht inhomogen ist (von Koffein bis (Meth-)Aphetamin) und das InEK offensichtlich (siehe Definitionshandbücher) zwar Suchtkrankheiten durch Amphetamin und andere Stimulantien, nicht aber bei Koffein aufwerten wollte. Daher wurden extra für die Stimulanziengruppe (ICD F15.-) die U69.- Kodes weitergehend differenziert, als für die anderen Substanzen.

    Gruß

    P.S.: Polamidon gehört nicht zur Gruppe der Stimulanzien sondern der Opoide, daher ist U69.36! nicht zu verwenden.

    Einmal editiert, zuletzt von GW (2. Mai 2016 um 11:09)

  • Hallo GW,

    besten Dank für die Hinweise - stimmt bei der F15er Gruppe der Diagnosen steht einzig, u.a. die Verwendung der U69.36! Habe ich bisher völlig außer Acht gelassen...

    Müsste dann bei einem illegalen Konsum von Opioiden zusätzlich zur legalen Substitution die U69.31! (obgleich Polamidon etc. ja auch kein Heroin ist...?) der F11... angehängt werden?

    Danke und Gruß

  • Hallo,

    ich verstehe ehrlich gesagt die Frage nicht. Mit U69.30! und U69.31! wird lediglich Heroin als ein spezielles Opiat differenziert. Mit legal oder illegal hat das nichts zu tun.


    Susbstanz F-Kode Intravenös nicht intravenös
    Heroin F11 U69.30! U69.31!
    (Meth-)Amphetamin F15 U69.33! U69.34!
    Sonst. Stimulantien (außer Koffein) F15 U69.35! U69.36!
    Alle anderen Substanzen einschließlich Opiate außer Heroin F10-F19 U69.32! ------

    Gruß

  • Hallo,

    stimmt - Sie haben völlig recht - danke für die Aufstellung/Antwort!

    Gruß