Sehr geehrte Administratoren,
sehr geehrtes Forum,
ich habe eine Frage in Zusammenhang mit Fallprüfung durch den MDK. Im Rahmen dessen ist alles ordnungsgemäß abgelaufen und alle Fristen korrekt eingehalten worden. Einzig die Prüfung seitens der Krankenkasse ist nicht angezeigt worden. Kann ich das Gutachten des MDK (negativ für das Krankenhaus ausgefallen) somit infolge Formfehler als gegenstandslos betrachten?
Die Krankenkasse sieht das natürlich anders und hat den strittigen Betrag bereits verrechnet.
Ich freue mich auf Ihre geschätzte Meinung - vielen Dank!
Freundliche Grüße