Greift DKR 0201, Beispiel 8 ?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich benötige eine Einschätzung/Interpretation zu folgendem Sachverhalt:

    Anamnese:
    Bei der Patientin ist ein zentrales Bronchialkarzinom bekannt. Nach Angaben des Notarztes wurde dieser wegen plötzlich aufgetretener Luftnot gerufen. Die Patientin selbst berichtete, dass sie mit Luftnot wach geworden sei. Im RTW hatte die Patientin unter Sauerstoffgabe eine Sauerstoffsättigung von 96 % bei 4 l Sauerstoff, keine Brustschmerzen, kein Fieber, zurzeit keine Hämoptoe.

    Röntgen Thorax in 2 Ebenen vom xx.xx.xxxx:
    Bei bekanntem Bronchialkarzinom paramedian im Bereich des linken Lungenoberlappens jetzt Befundverschlechterung mit weitgehender Atelektase des Oberlappens. Kein größerer frei auslaufender Pleuraerguss. Normale Herzgröße, keine pulmonal-venöse Stauung, kein Nachweis umschriebener frischer Infiltrate. Partiell kalzifizierende Aortensklerose. In der p.a.-Ebene Überlagerung des linken unteren Thorax durch 2 Knöpfe.

    Epikrise und Verlauf:
    Die stationäre Aufnahme erfolgte auf Grund von Luftnot bei bekanntem Bronchialkarzinom. Die Patientin lebt in einem Pflegeheim und hat dort kein Sauerstoffgerät, dieses wurde jetzt unsererseits angefordert.
    Während des stationären Aufenthaltes zeigten sich keine klinischen oder laborchemischen Auffälligkeiten außer eine Hypokaliämie, die hier mit Kalinor- Brause oral korrigiert wurde.
    In der BGA zeigte sich, dass die Patientin Sauerstoff braucht bei Hypoxämie wegen eines Progresses eines zentralem Bronchialkarzinoms.
    Unter Verwendung von Sauerstoff bei Bedarf war die Patientin hier beschwerdefrei und konnte am xx.xx.xxxx wieder aus unserer stationären Behandlung entlassen werden.

    Kodierung KH:

    HD J96.00 resp. Insuff.
    ND C34.0 Bronchial-CA


    Nach Gutachten:

    HD C34.0
    ND J96.00
    Begründung:
    "Der Progress des Bronchialkarzinoms wurde diagnostisch nachgewiesen durch Rö-Thorax"


    Die DKR 0201, Beispiel 8 (2014) beschreibt:
    Beispiel 8:

    Ein Patient, bei dem drei Monate vorher ein großer, mehrere Bereiche überlappender maligner
    Gehirntumor diagnostiziert wurde, wird wegen rezidivierender Krampfanfälle aufgenommen.
    Es werden nur die Krampfanfälle behandelt.

    Hauptdiagnose: R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe
    Nebendiagnose(n): C71.8 Bösartige Neubildung des Gehirns, mehrere Teilbereiche
    überlappend

    Wie sehen Sie o.g. Konstellation?

    Liebe Grüße,
    BoB77

  • Guten Morgen,

    aus meiner Sicht ist die respiratorischen Insuffizienz dann HD, wenn ausschließlich dieses Symptom des Bronchial-Ca behandelt wurde. Sobald weitere Symptome (Schmerzen, die Atelektase,....) des Tumors mitbehandelt wurden, ist das Bronchial-Ca HD.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo,

    aus meiner Sicht ist in dieser Konstellation auch der Tumor die HD. Die HD-Findung in der Onko ist aber immer wieder ein schwieriges Unterfangen.

    Gruß Attila

  • Hallo,
    die stat. Aufnahme erfolgte nicht zur Behandlung des Bronchial-CA, man behandelt dies auch nicht mit Sauerstoff. Deshalb war die stationäre Behandlung ausschließlich durch die Atemnot veranlasst. HD J96.00, ND C34.0
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    tja dies sieht der MDK jedoch anders.... Beispiel....

    Kodierempfehlung: 176
    Schlagworte: Palliativ, bösartige Neubildung
    Erstellt: 21.08.2007
    Aktualisiert: 15.01.2015
    Problem /
    Erläuterung:
    Aufnahme eines Patienten zur Behandlung multipler Tumorsymptome bei
    metastasiertem Bronchialkarzinom. Übelkeit, Gewichtsverlust, Schwindel,
    Schmerzen, Luftnot. Therapie: Antiemetika, parenterale Ernährung,
    Schmerzmedikation, O2-Gabe. Keine spezifische Therapie des Grundleidens,
    Patient verstirbt am Tumorleiden. Was ist die Hauptdiagnose?
    Kodierempfehlung: Aufnahmeanlass ist die Palliativtherapie der malignen Erkrankung, die mit
    einem Kode aus C34.- Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge als
    Hauptdiagnose kodiert wird.

