Verlegungsabschlag oder nicht?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben im Moment eine Diskussion mit der Krankenkasse über folgende Fallkonstellation

    • Aufnahme Krankenhaus A -> Verlegung Krankenhaus B
    • Krankenhaus B -> Entlassung nach Hause mit mehr als 24 Stunden Aufenthalt zu Hause
    • Vorstationäre Aufnahme Krankenhaus A mit stationärem Aufenthalt -> Entlassung nach Hause

    Es bildet sich eine Fallklammer auf Grundlage der Wiederkehr innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme

    Jetzt fordert die Krankenkasse einen Verlegungsabschlag, obwohl es sich nicht um eine Fallklammer auf Grund einer Rückverlegung handelt und somit auch unserer Meinung nach kein Verlegungsabschlag zu ziehen ist.

    • Wie sehen Sie den Fall?
    • Auf welcher Grundlage sehen Sie das so?

    Viele Grüße aus der Hauptstadt
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  • Guten Tag,

    wir hatten kürzlich genau solch einen Fall. Diese Konstellation scheint nicht abschließend geklärt, soll aber wohl in der nächsten Fallpauschalenverordnung aufgenommen werden. So die Aussage der Kasse nach einiger Diskussion. Wir haben uns dann darauf verständigt, dass die Kasse zunächst ohne Verlegungsabschlag bezahlt und wir ggf. die Rechnung korrigieren, wenn in der nächste FPV etwas anderes geregelt wird.

    Viele Grüße
    Herzchen

  • Hallo Forum,

    gibt es zu dem o. g. Thema Neuigkeiten oder Erfahrungen.

    Ich sitze gerade vor folgender Fallkonstellation:

    1. Aufenthalt:
    Einweisung zur vollstationäre Aufnahme in KH A, reguläre Entlassung nach 3 BT, DRG E79A (mVD 9,7)

    2. Aufenthalt
    Vollstationäre Aufnahme in KH B mit Verlegung in KH A (Dauer unklar)

    3. Aufenthalt
    Verlegungsaufnahme aus KH B, reguläre Entlassung nach 2 BT, DRG E79A (mVD 9,7). Fallzusammenlegung mit Aufenthalt 1 wg. WA innerhalb der OGVD (§2, Abs. 1 FPV)

    4. Aufenthalt
    vollstationäre Aufnahme innerhalb der OGVD des bereits zusammengeführten Falles (1+3) -> Fallzusammenlegung. Entlassung nach 2 BT regulär.

    Für die zusammengeführten Fälle gilt somit als Aufnahmegrund "Einweisung" und Entlassgrund "reguläre Entlassung". DRG E79A mit 7BT


    Frage:
    Müssen für den zusammengeführten Aufenthalt Verlegungsabschläge nach §2 berechnet werden?

    Bisher bin ich davon ausgegangen, dass hier - auf Grund der Chronologie - keine Verlegungsabschläge berechnet werden müssen. Nun bringt mich aber §2 Abs. 5 der FPV total aus dem Konzept:

    "Sind mehrere Aufenthalte in einem Krankenhaus aufgrund der Regelungen zur Wiederaufnahme nach den Absätzen 1 bis 3 zusammenzuführen und erfolgte bei mindestens einem Aufenthalt eine Verlegung, sind vom zusammengeführten Fall Verlegungsabschläge nach den Vorgaben des § 1 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 3 zu berechnen."

    Gibt es hier Anregungen oder Ideen wie ich den Knoten lösen kann?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.

    Z56