Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben im Moment eine Diskussion mit der Krankenkasse über folgende Fallkonstellation
- Aufnahme Krankenhaus A -> Verlegung Krankenhaus B
- Krankenhaus B -> Entlassung nach Hause mit mehr als 24 Stunden Aufenthalt zu Hause
- Vorstationäre Aufnahme Krankenhaus A mit stationärem Aufenthalt -> Entlassung nach Hause
Es bildet sich eine Fallklammer auf Grundlage der Wiederkehr innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme
Jetzt fordert die Krankenkasse einen Verlegungsabschlag, obwohl es sich nicht um eine Fallklammer auf Grund einer Rückverlegung handelt und somit auch unserer Meinung nach kein Verlegungsabschlag zu ziehen ist.
- Wie sehen Sie den Fall?
- Auf welcher Grundlage sehen Sie das so?
Viele Grüße aus der Hauptstadt
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