    Auch hier keine spezifische Therpie der Tumorerkrankung......

    Gruß Attila

  • Hallo,

    was als den Tumor wollen Sie denn hier nehmen?
    Das ist doch eindeutig ein Patient, der aufgrund einer fortgeschrittenen Tumorleidens multiple Symptome hat und deshalb aufgenommen wird.
    Das ist doch eindeutig eine notwendige Folgebehandlung des Tumors. Die Forderung nach einer spezifischen Tumortherapie würde alle Palliativpatienten ausschließen. Das kann ich so nicht aus den Kodierrichtlinien entnehmen.

    Gruß
    B.W.

  • Moin kodierer2905,

    wenn sie mich ansprechen...ich sehe es anders als Gefi !!..... In diesem Fall wäre für mich (und offenbar auch dem MDK! ;) ) die HD die Tumorerkrankung. Dies sollte wie beschrieben nur ein Beispiel sein....

    Gruß Attila

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    mal zur Info: DKR 0201

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als Nebendiagnose-Kode anzugeben.

    Beispiel 9
    Ein Patient, bei dem drei Monate vorher ein großer, mehrere Bereiche überlappender maligner Gehirntumor diagnostiziert wurde, wird wegen rezidivierender Krampfanfälle aufgenommen. Es werden nur die Krampfanfälle behandelt.
    Hauptdiagnose: R56.8 Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe
    Nebendiagnose(n): C71.8 Bösartige Neubildung des Gehirns, mehrere Teilbereiche überlappend

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,

    ist mir bekannt, jedoch ist aus meiner Sicht keinesfalls gänzlich geklärt, wie gerade bei Onkologischen Patienten die HD bei verschiedenster Systematik zu werten ist. Man kann auch sagen "auszulegen" ist. Dies wollte ich mit dem Beispiel des MDK verdeutlichen.

    BOB77 hat schon ein gutes Beispiel genannt, und wie man wieder sieht, gibt es viele verschiedenste Variantionen bzw. Meinungen, die am Ende vom Richter entschieden werden.

    Gruß Attila

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für den bisherigen Gedankenaustausch!

    Ich bin zwar erstaunt, dass es tatsächlich so unterschiedliche Ansichten bzgl der o.g. Konstellation vertreten werden, allerdings ist das widerum ja scheinbar nicht ungewöhnlich, bei teilweise gegensätzlichen BSG/DKR/SEG4- Auffassungen/Veröffentlichungen usw ....

    @ D. D. Selter: Genau diese DKR beschreibt doch "meinen" Sachverhalt. Sehe ich genau so.


    Guten Morgen,

    aus meiner Sicht ist die respiratorischen Insuffizienz dann HD, wenn ausschließlich dieses Symptom des Bronchial-Ca behandelt wurde. Sobald weitere Symptome (Schmerzen, die Atelektase,....) des Tumors mitbehandelt wurden, ist das Bronchial-Ca HD.

    Gruß
    B.W.

    kodierer2905: Es wurde nichts "mitbehandelt". Siehe oben.


    Ich zitiere mal das Gutachten:

    "Das KH hat einen Auszug aus den DKR zugesandt und verweist auf die spezielle Kodierrichtlinie 0201, Beispiel 8. Wir weisen darauf hin, dass gerade dieser Sachverhalt der hier vorliegenden Kodierrichtlinie nicht vorliegt (???). Der Progress des Bronchialkarzinoms wurde diagnostisch nachgewiesen durch die Rö-Untersuchung des Thorax. Wir bleiben bei unserer bisherigen Auffassung"


    Die drei ??? stammen natürlich von mir wink.png

    Hat denn jemand einen solchen Sachverhalt durch bisher noch nicht genannte Argumente klären können? ?(

    Liebe Grüße,
    BoB77

  • Guten Morgen,

    die DKR 0201 spricht von einem Symptom und hier ist das nicht als unbestimmter Artikel, sondern als Zahl zu verstehen.
    Es geht also - wie auch im Beispiel aufgeführt - um ein einzelnes Symptom, welches dann behandelt wird. Sobald ein Pat. einen ganzen Strauß von Symptomen hat, ist diese Kodierrichtlinie nicht mehr anwendbar.

    Gruß
    B.W.

    Beitrag von BoB77 war schneller:
    Wenn ausschließlich die respiratorische Insuff. behandelt wurde, dann entspricht dies exakt dem Beispiel und damit ist die J96 als HD zu kodieren.